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OBERSTES GERICHT STOPPT HINRICHTUNG
Diese Urgent Action ist beendet
Der Oberste Gerichtshof der USA hat Vernon Madison einen Hinrichtungsaufschub eingeräumt. Er sollte am 25. Januar im US-Bundesstaat Alabama hingerichtet werden. Der Hinrichtungsaufschub gibt dem Obersten Gerichtshof Zeit, über einen Antrag der Verteidigung zu entscheiden. Die Verteidigung argumentiert darin, dass Vernon Madison aufgrund seiner geistigen Einschränkung nicht hingerichtet werden darf.
© Amnesty International
Sachlage
Der Afro-Amerikaner Vernon Madison sollte am 25. Januar 2018 um 18 Uhr Ortszeit hingerichtet werden, weil er der Erschießung des weißen Polizisten Julius Schulte am 18. April 1985 schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt worden war. Dreißig Jahre nach der Straftat leidet Vernon Madison an Diabetes und chronischem Bluthochdruck. Er ist erblindet, kann nur mit Unterstützung gehen, spricht undeutlich und ist in Folge einer Hirnschädigung inkontinent. Er hat eine Reihe von Schlaganfällen erlitten, zuletzt im Mai 2015 und Januar 2016. Nach jedem der beiden letzten Schlaganfälle zeigte er Anzeichen von Gedächtnisverlust sowie Verwirrung, Desorientierung und eine verminderte Kommunikationsfähigkeit. Sein Zustand verschlechtert sich weiterhin.
2016 stimmte eine Richterin einer Anhörung darüber zu, ob Vernon Madison überhaupt hingerichtet werden dürfe – d.h., ob er versteht, warum und wie er hingerichtet werden soll. Ein Neuropsychologe der Verteidigung kam in diesem Rahmen zu dem Schluss, dass Vernon Madison durch die Schlaganfälle einen "erheblichen Verlust der kognitiven Fähigkeiten" erlitten habe und sich mit einem IQ von 72 und seinem aktuellen Gesundheitszustand im Grenzbereich intellektueller Fähigkeiten befände. Er diagnostizierte bei Vernon Madison eine vaskuläre Demenz, die sich durch eine retrograde Amnesie zeige – der Verurteilte kann sich nicht an Vorfälle vor den Schlaganfällen erinnern. Er erinnert sich nicht an den Mord an Julius Schulte und glaubt, noch nie jemanden getötet zu haben. Eine vom Gericht bestellte Psychologin folgerte dennoch, dass Vernon Madison trotz seiner kognitiven Einschränkungen hingerichtet werden könne und die Richterin urteilte in diesem Sinne.
Im März 2017 entschied das US-Berufungsgericht des 11. Bezirks, dass die Einschätzung der vom Gericht benannten Expertin unangemessen und die Entscheidung der Richterin "schlicht unbegründet" gewesen sei. Deshalb sei eine Beachtung des "Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus und zur effektiven Durchsetzung der Todesstrafe" (Anti-Terrorism and Effective Death Penalty Act – AEDPA) von 1996, welches die Prüfung eines bundesstaatlichen Gerichtsentscheids durch ein Bundesgericht einschränkt, hier nicht einschlägig. Zwei Richter_innen argumentierten, "in dem uns vorliegenden Bericht steht unumstritten, dass sich Herr Madison aufgrund seines geistigen Zustands nicht an sein Kapitalverbrechen erinnert". Sie kamen zu dem Schluss, dass "Herr Madison aufgrund seiner Demenz und dem damit einhergehenden eingeschränkten Erinnerungsvermögen, den Zusammenhang zwischen seiner Straftat und seiner Hinrichtung nicht versteht" und deshalb "nicht hingerichtet werden darf". Eine dritte Richterin stimmte zu, dass Vernon Madison nicht hingerichtet werden dürfe. Am 6. November hob der Oberste Gerichtshof der USA die Entscheidung des 11. Bezirksgerichts auf und begründete dies damit, dass die Vorgaben des AEDPA greifen würden. Das Gericht sagte zudem, dass es "bezüglich der zugrundeliegenden Frage", ob Vernon Madison hingerichtet werden dürfe, "keine Position" beziehe.
Nun liegt diese Frage doch dem Obersten Gerichtshof vor. 30 Minuten vor der Vollstreckung beschloss der Oberste Gerichtshof einen vorläufigen Hinrichtungsaufschub. Etwa zwei Stunden später verfügte er einen Aufschub bis zu seiner Entscheidung, ob er den Antrag der Rechtsbeistände von Vernon Madison prüfen werde. Wenn der Oberste Gerichtshof beschließt, den Fall nicht anzunehmen, "endet damit automatisch der Hinrichtungsaufschub". Wenn er entscheidet, den Fall zu übernehmen, bleibt der Hinrichtungsaufschub in Kraft, bis der Oberste Gerichtshof sein Urteil verkündet. In der Anordnung zum Hinrichtungsaufschub steht, dass sich die Richter Clarence Thomas, Samuel Alito und Neil Gorsuch gegen den Aufschub ausgesprochen hatten.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.