Untersuchung des „Geisteszustandes“ vorerst gestoppt

Dr. Stella Nyanzi, Uni-Dozentin in Uganda

Die Universitätsdozentin und Feministin Dr. Stella Nyanzi wird sich keiner Untersuchung ihres "Geisteszustandes" unterziehen müssen. Ein Amtsgericht ordnete am 25. Mai eine Aussetzung der Untersuchung an. Dr. Stella Nyanzi war am 10. Mai gegen Kaution freigelassen worden. Die Anklagen gegen sie, den Präsidenten beleidigt und sein Recht auf Privatsphäre verletzt zu haben, bleiben jedoch weiterhin bestehen.

Appell an

Major General (rtd) Kahinda Otafiire

Bauman House

Plot 5

Parliament Avenue


P. O. Box 7183

Kampala

UGANDA

Sende eine Kopie an

Außenminister

Sam Kutesa

Ministry of Foreign Affairs

2A/B Apollo Kaggwa Road

P. O. Box 7048

Kampala

UGANDA


Fax: (00 256) 41 258 722 oder (00 256) 41 232 874

E-Mail: protocol@mofa.go.ug

Botschaft der Republik Uganda

S.E. Herrn Marcel Robert Tibaleka

Axel-Springer-Straße 54a

10117 Berlin


Fax: 030-2404 7557

E-Mail: office@ugandaembassyberlin.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Anklagen gegen Dr. Stella Nyanzi fallenzulassen, da sie konstruiert sind.
  • Bitte kommen Sie Ugandas Verpflichtungen gemäß der Landesverfassung und internationaler Menschenrechtsabkommen nach, Dr. Stella Nyanzis Recht auf Meinungsfreiheit zu achten und zu schützen.

Sachlage

Am 25. Mai ordnete ein Amtsgericht eine Aussetzung der Untersuchung des "Geisteszustandes" von Dr. Stella Nyanzi an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine solche Untersuchung ihres "Geisteszustandes" gefordert. Um seine Forderung zu untermauern, hatte der Staatsanwalt angeführt, dass es einen Nachweis darüber gäbe, dass Dr. Stella Nyanzi schon einmal Patientin im Butabika-Krankenhaus gewesen sei, einer psychiatrischen Klinik mit stationärer Behandlung, und eine Vorgeschichte bezüglich psychischer Probleme habe. Die Verteidigung reichte auf den Gerichtsbeschluss hin beim Verfassungsgericht einen Antrag ein, in dem sie die Rechtmäßigkeit des "Mental Treatment Act" in Frage stellte, ein Gesetz, welches 1964 zuletzt überarbeitet wurde und das einzige Gesetz für psychiatrische Behandlung in Uganda ist.

Dr. Stella Nyanzi wurde am 10. Mai unter Auflagen und gegen Kaution freigelassen. Zu den Auflagen zählt eine Kaution in Form einer Bürgschaft in Höhe von 10 Millionen Uganda-Schilling (umgerechnet etwa 2.450 Euro) für sie und fünf ihrer Bürg_innen. Des Weiteren wurde ihr Pass zur "sicheren Verwahrung" an das Gericht übergeben.

Die Feministin wurde am 7. April festgenommen, inhaftiert und angeklagt, den Präsidenten Yoweri Museveni auf ihren Social-Media-Seiten beleidigt und sein Recht auf Privatsphäre verletzt zu haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Universitätsdozentin Dr. Stella Nyanzi wurde am 7. April wegen Kritik am Präsidenten festgenommen und inhaftiert. Am 10. April wurde sie vor Gericht angeklagt, den Präsidenten auf ihren Social-Media-Seiten beleidigt und sein Recht auf Privatsphäre verletzt zu haben. Sie plädierte auf nicht schuldig und wurde in Untersuchungshaft genommen. Mit ihrer Inhaftierung und Strafverfolgung verstoßen die ugandischen Behörden gegen Ugandas Verpflichtungen gemäß der ugandischen Verfassung und internationaler Menschenrechtsnormen hinsichtlich der Rechte auf Freiheit und freie Meinungsäußerung.

Während der Anhörung, in der Dr. Stella Nyanzi angeklagt wurde, forderte die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ihres "Geisteszustandes". Um seine Forderung zu untermauern, sagte der Staatsanwalt, dass es einen Nachweis darüber gäbe, dass Dr. Stella Nyanzi schon einmal Patientin im Butabika-Krankenhaus gewesen sei, einer psychiatrischen Klinik mit stationärer Behandlung, und eine Vorgeschichte bezüglich psychischer Probleme habe. Die Rechtsbeistände der Verteidigung beantragten vor Gericht mehr Zeit, um auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reagieren zu können, da das gegen ihre Mandantin vorgebrachte Material ihnen zuvor nicht vorgelegt worden war. Das Amtsgericht gab diesem Antrag statt und vertagte den Fall auf den 25. April.

Am 25. April erschien Dr. Stella Nyanzi vor Gericht zur Anhörung ihrer Anträge auf Stellung einer Kaution und Rücknahme des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Untersuchung ihres "Geisteszustands". Das Amtsgericht vertagte die Sitzung auf den 10. Mai, da die Rechtsbeistände von Dr. Stella Nyanzi dieselben Anträge am folgenden Tag vor dem Hohen Gericht stellen wollten. Das Hohe Gericht entschied am 26. April, dass das Amtsgericht die Befugnis habe, die Anträge auf Kautionsstellung und Untersuchung des Geisteszustands zu hören.