Lehrer auf Kaution frei

Diese Urgent Action ist beendet

Am 30. Mai 2020 wurde der Lehrer und Aktivist Badal Abdulbaqi Aba Bakr Barwari auf Kaution freigelassen. Am 16. Mai war er in Dohuk in der irakischen Region Kurdistan von bewaffneten Sicherheitskräften ohne Haftbefehl festgenommen worden. Weil er über Social-Media-Plattformen friedliche Proteste mitorganisiert hatte, wurde ihm "Missbrauch von elektronischen Geräten" vorgeworfen. Die Anklage ist nicht fallengelassen worden, doch ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Ein Mann mit Schnauzbart sitzt in Anzug und Krawatte auf einem Soga und blickt in die Kamera

Der irakische Lehrer und Aktivist Badal Abdulbaqi Aba Bakr Barwari

Sachlage

Am 31. Mai wurde der Lehrer und Aktivist Badal Abdulbaqi Aba Bakr Barwari gegen Leistung einer Kaution aus einer Hafteinrichtung in Duhok in der irakischen Region Kurdistan entlassen. Die gegen ihn erhobenen Anklagen beziehen sich lediglich auf die Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung. Sie sind nach wie vor anhängig, doch ein Gerichtstermin steht noch nicht fest und es könnte aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie noch eine Weile dauern, bis ein Termin festgelegt wird. Laut seiner Familie und seines Rechtsbeistandes ist es wahrscheinlich, dass die Anklagen entweder fallengelassen werden oder dass Badal Barwari zu einer Geldstrafe verurteilt wird, da es während der von ihm mitorganisierten Proteste zu keinerlei Gewaltanwendung oder Sachbeschädigung kam.

Bewaffnete Angehörige der örtlichen Polizei und des Asayesch, des Inlandsgeheimdiensts der kurdischen Regionalregierung, nahmen Badal Barwari am 16. Mai 2020 gegen 1:15 Uhr in seiner Wohnung in Dohuk fest. Dabei legten sie ihm weder einen Haftbefehl vor, noch informierten sie ihn über den Grund der Festnahme oder den Ort, an den sie ihn bringen würden.

Badal Barwari wurde wegen Protests ohne Genehmigung nach dem in der irakischen Region Kurdistan geltenden Demonstrationsgesetz (KRI-Demonstrationsgesetz Nr. 17 von 2010) angeklagt. Am 18. Mai beschloss ein Gericht in Dohuk die Freilassung auf Kaution bis zur gerichtlichen Anhörung. Trotz dieser Entscheidung kam Badal Barwari nicht frei. Stattdessen wurde er aufgrund des "Missbrauchs elektronischer Geräte" gemäß der örtlichen Gesetze (Paragraf 2 des KRI-Gesetzes Nr. 6 von 2008) wegen Anstiftung zum Aufruhr angeklagt und in Haft belassen.

Am 12. Mai hatten die Protestierenden, unter ihnen auch Badal Barwari, bei den örtlichen Behörden eine Genehmigung für die Protestveranstaltung beantragt. Diese Anfrage blieb allerdings unbeantwortet. Laut Gesetz gelten derartige Genehmigungen bei Nicht-Beantwortung als automatisch erteilt, wenn die Anfrage mindestens 48 Stunden vor der Veranstaltung eingeht.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Amnesty International wird den Fall von Badal Abdulbaqi Aba Bakr Barwari weiter beobachten und gegebenenfalls wieder aktiv werden.