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Polen: Justyna Wydrzyńska (Oktober 2022)
Die polnische Menschenrechtsverteidigerin Justyna Wydrzyńska
© Grzegorz Żukowski
Brief gegen das Vergessen
+++ Update 11. September 2023: Am 14. März 2023 verurteilte ein Gericht in Warschau Justyna Wydrzyńska zu acht Monaten Sozialdienst, weil sie einer Schwangeren beim Zugang zu einem sicheren Schangerschaftsabbruch geholfen hatte. Justyna Wydrzyńskas Anwältin legte Rechtsmittel gegen diesen Schuldspruch ein. Eine Entscheidung im Berufungsverfahren steht immer noch aus. +++
+++ Update 11. Januar 2023 - Die Anhörung im Verfahren gegen Justyna Wydrzyńska wurde soeben zum 4. Mal verschoben und soll jetzt am 6. Februar stattfinden. +++
Die Menschenrechtsverteidigerin Justyna Wydrzyńska wurde wegen ihres Einsatzes für den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen angeklagt. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu drei Jahre Haft. Die Anklagen gegen sie beruhen auf Artikel 152, Absatz 2 des polnischen Strafgesetzbuchs wegen "Hilfe bei der Durchführung einer Abtreibung" und Artikel 124 des Arzneimittelgesetzes wegen "Besitzes nicht zugelassener Arzneimittel mit dem Ziel, diese in den Verkehr zu bringen".
Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist in Polen stark eingeschränkt, und die Hilfe bei einem Schwangerschaftsabbruch außerhalb der begrenzten erlaubten Gründe ist eine Straftat. Die Anklagen gegen Justyna Wydrzyńska sind ein bewusster Versuch, ihren legitimen Aktivismus und das Recht von Frauen und allen Menschen, die schwanger werden können, auf Zugang zu sicheren Abtreibungen in Polen zu unterbinden.
Bitte schreiben Sie bis 30. November 2022 höflich formulierte Briefe an den Generalstaatsanwalt von Polen und fordern Sie ihn auf, dafür zu sorgen, dass alle Anklagen gegen die Menschenrechtsverteidigerin Justyna Wydrzyńska unverzüglich fallen gelassen und keine weiteren Anklagen erhoben werden, die darauf abzielen, sie oder andere Aktivist*innen zu kriminalisieren, weil sie Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, lebensrettende Hilfe leisten.
Schreiben Sie in gutem Polnisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Prosecutor General
Mr. Zbigniew Tadeusz
Ziobro ul. Postępu 3 02-676
Warszawa
POLEN
E-Mail: biuro.podawcze@pk.gov.pl
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
(Standardbrief Luftpost bis 20 g: 1,10 €)
Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Polen
Herrn Paweł Sergiusz Gronow, I. Botschaftsrat (Geschäftsträger a. i.)
Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin
Fax: 030 – 22 31 31 55
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl
(Standardbrief: 0,85 €)
Appell an
Prosecutor General
Mr. Zbigniew Tadeusz
Ziobro ul. Postępu 3 02-676
Warszawa
POLEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Polen
Herrn Paweł Sergiusz Gronow, I. Botschaftsrat (Geschäftsträger a. i.)
Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin
Fax: 030 – 22 31 31 55
E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl