Amnesty Journal El Salvador 17. September 2014

Inhaftiert wegen Fehlgeburt

In El Salvador erhielten 17 Frauen lange Haftstrafen, weil Komplikationen während der Schwangerschaft zu Fehlgeburten geführt hatten, die die Gerichte als Abtreibungen ansahen. Frauenrechtsgruppen fordern die Begnadigung der Frauen und eine Reform des Strafrechts.

Von Christa Rahner-Göring

Teresa wurde zu 40 Jahren Haft verurteilt. Die 28-Jährige arbeitete in einer Maquila, in einer der zahllosen Fabriken in einer zollfreien Produktionszone, wo sie eine Fehlgeburt erlitt. Der Gesundheitsdienst zeigte sie dann bei der Staatsanwaltschaft an", berichtet Sara García, Mitglied einer Vereinigung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ("Agrupación ciudadana por la despenalización del aborto"). Teresa ist eine von 17 Frauen, für die die Frauenrechtsgruppe beim Parlament einen Antrag auf Begnadigung eingereicht hat, über den bis heute noch nicht entschieden worden ist. Die Vereinigung setzt sich zusammen mit weiteren Frauenrechtsgruppen auf nationaler und internationaler Ebene mit der Kampagne "Eine Blume für die 17" für die Frauen ein.

El Salvador gehört neben Nicaragua, Honduras, der Dominikanischen Republik und Chile zu den fünf Ländern Lateinamerikas, in denen Abtreibungen ausnahmslos verboten sind. Wer Kenntnis über einen Schwangerschaftsabbruch hat, muss diesen anzeigen – dies gilt auch für Ärzte und medizinisches Personal in Gesundheitsstationen. Nach Angaben der "Agrupación ­ciudadana" wurden zwischen 2000 und 2011 mindestens 129 Frauen wegen Abtreibungen angeklagt. In der Regel handelt es sich um Frauen aus armen Verhältnissen und mit geringer Bildung. Sie haben kaum Möglichkeiten, sich juristisch gegen ungerechtfertigte Anklagen zur Wehr zu setzen. Die "Agrupación ciudadana" hat in zahlreichen Fällen Verfahrensfehler und unzureichende Beweislagen aufgedeckt, die dennoch Verurteilungen und langjährige Haftstrafen nach sich zogen.

Erst im Jahr 1998 führte eine Verfassungsänderung zu der derart rigiden Gesetzeslage, die einen Schwangerschaftsabbruch selbst dann untersagt, wenn das Leben der werdenden Mutter in Gefahr ist. Im Jahr 2013 machte der Fall von Beatriz Schlagzeilen: Sie litt unter einer unheilbaren schweren Erkrankung. Zudem hatten die Ärzte bereits im dritten Monat der Schwangerschaft erkannt, dass das Kind nicht lebensfähig sein würde, weil ihm ein Teil des Schädels und das Gehirn fehlten. Deswegen reichten die Ärzte einen Antrag auf Genehmigung des Schwangerschaftsabbruchs beim Obersten Gericht ein. Trotz internationaler Aufmerksamkeit und Protesten lehnte das Gericht den Antrag ab. Erst eine Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte führte dazu, dass die Gesundheitsministerin El Salvadors den Schwangerschaftsabbruch genehmigte.

In einer stark von katholischen Moralvorstellungen geprägten Gesellschaft soll ein absolutes Abtreibungsverbot das werdende Leben schützen. Frauen haben nichts zu entscheiden – selbst wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder ihr Leben oder ihre Gesundheit massiv gefährdet sind. Zwischen Abtreibungen und Fehlgeburten unterscheidet Artikel 133 des Strafgesetzbuches nicht. Medizinische oder soziale Indikationen sind nicht vorgesehen. Selbst wenn das Kind im Mutterleib stirbt, muss die Schwangerschaft bis zu ihrem natürlichen Ende aufrechterhalten werden. Dies führt dazu, dass Frauen mit Schwangerschaftsbeschwerden oft nicht zum Arzt gehen – nicht nur aus Unkenntnis oder wegen fehlender finanzieller Mittel, sondern auch aus Angst, man könnte ihnen eine Abtreibung unterstellen. Weil eine frühzeitige medizinische Behandlung fehlt, entstehen vermeidbare, schwere gesundheitliche Folgen für Frauen und Babys, einschließlich einer höheren Sterblichkeit von Müttern und Kindern. Frauen, die sich nicht mit einer Schwangerschaft abfinden wollen, aus welchen Gründen auch immer, werden in die Illegalität getrieben – durch unprofessionelle Abtreibungen oder andere riskante Maßnahmen. Ziehen sie danach Mediziner zu Rate, riskieren sie, angezeigt zu werden und bis zu acht Jahre Haft zu erhalten. War die Schwangere bereits im fünften Monat oder später, folgen bei Abtreibungen Mordanklagen mit Strafen bis zu 40 Jahren Haft.

Im Fall der 17 Frauen, für die die "Agrupación ciudadana" und elf weitere Frauenorganisationen in El Salvador jetzt eine Begnadigung fordern, gehen die Urteile fälschlicherweise davon aus, dass es sich um Abtreibungen handelte. In allen Fällen ging es um Fehlgeburten in unterschiedlichen Stadien, die nicht bewusst oder absichtlich herbeigeführt wurden. Die Frauen wurden verurteilt für eine Tat, die sie gar nicht begangen haben.

Bei einem Forum von Menschenrechtsorganisationen am 15. Juli 2014 in San Salvador erklärte der Menschenrechtsbeauftragte David Morales, seine Behörde unterstütze die Begnadigung der 17 Frauen. Die Verfahren hätten deutliche Hinweise auf Diskriminierung aufgewiesen, denn die Beweisaufnahme durch die Richter sei nicht angemessen gewesen: "Die verurteilten Frauen litten unter struktureller, allgemeiner und häuslicher Gewalt. Sie erhielten keine Hilfe von Gesundheitsdiensten und hatten keinen Zugang zu Informationen über ihre Rechte. Dennoch wurden sie von den Richtern für schuldig befunden, selbst in Fällen, in denen die Schwangerschaft Folge häuslicher Gewalt war", erklärte David Morales.
Die Frauenorganisationen legen Wert auf die Feststellung, dass es ihnen nicht darum geht, Abtreibungen als Mittel der ­Geburtenkontrolle einzusetzen: "Wir setzen uns für die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen ein. Wenn es notwendig ist, wie im Fall von Beatriz, eine Abtreibung vorzunehmen, um das Leben einer Frau zu retten, oder wenn es um Gewalt geht, dann sollte eine Abtreibung erlaubt sein", sagte Denis ­Muñoz, der Anwalt der "Agrupación ciudana".

Am 1. April 2014 legten die Frauenorganisationen dem Parlament die Begnadigungsgesuche vor und warten nun auf Antwort. Sollten die Abgeordneten eine Begnadigung befürworten, muss der Oberste Gerichtshof ebenfalls zustimmen. Anschließend muss die Regierung die Entscheidung ratifizieren. Die Frauenorganisationen üben mit vielen Aktionen Druck auf das Parlament aus; ihre Aktivitäten finden inzwischen auch international Aufmerksamkeit und Unterstützung. So haben sich zum Beispiel 17 deutsche Abgeordnete des Europaparlamentes mit ­einem Appellbrief für die Freilassung der Frauen eingesetzt.

Langsam kommt nun Bewegung in die Verfahren: Das nationale Kriminologie-Beratungsgremium hat Berichten zufolge dem Parlament Empfehlungen zum weiteren Verfahren bei fünf der inhaftierten Frauen vorgelegt, allerdings nicht öffentlich. Das Parlament muss nun darüber entscheiden, ob es dem Präsidenten eine Begnadigung empfehlen wird.

Die Autorin ist Sprecherin der El-Salvador-Kogruppe der deutschen ­Amnesty-Sektion.

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