Amnesty Report 15. Mai 2017

Côte d'Ivoire 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet.

HINTERGRUND

Oppositionsparteien protestierten gegen die nach einem landesweiten Referendum im Oktober 2016 angenommene Verfassungsreform. Mit der neuen Verfassung wurde die Regelung über ein Höchstalter für Präsidentschaftskandidaten sowie die Bestimmung, nach der beide Eltern eines Kandidaten in Côte d’Ivoire geboren sein müssen, abgeschafft. Zudem sieht die neue Verfassung die Schaffung eines Senats vor, dessen Mitglieder zu einem Drittel durch den Präsidenten ernannt werden. Im Dezember 2016 gewann die Regierungskoalition die Parlamentswahlen.

RECHTE AUF MEINUNGS-, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit durch Gesetze ein, die friedliche Proteste und andere Formen friedlicher Meinungsäußerung unter Strafe stellten. Mehr als 70 Personen, zum Großteil Oppositionelle, wurden festgenommen und einige Stunden oder Tage später freigelassen. Im Juli 2016 wurden Prospère Djandou, Jean Léopold Messihi und Ange Patrick Djoman Gba festgenommen, als sie Unterschriften für die Freilassung des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo sammelten. Sie wurden wegen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung angeklagt und nach zwei Wochen freigelassen. Im Oktober 2016 wurden mindestens 50 Oppositionelle in der Hauptstadt Abidjan nach einem friedlichen Protest gegen das Referendum willkürlich festgenommen und stundenlang festgehalten. Zu ihnen gehörte auch Mamadou Koulibaly, der ehemalige Präsident der Nationalversammlung. Einige der Oppositionellen wurden in fahrenden Polizeiwagen festgehalten, eine Praxis, die als "mobile Haft" bekannt ist. Nach kilometerlanger Fahrt mussten sie die Fahrzeuge verlassen und zu Fuß nach Hause gehen. Einige Festgenommene wurden sogar bis nach Adzopé gebracht, das etwa 100 km vom Zentrum Abidjans entfernt ist.

STRAFLOSIGKEIT

Im Februar 2016 wurde 24 Militärangehörigen, die wegen der Ermordung des Präsidenten Robert Guéi, seiner Familie und seines Leibwächters Fabien Coulibaly im Jahr 2002 angeklagt waren, vor dem Militärgericht der Prozess gemacht. Drei Angeklagte, unter ihnen der ehemalige Befehlshaber der Präsidentengarde General Bruno Dogbo Blé und Kommandant Anselme Séka Yapo, wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Zehn weitere Angeklagte wurden zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt, die anderen freigesprochen.

Mindestens 146 Anhänger des ehemaligen Präsidenten Gbagbo, die zwischen 2011 und 2015 festgenommen wurden, warteten noch immer auf Verfahren wegen Straftaten, die sie während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010 begangen haben sollen. Etwa 87 von ihnen befinden sich seit 2011 bzw. 2012 in Haft.

Trotz der Zusage von Präsident Alassane Ouattara, während seiner Amtszeit für die Gleichbehandlung vor der Justiz zu sorgen, wurden nur Personen, die als Anhänger von Laurent Gbagbo galten, wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen vor und nach den Wahlen 2010 angeklagt. Präsident Ouattara loyal ergebene Kräfte, die u. a. für die Tötung von mehr als 800 Menschen in Duékoué im April 2011 und von 13 Menschen in einem Lager für Binnenvertriebene im Juli 2012 in Nahibly verantwortlich waren, wurden hingegen nicht strafrechtlich verfolgt. Einige der Täter wurden von Angehörigen der Opfer identifiziert. Obwohl die Todesfälle untersucht wurden, leiteten die Behörden bis zum Jahresende keine strafrechtlichen Verfolgungen ein.

INTERNATIONALE STRAFGERICHTSBARKEIT

Der Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem IStGH, der im Januar 2016 begonnen hatte, dauerte zum Jahresende noch an. Im Februar 2016 erklärte Präsident Ouattara, es würde keine weiteren Überstellungen ivorischer Staatsangehöriger an den IStGH geben, da das nationale Justizsystem funktionsfähig sei. Im Mai wurde das Verfahren gegen die Ehefrau des ehemaligen Präsidenten, Simone Gbagbo, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit trotz eines gültigen Haftbefehls des IStGH vor einem ivorischen Gericht eröffnet. Im Mai 2015 hatte der IStGH das von Côte d’Ivoire eingelegte Rechtsmittel gegen die Zulässigkeit des Verfahrens gegen Simone Gbagbo vor dem IStGH zurückgewiesen.

JUSTIZSYSTEM

David Samba, Oppositioneller und Vorsitzender der NGO Coalition des Indignés de Côte d’Ivoire, wurde wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit angeklagt, während er bereits eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Störung der öffentlichen Ordnung ableistete. Ende des Jahres befand er sich weiter in Haft und wartete auf sein Verfahren aufgrund der neuen Anklage.

HAFTBEDINGUNGEN

Die Insassen der größten Hafteinrichtung Abidjans, Maison d’Arrêt et de Correction d’Abidjan, litten nach wie vor unter sehr schlechten Bedingungen und Überbelegung. Laut der Gefängnisbehörden waren im März 2016 in dem für 1500 Häftlinge ausgelegten Gefängnis 3694 Personen inhaftiert. Häftlinge berichteten, dass sie gezwungen waren, Bestechungsgelder von bis zu 20000 CFA-Francs (rund 30 EUR) an Gefangene zu zahlen, welche die innere Sicherheit kontrollierten, um nicht in dreckigen Zellen untergebracht zu werden, deren Boden mit Urin und Wasser bedeckt war. Auch Familien, die ihre Angehörigen im Gefängnis besuchen wollten, mussten Bestechungsgelder zahlen. Für die innere Sicherheit zuständige Inhaftierte vollzogen auch Körperstrafen gegen Mithäftlinge, was 2015 zu mindestens drei Todesfällen führte. Die Behörden ergriffen keine Maßnahmen, um Häftlinge vor diesen und anderen Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Die medizinische Versorgung war nach wie vor unzureichend.

Während eines Gefängnisaufstands im Februar 2016 wurden ein Vollzugsbeamter und neun Häftlinge bei einem Schusswechsel getötet.

UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG

Im Juli 2016 wurde im Rahmen des UN-Umweltprogramms (UNEP) eine Untersuchung der Umweltfolgen der illegalen Entsorgung von mehr als 540000 Litern Giftmüll in Abidjan durchgeführt. Die Abfälle stammten von dem multinationalen Rohstoffhandelsunternehmen Trafigura. Die Ergebnisse der Prüfung wurden für Anfang 2017 erwartet. Wie die Behörden berichteten, kamen 15 Menschen infolge der illegalen Müllentsorgung ums Leben, und mehr als 100000 benötigten medizinische Hilfe, u. a. wegen ernsthafter gesundheitlicher Probleme wie Atembeschwerden. Die Behörden hatten noch immer keine Einschätzung vorgenommen, welche langfristigen Risiken der Kontakt mit den in den Abfällen enthaltenen Chemikalien für Menschen mit sich bringt. Zudem sorgten sie auch nicht dafür, dass der Gesundheitszustand der Betroffenen beobachtet wird. Viele Betroffene hatten keine Entschädigungszahlung erhalten, und es kam zu weiteren Schadenersatzklagen gegen das Unternehmen.

MENSCHENRECHTSVERSTÖßE DURCH BEWAFFNETE GRUPPEN

Im März 2016 überfielen Unbekannte drei Strandhotels in Grand-Bassam und töteten 19 Personen, darunter ein Kind. Zu dem Anschlag bekannte sich die bewaffnete Gruppe Al-Mourabitoune aus dem Norden Malis, die zu Al-Qaida im Islamischen Maghreb (AQIM) gehört. Mehr als 80 Personen wurden im Zusammenhang mit dem Anschlag festgenommen. Im August 2016 wurden zwei Militärangehörige wegen Befehlsverweigerung und krimineller Vereinigung zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt.

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