Amnesty Report 11. Mai 2011

Sudan 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmed al-Bashir Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 43,2 Mio. Lebenserwartung: 58,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 117/104 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 69,3%

In Darfur und im Südsudan litten Hunderttausende von Zivilpersonen weiterhin unter den Auswirkungen des bewaffneten Konflikts und unter dem eingeschränkten Zugang zu humanitärer Hilfe. Der Konflikt in Darfur verschärfte sich weiter. Angriffe auf Dörfer führten dazu, dass sich die Zahl der Vertriebenen noch um mehrere tausend Menschen erhöhte. In den Lagern der Vertriebenen und in deren näherer Umgebung war sexuelle Gewalt gegen Frauen nach wie vor an der Tagesordnung. Entführungen sowie Angriffe auf Konvois mit humanitären Hilfslieferungen nahmen zu.

Menschenrechtsverletzungen, die überwiegend vom Geheimdienst (National Intelligence and Security Service – NISS) begangen wurden, blieben weiterhin straffrei. Vermeintliche Kritiker der Regierung, die ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollten, wurden festgenommen, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt und strafrechtlich verfolgt. Es wurden Todesurteile verhängt, teilweise auch gegen Jugendliche. Im Norden des Landes wurden Frauen, junge Mädchen und Männer wegen ihrer "Kleidung" oder ihres "Benehmens" festgenommen und öffentlich ausgepeitscht.

Hintergrund

Im April 2010 fanden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt, bei denen Präsident al-Bashir wiedergewählt wurde. Die Wahlen wurden von Berichten über Betrug und Manipulation begleitet. Die Angst vor Wahlfälschung hatte die wichtigsten Oppositionsparteien dazu bewogen, nicht an den Wahlen teilzunehmen.

Die Vorbereitungen des für den 9. Januar 2011 angesetzten Referendums über die Unabhängigkeit des Südsudan waren durch Auseinandersetzungen zwischen der Nationalen Kongresspartei (National Congress Party – NCP) und der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (Sudan People’s Liberation Movement – SPLM) gekennzeichnet. Zu den strittigen Punkten zählten u.a. die Wählerregistrierung und der Grenzverlauf, insbesondere in der erdölreichen Region von Abyei, die neben den Regionen Blue Nile und Süd-Kordofan zu den drei sogenannten Übergangszonen (transitional areas) zählt.

Die Regierung und eine Reihe bewaffneter Gruppen aus Darfur nahmen ihre Gespräche zur Vorbereitung von Friedensverhandlungen in Doha (Katar) wieder auf. Die Treffen fanden unter der Schirmherrschaft eines gemeinsamen Vermittlungsteams der Afrikanischen Union (AU) und der UN sowie der Regierung von Katar statt. Am 23. Februar unterzeichneten die Regierung und die bewaffnete Oppositionsgruppe Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung (Justice and Equality Movement – JEM) ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Konflikts in Darfur, das einem im Jahr 2009 abgeschlossenen Abkommen ähnelte.

Am 1. Oktober 2010 erneuerte der UN-Menschenrechtsrat das Mandat des Unabhängigen Experten für die Menschenrechtssituation im Sudan. Im Oktober besuchte eine Delegation des UN-Sicherheitsrats den Sudan im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für das Referendum.

Im Dezember fand in Kuwait eine Internationale Geber- und Investorenkonferenz für den Ostsudan statt. Der Ostsudan litt weiter unter Ausgrenzung, einer starken Verbreitung von Waffen und einer unsicheren Lage. Zudem strömten jeden Monat Hunderte von Flüchtlingen aus den benachbarten Ländern Eritrea, Äthiopien und Somalia in diesen Landesteil.

Internationale Rechtsprechung

Am 8. Februar 2010 entschied der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court – ICC), die Anklage gegen Bahar Idriss Abu Garda, den Anführer der in Darfur beheimateten bewaffneten Gruppe Vereinigte Widerstandsfront (United Resistance Front), nicht zu bestätigen. Bahar Idriss Abu Garda war wegen Kriegsverbrechen in drei Fällen, die während eines Angriffs auf Angehörige der Friedensmission der Afrikanischen Union im Sudan (African Union Mission in Sudan – AMIS) im Dorf Haskanita im Jahr 2007 begangen worden waren, vorgeladen worden und am 18. Mai 2009 freiwillig vor dem ICC erschienen. Am 23. April 2010 wies die Vorverfahrenskammer den Einspruch des ICC-Anklägers zurück und lehnte es erneut ab, die Anklage zu bestätigen.

Am 17. Juni erschienen Abdallah Banda Abbaker Nourein, Oberbefehlshaber der kollektiven Führung der JEM, sowie Saleh Mohammed Jerbo Jamus, ehemaliger Generalstabschef der Sudanesischen Befreiungsarmee – Fraktion Unity (Sudan Liberation Army – SLA-Unity), der sich der JEM angeschlossen hatte, vor dem ICC. Die Anhörung zur Bestätigung der gegen sie erhobenen Anklagen fand am 8. Dezember statt.

Am 12. Juli stellte der ICC einen weiteren Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir wegen Völkermordes aus. Die Vorverfahrenskammer befand, es lägen ausreichende Gründe für den Verdacht vor, dass Präsident al-Bashir für drei Fälle von Völkermord verantwortlich sei – an den ethnischen Gruppen der Fur, der Massalit und der Zaghawa.

Die Versammlung der AU bestätigte im Juli erneut ihre Entscheidung, im Zusammenhang mit der Festnahme und Auslieferung von Präsident al-Bashir nicht mit dem ICC zusammenzuarbeiten. Die Versammlung ersuchte die Mitgliedstaaten der AU, dieser Entscheidung zu folgen. Präsident al-Bashir besuchte im Juli und im August den Tschad und Kenia, die beide Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs sind.

Die sudanesische Regierung kooperierte nicht mit dem ICC. Die drei Personen, gegen die das Gericht Haftbefehle erlassen hatte – Präsident al-Bashir, Ahmed Haroun (seit Mai 2009 Gouverneur des Bundesstaates Süd-Kordofan) und Ali Kushayb (ehemaliger Anführer der Miliz Janjaweed) – blieben auch im Sudan von strafrechtlicher Verfolgung verschont.

Bewaffneter Konflikt – Darfur

Als im Februar 2010 in Doha die Aussichten für ein Friedensabkommen zwischen der Regierung und mehreren bewaffneten Gruppen aus Darfur erörtert wurden, startete die Regierung eine Militäraktion in Darfur. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und der Abdel-Wahid-Fraktion der SLA, vor allem im Gebiet von Jebel Marra in Westdarfur, führten zwischen Februar und Juni zur Vertreibung von schätzungsweise 100000 Menschen. Der gemeinsamen Friedenstruppe von UN und AU in Darfur (Joint UN-AU Mission in Darfur – UNAMID) und humanitären Organisationen wurde mehrere Monate lang der Zugang zum Gebiet Jebel Marra verwehrt. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen eskalierten gleichfalls und wurden durch Zwistigkeiten innerhalb der bewaffneten Gruppen noch verschärft. Der Kampf zwischen den ethnischen Gruppen und die Zusammenstöße zwischen Regierungstruppen mit der Abdel-Wahid-Fraktion der SLA sowie der JEM hatten Hunderte von zivilen Opfern zur Folge.

Aufgrund des in Doha unterzeichneten Rahmenabkommen, das einen Gefangenenaustausch beinhaltete, setzte die Regierung im Februar 57 inhaftierte mutmaßliche JEM-Angehörige auf freien Fuß. 50 von ihnen waren nach dem Angriff der JEM auf Khartum im Mai 2008 von Antiterrorsondergerichten zum Tode verurteilt worden.

Die Regierungen des Sudan und des Tschad bildeten eine gemeinsame Grenzpatrouille. Die tschadische Regierung verweigerte dem Anführer der hauptsächlich im Osten des Tschad ansässigen JEM, Khalil Ibrahim, den Zutritt auf tschadisches Territorium. Während Khalil Ibrahim Zuflucht in Libyen suchte, rückte die JEM wieder in Darfur ein. Die Vereinbarung zwischen der JEM und der Regierung des Sudan wurde gebrochen. Die Folge waren militärische Auseinandersetzungen, auch im Gebiet von Jebel Moon.

Im Lager Kalma in Süddarfur forderten bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern des Friedensprozesses von Doha im Juli zahlreiche Todesopfer unter den Lagerbewohnern und veranlassten die Hälfte von ihnen, das Lager zu verlassen. Die Regierung verweigerte den Bewohnern wochenlang den Zugang zu humanitärer Hilfe. Menschen, die dem Lager den Rücken gekehrt hatten, waren für die humanitären Hilfsorganisationen nur schwer erreichbar.

Im September verabschiedete die Regierung eine neue Strategie für Darfur, um den Konflikt unter Kontrolle zu bringen. Danach soll die "freiwillige" Rückkehr der Binnenvertriebenen zu ihren Herkunftsorten gefördert werden und die bisherige Nothilfe zunehmend durch Entwicklungsaktivitäten ersetzt werden. Die neue Strategie wurde von mehreren bewaffneten Gruppen und politischen Parteien abgelehnt, die der Regierung vorwarfen, sie versuche, die Lager aufzulösen und die Menschen zur Rückkehr in ihre Dörfer zu zwingen, während sie gleichzeitig eine militärische Lösung des Konflikts verfolge.

  • Im Juli 2010 nahmen die Polizei und der Geheimdienst NISS etliche Personen im Lager Kalma fest. Berichten zufolge wurden mindestens zwei von ihnen gefoltert und befanden sich am Jahresende noch immer ohne Anklageerhebung und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Nach diesen Festnahmen suchten sechs weitere Lagerbewohner, darunter eine Frau, Zuflucht in einem Gemeindezentrum der UNAMID. Obwohl die Regierung der UNAMID dem Vernehmen nach für die fünf Männer Haftbefehle zustellte, weigerte sich die Friedensmission, die Gesuchten ohne Garantien für ihre Sicherheit, darunter auch den Verzicht auf Folter und Todesstrafe, auszuliefern.

  • Vier Binnenflüchtlinge aus dem Lager Abushok in Norddarfur, die im August 2009 auf der Grundlage des Gesetzes über Notstand und Öffentliche Sicherheit (Emergency and Public Safety Act) von 1997 festgenommen worden waren, blieben ohne Anklageerhebung inhaftiert. 13 Vertriebene wurden festgenommen, nachdem im Lager ein Scheich ermordet worden war. Sieben von ihnen kamen im Februar und zwei weitere im September frei. Obwohl die Anklagen gegen alle Personen nach ersten Ermittlungen fallengelassen worden waren, wurden sie ins Shalla-Gefängnis überstellt und ohne Kontakt zu ihren Familien oder einem Anwalt inhaftiert. Norddarfur befindet sich seit 2006 im Ausnahmezustand. Dadurch verfügen der Gouverneur des Bundesstaates und andere Beamte über außerordentliche Machtbefugnisse zur Festnahme und Inhaftierung von Menschen ohne Anklageerhebung.

  • Am 1. Dezember 2010 fand in der Universität Zalingei in Westdarfur eine Veranstaltung zum Doha-Friedensprozess für die Zivilgesellschaft statt. Daran nahmen auch der Vermittler von Katar sowie Djibril Bassolé teil, der Leiter des gemeinsamen Vermittlungsteams von AU und UN. Außerhalb des Veranstaltungsortes kam es zu Zusammenstößen zwischen Studierenden, die Rechenschaft für die in Darfur begangenen Verbrechen einforderten, und solchen, die die Regierungspartei NCP unterstützten. Nachdem die Delegation abgereist war, eröffnete der Geheimdienst NISS das Feuer auf die Demonstrierenden. Zwei Männer, darunter ein Student, wurden getötet und mindestens neun Personen verletzt.

Bewaffneter Konflikt – Südsudan

Die Bevölkerung im Südsudan und in den drei Übergangsgebieten (transitional areas) war weiterhin von Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen ethnischen Bevölkerungsgruppen über Vieh, Land und natürliche Ressourcen betroffen, obwohl das Ausmaß der Gewalt im Laufe des Jahres abnahm. Die weite Verbreitung von Kleinwaffen sowie Menschenrechtsverstöße, die von verschiedenen Gruppen begangen wurden, u.a. von Soldaten der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (Sudan People’s Liberation Army – SPLA), zogen die Bevölkerung und die Mitarbeiter der humanitären Hilfsorganisationen weiterhin in Mitleidenschaft.

Dennoch kehrten Zehntausende von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen aus dem nördlichen Landesteil und aus den Nachbarstaaten, hauptsächlich aus Uganda, in den Südsudan zurück.

Die Widerstandsarmee des Herrn (Lord’s Resistance Army – LRA) griff Dörfer im Südsudan an. Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) verließen bis August 25000 Menschen aus Furcht vor Angriffen der LRA ihre Häuser im Bundesstaat West-Äquatoria. Die zunehmenden Angriffe der LRA führten auch dazu, dass die Bewohner ihre Felder nur unregelmäßig bestellen konnten, was eine unsichere Versorgung mit Nahrungsmitteln nach sich zog.

Willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen

Im Februar 2010 trat ein neues Gesetz über die nationale Sicherheit (National Security Act) in Kraft, das im Dezember 2009 verabschiedet worden war. Das Gesetz bestätigte die weitreichenden Machtbefugnisse des Geheimdienstes NISS, der Personen festnehmen und für einen Zeitraum von bis zu viereinhalb Monaten ohne richterliche Überprüfung inhaftieren kann.

Der Geheimdienst NISS setzte seine Praxis fort, politisch aktive Bürger und Menschenrechtsverteidiger festzunehmen und zu inhaftieren, jeglichen Kontakt der Häftlinge zur Außenwelt zu unterbinden, die Gefangenen zu foltern und zu misshandeln und sie wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit strafrechtlich zu verfolgen. Mitarbeiter des Geheimdienstes mussten weder strafrechtliche Schritte noch Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung von Menschenrechten befürchten. Aufgrund dieser Praktiken flohen Menschenrechtsverteidiger weiterhin aus dem Land oder schränkten ihre Aktivitäten ein, sofern sie sich im Sudan aufhielten.

  • Mohammed Moussa Abdallah Bahr El Din, ein Student der Fakultät für Erziehungswissenschaften der Universität Khartum, wurde am 10. Februar 2010 von NISS-Agenten festgenommen. Einen Tag später fand man seinen Leichnam in Khartum mit Folterspuren. Berichten zufolge wies der Tote Schnittverletzungen und Brandwunden an Händen und Füßen auf. Eine Obduktion bestätigte die Folterspuren. Es fand keine unabhängige Untersuchung der Todesumstände statt.

  • Zwischen dem 30. Oktober und dem 3. November 2010 nahm der Geheimdienst 13 Personen in Khartum fest, darunter einen Rechtsanwalt, einen Journalisten und einige politisch aktive Jugendliche. Im Dezember erhielten Familienangehörige der Inhaftierten die Erlaubnis, einige von ihnen im Gefängnis zu besuchen. Die Gefangenen hatten jedoch noch immer keinen Zugang zu Rechtsanwälten. Sie stammten alle aus Darfur.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Zwischen Mai und August 2010 nahm der Geheimdienst NISS im Norden des Landes die Zensur von Presseerzeugnissen vor der Drucklegung wieder auf und schloss eine Reihe von Zeitungen. Einige Zeitungen konnten während der gesamten Zeit, in der die Zensur ausgeübt wurde, nicht in den Druck gehen. Journalisten wurden wegen ihrer Arbeit festgenommen.

Im Südsudan litten Journalisten ebenfalls unter Schikanen und willkürlichen Festnahmen, insbesondere, wenn sie über die Wahlen berichteten. Sicherheitskräfte und Soldaten der SPLA nahmen weiterhin Journalisten, Wahlbeobachter und Mitglieder der Opposition fest und gingen mit Gewalt gegen sie vor. Auch Wahlberechtigte wurden im südlichen Landesteil bei den Wahlen schikaniert und eingeschüchtert.

  • Die der Oppositionspartei Popular Congress Party nahestehende Zeitung Rai Al Shaab wurde im Mai geschlossen, fünf Mitarbeiter wurden festgenommen. Im Juli verurteilte man Abuzar Al Amin, den stellvertretenden Chefredakteur, zu fünf Jahren Gefängnis, während einer der Herausgeber der Zeitung, Ashraf Abdelaziz, sowie der Leiter der Politikredaktion, Al Tahir Abu Jawhara, zweijährige Freiheitsstrafen erhielten. Dem Vernehmen nach wurden die Journalisten in der Haft gefoltert oder in anderer Weise misshandelt.

  • Am 23. April wurde der Moderator der Radiostation Bentiu FM, Bonifacio Taban Kuich, im Krankenhaus von Bentiu von Sicherheitskräften festgenommen. Er hatte über eine Protestkundgebung gegen die Ergebnisse der Kommunalwahlen im Bundesstaat Unity berichtet, bei der die Polizei in die Menge geschossen, zwei Personen getötet und vier weitere verletzt haben soll. Bonifacio Taban Kuich wurde dem Vernehmen nach geschlagen und über seine Arbeit verhört. Am 6. Mai kam er ohne Anklageerhebung frei.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Die Polizei für öffentliche Ordnung (Public Order Police) inhaftierte im Norden des Landes weiterhin Frauen, Mädchen und Männer wegen ihrer Kleidung oder ihres Benehmens, wenn sie diese als "anstößig" oder "unmoralisch" erachteten. Die Gerichte verurteilten im Laufe des Jahres zahlreiche Personen zu Auspeitschungen. Es wurden weitere einengende Vorschriften für das Verhalten in der Öffentlichkeit eingeführt. Die Polizei für öffentliche Ordnung bildete dem Vernehmen nach Ausschüsse, die Kriterien festlegen sollten, wann Menschen wegen "anstößigem" Benehmen oder Kleidung festzunehmen seien.

Vor den Wahlen im April bekräftigte Präsident al-Bashir, dass er am System der öffentlichen Ordnung festhalten werde, also dem System aus Gesetzen und Strukturen, das Festnahmen und Auspeitschungen im Nordsudan ermöglicht. Frauen wurden von der Polizei für öffentliche Ordnung nach wie vor erpresst und bei der Festnahme sowie in der Haft sexuell belästigt. Dabei nahm die Polizei insbesondere Frauen ins Visier, die sozial schwachen Gruppen angehörten, wie Frauen die in Armut leben, Binnenvertriebene oder Angehörige der in Khartum lebenden eritreischen und äthiopischen Gemeinschaften.

  • Über den Einspruch der Journalistin Lubna Hussein hatte das Verfassungsgericht Ende 2010 noch nicht entschieden. Lubna Hussein war im September 2009 wegen des Tragens von Hosen verurteilt worden. Sie hatte das System der öffentlichen Ordnung herausgefordert, indem sie ihren Fall vor ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit brachte.

  • Im August 2010 nahm die Polizei für öffentliche Ordnung in Khartum 19 junge Männer fest, weil sie Frauenkleidung trugen und geschminkt waren. Den Männern wurde der Zugang zu einem Anwalt verweigert. Berichten zufolge verabreichte man ihnen in Anwesenheit von rund 200 Zuschauern 30 Peitschenhiebe.

  • Am 14. Dezember 2010 versammelten sich zahlreiche Demonstrierende in Khartum und forderten eine Untersuchung der öffentlichen Auspeitschung einer Frau durch zwei Angehörige der Polizei für öffentliche Ordnung im Beisein eines Richters. Die Auspeitschung war gefilmt worden und hatte große Verbreitung gefunden. Der Geheimdienst NISS nahm mehr als 60 Männer und Frauen fest und hielt sie bis zum Abend in Gewahrsam. Viele Frauen wurden während ihrer Festnahme geschlagen.

Todesstrafe

Gerichte im Nord- und Südsudan sprachen 2010 weiterhin Todesurteile aus; hiervon waren auch Jugendliche betroffen. Obwohl nach der Unterzeichnung des Rahmenabkommens für Friedensverhandlungen zwischen der JEM und der Regierung im Februar in Doha 50 Männer freigelassen wurden, blieben 55 weitere Männer in Haft. Sie warteten auf die Entscheidung über die Rechtsmittel, die sie gegen ihre Todesurteile eingelegt hatten. Unter den 55 männlichen Gefangenen sollen sich acht Kinder befinden. Obwohl die Regierung zusicherte, dass diese nicht hingerichtet würden, waren ihre Urteile bis zum Jahresende nicht umgewandelt worden.

Am 14. Januar wurden sechs Männer wegen der Ermordung von 13 Polizisten bei Zusammenstößen im südlich von Khartum gelegenen Vertriebenenlager Soba Aradi hingerichtet. Zu dem Gewaltausbruch war es gekommen, nachdem die Sicherheitskräfte im Mai 2005 versucht hatten, die Bewohner gewaltsam zur Räumung des Lagers zu zwingen. Den sechs Männern wurde erst fünf Monate nach ihrer Festnahme der Kontakt zu einem Rechtsanwalt erlaubt. Berichten zufolge wurden alle gefoltert, damit sie ein "Geständnis" ablegten. Trotz der Hinweise auf Folter bestätigte das Verfassungsgericht die Todesurteile.

  • Am 21. Oktober 2010 verurteilte ein Sondergericht in Darfur zehn Männer zum Tode. Vier davon hatten dem Vernehmen nach noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht: Idriss Adam Abbaker, Abdallah Abdallah Daoud, Ibrahim Shareef Youssif und Abdelrazig Daoud Abdessed. Sie wurden wegen ihrer Beteiligung an einem Überfall auf einen von der Regierung eskortierten Konvoi in Süddarfur verurteilt. Der Prozess gegen die Männer entsprach nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Nur zwei der Personen, von denen angenommen wurde, dass sie noch Kinder waren, wurden medizinisch untersucht, um ihr Alter festzustellen. Die Untersuchung bestätigte, dass Idriss Adam Abbaker noch ein Kind war. Seine Strafe wurde umgewandelt. Eine erste medizinische Untersuchung ergab, dass auch Abdallah Abdallah Daoud noch im Kindesalter war, doch eine zweite, vom Gericht anerkannte Untersuchung kam zu dem Ergebnis, er sei über 18 Jahre alt.

Amnesty International: Berichte

Sudan: Briefing to international election observers (AFR 54/009/2010)

Agents of fear: The National Security Service in Sudan (AFR 54/010/2010)

Sudan: Doctors detained, risk of torture (AFR 54/020/2010)

Sudan: Three journalists sentenced, one acquitted (AFR 54/025/2010)

The chains remain: Restrictions on freedom of expression in Sudan (AFR 54/028/2010)

Sudan: Activists held incommunicado in Sudan (AFR 54/036/2010)

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