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Iran: Pakhshan Azizi droht die Hinrichtung

Die Aktivistin Pakhshan Azizi ist Angehörige der kurdischen Minderheit im Iran (undatiertes Foto).
© privat
Der kurdischen Menschenrechtsverteidigerin Pakhshan Azizi droht unmittelbar die Hinrichtung. Am 5. Februar teilten die Behörden ihren Anwält*innen mit, dass die Abteilung Neun des Obersten Gerichtshofs ihren Antrag auf gerichtliche Überprüfung abgelehnt hat. Im Juli 2024 war Pakhshan Azizi von einem Revolutionsgericht nach einem grob unfairen Verfahren allein wegen ihrer friedlichen humanitären und Menschenrechtsaktivitäten zum Tode verurteilt worden. Im Januar 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil. Ihre Folter- und Misshandlungsvorwürfe wurden nie untersucht.
Bitte beachten: Allen Personen mit persönlichen Beziehungen in den Iran raten wir, eine Teilnahme zu prüfen. Dieses Schreiben wird mit deinem Vor- und Nachnamen und Mail-Adresse an den Adressaten im Land gesandt.
Setzt euch für Pakhshan Azizi ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Gholamhossein Mohseni Ejei
Head of Judiciary
c/o Embassy of Iran to the United Nations in Geneva
Chemin du Petit-Saconnex 28
1209 Genf
SCHWEIZ
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
Herrn Habibollah Valiollahi Malekshah
Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Podbielskiallee 67
14195 Berlin
Fax: 030–843 53 133
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Amnesty fordert:
- Bitte stoppen Sie umgehend jegliche Pläne zur Hinrichtung von Pakhshan Azizi, heben Sie ihren Schuldspruch und ihr Todesurteil auf und lassen Sie sie unverzüglich und bedingungslos frei, da sie nur wegen ihrer friedlichen humanitären und menschenrechtlichen Tätigkeiten in Haft gehalten wird.
- Gewähren Sie ihr bis zu ihrer Freilassung unbedingt Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung sowie zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand, und schützen Sie sie vor weiterer Folter und Misshandlung.
- Sorgen Sie zudem dafür, dass ihre Foltervorwürfe unabhängig, zielführend und unparteiisch untersucht und die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht gestellt werden.
- Bitte verhängen Sie umgehend ein offizielles Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.
Sachlage
Der 40-jährigen humanitären Helferin und Menschenrechtsverteidigerin Pakhshan Azizi, die der unterdrückten kurdischen ethnischen Minderheit im Iran angehört, droht unmittelbar die Hinrichtung, nachdem die Abteilung 9 des Obersten Gerichtshofs ihren Antrag auf gerichtliche Überprüfung am 25. Januar abgelehnt hat. Ihre Anwält*innen wurden erst zwei Wochen später, am 5. Februar 2025, über diese Entscheidung informiert. Sie hatte einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung gestellt, nachdem die Abteilung 39 des Obersten Gerichtshofs Anfang Januar 2025 ihre Verurteilung und ihr Todesurteil bestätigt hatte. Ihr Todesurteil wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) basiert lediglich auf ihren friedlichen menschenrechtlichen und humanitären Aktivitäten, u. a. der humanitären Hilfe, die sie zwischen 2014 und 2022 für Frauen und Kinder leistete, die von der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat vertrieben worden waren und sich in Lagern im Nordosten Syriens aufhielten. Das Revolutionsgericht, das Pakhshan Azizi im Juli 2024 zum Tode verurteilte, führte als "Beweis" für kriminelle Aktivitäten an, dass sie 2009 als Studentin bei einer Demonstration gegen die Hinrichtung eines iranischen Kurden festgenommen wurde und dass sie während der landesweiten Proteste im Jahr 2022 Familien unterstützt hat, die nach Wahrheit und Gerechtigkeit für die rechtswidrige Tötung ihrer Angehörigen suchten. Pakhshan Azizi ist in der Frauenabteilung des Evin-Gefängnisses in Teheran inhaftiert.
Informierten Quellen zufolge wurde Pakhshan Azizi nach ihrer Festnahme im August 2023 gefoltert und anderweitig misshandelt, unter anderem mit geschlechtsspezifischer Gewalt, und ihr wurde wiederholt gesagt, sie habe kein Recht zu leben. Es wurde ihr mit der Hinrichtung gedroht, um sie zu "Geständnissen" zu zwingen, dass sie Verbindungen zu kurdischen Oppositionsgruppen hat, was sie wiederholt bestritt. Der Prozess gegen Pakhshan Azizi im Jahr 2024 war grob unfair. Die Angeklagte hatte weder die Zeit noch die Möglichkeit, sich angemessen auf ihre Verteidigung vorzubereiten. Sie durfte ca. drei Wochen vor der Verhandlung einige wenige Telefonate mit den von ihr gewählten Anwält*innen führen, und sah sie im Gerichtssaal zum ersten Mal. Darüber hinaus haben die Gerichte wiederholt keine glaubwürdigen Beweise für ihre angebliche Mitgliedschaft in kurdischen Oppositionsgruppen vorgelegt. Die Abteilung 39 des Obersten Gerichtshofs behauptete in ihrem Urteil sogar fälschlicherweise, sie sei Mitglied des sogenannten Islamischen Staates, und die Abteilung 9 behauptete, sie sei Mitglied in der Demokratischen Partei Kurdistans im Iran, wobei sie sich auf Berichte staatlicher Medien berief.
Hintergrundinformation
Am 4. August 2023 wurde Pakhshan Azizi von Angehörigen des Geheimdienstministeriums willkürlich in Teheran festgenommen und in die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses, das dem Geheimdienstministerium untersteht, gebracht und dort fünf Monate lang in Einzelhaft gehalten, ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand und ihrer Familie. Der Prozess gegen Pakhshan Azizi, der in zwei Sitzungen am 28. Mai und 16. Juni 2024 stattfand, entsprach bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Das Revolutionsgericht verurteilte Pakhshan Azizi nicht nur wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi), sondern auch wegen "Mitgliedschaft in einer Oppositionsgruppe [gegen das Land] (PJAK) [Partei des Freien Lebens Kurdistans]" zu vier Jahren Gefängnis. Letzteres hat im Iran Relevanz für die nationale Sicherheit. In seinem Urteil, mit dem die Verurteilung und das Todesurteil von Pakhshan Azizi Anfang Januar 2025 bestätigt wurde, behauptete die Abteilung 39 des Obersten Gerichtshofs ohne Angabe von Beweisen, dass Pakhshan Azizi Mitglied der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) sei. In einem Screenshot auf X vom 6. Februar 2025 informierte einer ihrer Rechtsbeistände über die Entscheidung der Abteilung 9 des Obersten Gerichtshofs, mit der Pakhshan Azizis Antrag auf gerichtliche Überprüfung abgelehnt wurde: "Es ist erstaunlich, dass die Abteilung 9 dieses Mal nicht nur den [oben erwähnten] Fehler der Abteilung 39 nicht korrigiert hat, sondern auch einen weiteren Fehler beging, indem sie Frau Pakhshan Azizi als Mitglied der Demokratischen [Partei Kurdistans] betrachtete." In dem Urteil legte die Abteilung 9 des Obersten Gerichtshofs keine Beweise für ihre Mitgliedschaft in der Demokratischen Partei Kurdistans im Iran vor, sondern bezog sich lediglich auf Berichte der Nachrichtenagentur Tasnim, die der staatlichen Kontrolle der Islamischen Revolutionsgarden untersteht. Amir Raesian schrieb weiter, dass "diese Fehler, die alle in einem einzigen Fall auftraten, nicht nur einfache Fehler sind, sondern vielmehr darauf hindeuten, dass der Fall nicht einmal ordnungsgemäß von den Richter*innen der unteren Instanzen überprüft wurde!" Pakhshan Azizi hat wiederholt betont, dass sie kein Mitglied einer kurdischen Oppositionsgruppe ist. Informierten Quellen zufolge hat sie den Gerichten umfangreiches Beweismaterial vorgelegt, das ihre humanitäre Arbeit zur Unterstützung von Frauen und Kindern dokumentiert, die nach Angriffen des IS vertrieben wurden und in Lagern im Nordosten Syriens Zuflucht gefunden haben, unter anderem vom Kurdischen Roten Halbmond und einer schweizerischen humanitären Hilfsorganisation. In einem Interview mit iranischen Medien am 24. Juli 2024 nach der Urteilsverkündung gegen Pakhshan Azizi bekräftigte einer ihrer Rechtsbeistände, dass "Frau [Pakhshan] Azizi nie an bewaffneten Operationen teilgenommen hat, sondern [...] vielmehr ab 1394 [2015/2016 nach gregorianischem Kalender] wegen der Verbrechen von Da'esh [der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS)] in das Gebiet von Rojava [Nordostsyrien] gegangen ist und als Sozialarbeiterin Flüchtlingen und Opfern [des IS] geholfen hat." Im selben Interview erklärte ihr Rechtsbeistand: "Selbst im Urteilsspruch gibt es keinen Hinweis auf bewaffnete Einsätze oder eine bewaffnete Konfrontation zwischen Frau [Pakhshan] Azizi und einer iranischen staatlichen oder nichtstaatlichen Stelle."
Als Vergeltungsmaßnahme dafür, dass Pakhshan Azizi auch im Gefängnis ihren Menschenrechtsaktivismus fortführte, haben die Behörden zwei neue Verfahren gegen sie angestrengt und ihr den Kontakt zu ihrer Familie verweigert. Sie erlauben ihr nur Besuche, bei denen sie durch eine Glasscheibe und ein Telefon kommunizieren kann, was auf Persisch "Kabinenbesuche" genannt wird, wodurch ihr der physische Kontakt mit ihren Angehörigen verwehrt wird. Mitte August 2024 leiteten die Behörden laut einer gut informierten Quelle ein Verfahren gegen Pakhshan Azizi wegen "Aufruhr im Gefängnis" ein. Dies hing mit ihrem Aktivismus bezüglich der Präsidentschaftswahlen im Iran 2024 zusammen. In einem anderen Fall verurteilte ein Strafgericht in Teheran im Oktober 2024 Pakhshan Azizi zu einer sechsmonatigen Haftstrafe, weil sie zusammen mit mehreren anderen in der Frauenabteilung des Evin-Gefängnisses gegen die verstärkte Anwendung der Todesstrafe durch die Behörden protestiert hatte.
Seit den Protesten unter dem Motto "Frau, Leben, Freiheit" Ende 2022 machen die iranischen Behörden verstärkt von der Todesstrafe Gebrauch, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen. Unter anderem werden vermehrt Todesurteile gegen Angehörige unterdrückter ethnischer Minderheiten verhängt, z. B. gegen Belutsch*innen und Kurd*innen. Mindestens zwei weitere Frauen, die kurdische Dissidentin Verisheh Moradi und die Menschenrechtsverteidigerin Sharifeh Mohammadi, sind ebenfalls zum Tode verurteilt worden, nachdem die Revolutionsgerichte sie in getrennten Fällen wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) schuldig gesprochen hatten. Im Jahr 2024 setzten die Behörden ihre Hinrichtungswelle fort, auch gegen Demonstrant*innen, Dissident*innen und ethnische Minderheiten, und richteten erneut Hunderte von Menschen hin, viele davon willkürlich nach grob unfairen Verfahren vor Revolutionsgerichten. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Im Iran werden ethnische Minderheiten, darunter kurdische Bevölkerungsgruppen, nach wie vor diskriminiert, was Bildung, Beschäftigung, angemessenen Wohnraum und die Übernahme politischer Ämter betrifft. Regionen, in denen ethnische Minderheiten leben, erhalten nicht genügend staatliche Mittel, was die Armut und Ausgrenzung der dortigen Bevölkerung noch verstärkt. Im Jahr 2024 töteten und verletzten Sicherheitskräfte rechtswidrig und ungestraft zahlreiche unbewaffnete kurdische Grenzkuriere (Kulbars) zwischen den kurdischen Regionen Irans und Iraks. Amnesty International hat zudem dokumentiert, dass die iranischen Behörden routinemäßig Angehörige der kurdischen Minderheit willkürlich festnehmen und inhaftieren, nur weil sie tatsächlich oder vermeintlich kurdische Parteien unterstützen oder diesen nahestehen. Die Behörden legen nur selten ausreichende Beweise vor, die auf eine direkte oder indirekte Beteiligung an einer international als Straftat anerkannten Handlung schließen lassen.