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Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty ReportTogo02.06.2016 Togo 2016 Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung durch Demonstrationsverbote ein. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt. Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer. Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden. Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt. Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportSyrien22.02.2015 Syrien 2015 Der interne bewaffnete Konflikt in Syrien ging 2014 unerbittlich weiter. Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten weitreichende Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Amnesty ReportSyrien23.05.2013 Syrien 2013 Der interne bewaffnete Konflikt zwischen Regierungskräften und der Opposition, die sich aus der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten oppositionellen Gruppen zusammensetzt, war geprägt von schweren Menschenrechtsverstößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.
Amnesty ReportTogo02.06.2016 Togo 2016 Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung durch Demonstrationsverbote ein. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt.
Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer.
Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden.
Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt.
Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportSyrien22.02.2015 Syrien 2015 Der interne bewaffnete Konflikt in Syrien ging 2014 unerbittlich weiter. Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten weitreichende Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden.
Amnesty ReportSyrien23.05.2013 Syrien 2013 Der interne bewaffnete Konflikt zwischen Regierungskräften und der Opposition, die sich aus der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten oppositionellen Gruppen zusammensetzt, war geprägt von schweren Menschenrechtsverstößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein.