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Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs. Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben. Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen. Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt. Amnesty ReportSurinam09.05.2015 Suriname 2015 Der Prozess gegen Präsident Desiré Delano ("Desi") Bouterse und 24 weitere Personen, die der außergerichtlichen Hinrichtung von 15 politischen Gegnern im Jahr 1982 beschuldigt wurden, wurde nicht wiederaufgenommen. Es erfolgten erste Schritte hin zur Abschaffung der Todesstrafe. 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Amnesty ReportUkraine19.02.2017 Ukraine 2017 Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs.
Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben.
Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen.
Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt.
Amnesty ReportSurinam09.05.2015 Suriname 2015 Der Prozess gegen Präsident Desiré Delano ("Desi") Bouterse und 24 weitere Personen, die der außergerichtlichen Hinrichtung von 15 politischen Gegnern im Jahr 1982 beschuldigt wurden, wurde nicht wiederaufgenommen. Es erfolgten erste Schritte hin zur Abschaffung der Todesstrafe.