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Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court - SSC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Zahlreiche Personen wurden wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit verhaftet, Tausende blieben ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Haft. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden entzogen einigen Jordaniern palästinensischer Herkunft willkürlich die Staatsbürgerschaft. Arbeitsmigrantinnen waren weiterhin von Ausbeutung und Misshandlung betroffen. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Trotz einer Gesetzesänderung, die Frauen vor Gewalt schützen sollte, wurden Berichten zufolge mindestens 15 Frauen im Namen der "Familienehre" getötet. Neun Menschen wurden im Jahr 2010 zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportSurinam20.05.2010 Suriname 2010 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde nach vermeidbaren Verzögerungen fortgesetzt. Der fehlende Schutz indigener Völker gab unverändert Anlass zur Besorgnis. Amnesty ReportVanuatu20.05.2010 Vanuatu 2010 Die Abwanderung aus ländlichen Gebieten in die Städte führte in Port Vila zu einer Zunahme von Elendsvierteln. Viele dieser informellen Siedlungen waren übervölkert, boten nicht genug Unterkünfte und hatten nur unzureichenden Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen. Die Gewalt gegen Frauen stieg weiterhin an, wobei die Täter nur selten vor Gericht gebracht wurden. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo19.05.2010 Kongo (Demokratische Republik) 2010 Bewaffnete Gruppen und die kongolesische Armee begingen im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) gravierende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen. Amnesty ReportMazedonien19.05.2010 Mazedonien 2010 Es gab nur wenige Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, die im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt im Jahr 2001 begangen worden waren. Es wurden Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung von Misshandlungen durch die Polizei und Schritte gegen die Bedingungen in Gefängnissen ergriffen. Amnesty ReportJordanien19.05.2010 Jordanien 2010 Es trafen erneut Berichte über Folter und Misshandlungen ein. Mindestens zwei Männer starben dem Vernehmen nach an den Folgen von Schlägen, die ihnen Polizisten zugefügt hatten. Tausende Personen befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty ReportGeorgien18.05.2010 Georgien 2010 Die georgischen Behörden stellten die Untersuchung der während des Konflikts im Jahr 2008 von den georgischen und südossetischen Truppen begangenen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Nach Beendigung der Auseinandersetzungen litt die Zivilbevölkerung im ehemaligen Konfliktgebiet unter der allgegenwärtigen Unsicherheit, Fällen von Drangsalierung und Festnahmen. Amnesty ReportGeorgien22.05.2009 Georgien 2009 Die georgischen Streitkräfte versäumten es allem Anschein nach, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung während des bewaffneten Konflikts mit Russland in Südossetien zu schützen. Nach dem Ende des Konflikts beteiligten sich südossetische Milizen an Plünderungen und Brandstiftungen in einigen mehrheitlich von Georgiern bewohnten Ortschaften Südossetiens. Amnesty ReportJordanien20.05.2009 Jordanien 2009 Gefangene wurden Berichten zufolge gefoltert und misshandelt. Tausende von Personen befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht verletzten die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Das Parlament billigte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Frauen litten unter Diskriminierung und wurden nicht ausreichend vor familiärer Gewalt geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet, missbraucht und erhielten keinen angemessenen arbeitsrechtlichen Schutz. Mindestens 14 Personen wurden 2008 zum Tode verurteilt, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportJordanien09.05.2011 Jordanien 2011 Es trafen erneut Berichte über Folter und Misshandlungen ein. Mitglieder der Sicherheitskräfte genossen weiterhin Straffreiheit. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court - SSC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Zahlreiche Personen wurden wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit verhaftet, Tausende blieben ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Haft. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden entzogen einigen Jordaniern palästinensischer Herkunft willkürlich die Staatsbürgerschaft. Arbeitsmigrantinnen waren weiterhin von Ausbeutung und Misshandlung betroffen. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Trotz einer Gesetzesänderung, die Frauen vor Gewalt schützen sollte, wurden Berichten zufolge mindestens 15 Frauen im Namen der "Familienehre" getötet. Neun Menschen wurden im Jahr 2010 zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportSurinam20.05.2010 Suriname 2010 Der Prozess gegen die Verantwortlichen der außergerichtlichen Hinrichtungen im Dezember 1982 wurde nach vermeidbaren Verzögerungen fortgesetzt. Der fehlende Schutz indigener Völker gab unverändert Anlass zur Besorgnis.
Amnesty ReportVanuatu20.05.2010 Vanuatu 2010 Die Abwanderung aus ländlichen Gebieten in die Städte führte in Port Vila zu einer Zunahme von Elendsvierteln. Viele dieser informellen Siedlungen waren übervölkert, boten nicht genug Unterkünfte und hatten nur unzureichenden Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen. Die Gewalt gegen Frauen stieg weiterhin an, wobei die Täter nur selten vor Gericht gebracht wurden.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo19.05.2010 Kongo (Demokratische Republik) 2010 Bewaffnete Gruppen und die kongolesische Armee begingen im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) gravierende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen.
Amnesty ReportMazedonien19.05.2010 Mazedonien 2010 Es gab nur wenige Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen, die im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt im Jahr 2001 begangen worden waren. Es wurden Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung von Misshandlungen durch die Polizei und Schritte gegen die Bedingungen in Gefängnissen ergriffen.
Amnesty ReportJordanien19.05.2010 Jordanien 2010 Es trafen erneut Berichte über Folter und Misshandlungen ein. Mindestens zwei Männer starben dem Vernehmen nach an den Folgen von Schlägen, die ihnen Polizisten zugefügt hatten. Tausende Personen befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.
Amnesty ReportGeorgien18.05.2010 Georgien 2010 Die georgischen Behörden stellten die Untersuchung der während des Konflikts im Jahr 2008 von den georgischen und südossetischen Truppen begangenen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Nach Beendigung der Auseinandersetzungen litt die Zivilbevölkerung im ehemaligen Konfliktgebiet unter der allgegenwärtigen Unsicherheit, Fällen von Drangsalierung und Festnahmen.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2009 Georgien 2009 Die georgischen Streitkräfte versäumten es allem Anschein nach, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung während des bewaffneten Konflikts mit Russland in Südossetien zu schützen. Nach dem Ende des Konflikts beteiligten sich südossetische Milizen an Plünderungen und Brandstiftungen in einigen mehrheitlich von Georgiern bewohnten Ortschaften Südossetiens.
Amnesty ReportJordanien20.05.2009 Jordanien 2009 Gefangene wurden Berichten zufolge gefoltert und misshandelt. Tausende von Personen befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht verletzten die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Das Parlament billigte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Frauen litten unter Diskriminierung und wurden nicht ausreichend vor familiärer Gewalt geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet, missbraucht und erhielten keinen angemessenen arbeitsrechtlichen Schutz. Mindestens 14 Personen wurden 2008 zum Tode verurteilt, es gab jedoch keine Hinrichtungen.