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Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück. Amnesty ReportSingapur11.05.2011 Singapur 2011 Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger wurden auch im Jahr 2010 strafrechtlich belangt, wenn sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Die Medien waren durch rigide Zensurgesetze und Strafverfahren gegen Verlagshäuser unvermindert strenger Kontrolle ausgesetzt. Willkürliche Inhaftierungen, gerichtlich angeordnete Stockschläge und die Todesstrafe kamen auch weiterhin zum Einsatz. Amnesty ReportBahamas10.05.2011 Bahamas 2011 Der Umgang mit Migranten aus Haiti gab Anlass zu Besorgnis. Mindestens fünf Personen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden 2010 jedoch nicht statt. Amnesty ReportUsbekistan20.05.2010 Usbekistan 2010 Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. Amnesty ReportSingapur20.05.2010 Singapur 2010 Gesetze zur Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden verschärft und dazu genutzt, Regierungskritiker und Oppositionelle, die sich zunehmend offen äußerten, einzuschüchtern und zu bestrafen. Daten bezüglich der Anwendung der Todesstrafe waren kaum öffentlich zugänglich. Straftäter wurden weiter zu Stockschlägen verurteilt. Amnesty ReportBahamas17.05.2010 Bahamas 2010 Mindestens zwei Personen wurden 2009 zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt. Es gab Berichte, wonach Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Migranten wurden Meldungen zufolge misshandelt und diskriminiert. Amnesty ReportBahamas25.05.2009 Bahamas 2009 Mindestens eine Person wurde zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nicht statt. Es gab einige Meldungen über Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Migranten sollen misshandelt und diskriminiert worden sein. Amnesty ReportSingapur12.05.2009 Singapur 2009 Die Lockerung der Einschränkungen der Versammlungsfreiheit wurde überschattet von schweren Strafen und restriktiven Maßnahmen für Mitglieder der Opposition, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger. Mutmaßliche Islamisten blieben auch weiterhin auf Grundlage des Gesetzes zur inneren Sicherheit ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert, was Anlass zu Befürchtungen gab, sie könnten während der Verhöre misshandelt oder gefoltert werden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBahamas03.05.2012 Bahamas 2012 Die Behandlung haitianischer Migranten bot Anlass zu Besorgnis. Es gab Berichte über Fälle von Misshandlungen durch die Polizei. Ein neues Gesetz zur Regelung der Todesstrafe wurde verabschiedet; Hinrichtungen fanden nicht statt.
Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück.
Amnesty ReportSingapur11.05.2011 Singapur 2011 Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger wurden auch im Jahr 2010 strafrechtlich belangt, wenn sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Die Medien waren durch rigide Zensurgesetze und Strafverfahren gegen Verlagshäuser unvermindert strenger Kontrolle ausgesetzt. Willkürliche Inhaftierungen, gerichtlich angeordnete Stockschläge und die Todesstrafe kamen auch weiterhin zum Einsatz.
Amnesty ReportBahamas10.05.2011 Bahamas 2011 Der Umgang mit Migranten aus Haiti gab Anlass zu Besorgnis. Mindestens fünf Personen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden 2010 jedoch nicht statt.
Amnesty ReportUsbekistan20.05.2010 Usbekistan 2010 Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Amnesty ReportSingapur20.05.2010 Singapur 2010 Gesetze zur Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden verschärft und dazu genutzt, Regierungskritiker und Oppositionelle, die sich zunehmend offen äußerten, einzuschüchtern und zu bestrafen. Daten bezüglich der Anwendung der Todesstrafe waren kaum öffentlich zugänglich. Straftäter wurden weiter zu Stockschlägen verurteilt.
Amnesty ReportBahamas17.05.2010 Bahamas 2010 Mindestens zwei Personen wurden 2009 zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt. Es gab Berichte, wonach Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Migranten wurden Meldungen zufolge misshandelt und diskriminiert.
Amnesty ReportBahamas25.05.2009 Bahamas 2009 Mindestens eine Person wurde zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nicht statt. Es gab einige Meldungen über Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Migranten sollen misshandelt und diskriminiert worden sein.
Amnesty ReportSingapur12.05.2009 Singapur 2009 Die Lockerung der Einschränkungen der Versammlungsfreiheit wurde überschattet von schweren Strafen und restriktiven Maßnahmen für Mitglieder der Opposition, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger. Mutmaßliche Islamisten blieben auch weiterhin auf Grundlage des Gesetzes zur inneren Sicherheit ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert, was Anlass zu Befürchtungen gab, sie könnten während der Verhöre misshandelt oder gefoltert werden.