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Meine Filter: Finnland x Georgien x Kambodscha x Palästinensische Autonomiegebiete x Syrien x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 74 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type Bundestagswahl ParticipantKampagneBezirkAmnesty MaterialGruppeJobAktionArtikelBlogpostEventJournalLanding pageMember EventBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportKambodscha09.05.2011 Kambodscha 2011 Zu den gravierendsten Menschenrechtsverstößen zählten weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen, Landraub und Landkonflikte. Es kam vermehrt zu Protestkundgebungen der betroffenen Familien und Gemeinschaften. Engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger, die für das Recht auf angemessenen Wohnraum eintraten, sahen sich mit gerichtlichen Klagen und Inhaftierungen konfrontiert, die auf fadenscheinigen Anschuldigungen beruhten. Dem Justizwesen und den Gerichten mangelte es weiterhin an Unabhängigkeit. Sie wurden eingesetzt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Journalisten, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker waren Angriffen ausgesetzt. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen gab nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Kaing Guek Eav (alias Duch) war der erste Angeklagte, der von den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Herrschaft der Roten Khmer für schuldig befunden wurde. Amnesty ReportSyrien20.05.2010 Syrien 2010 Die Regierung duldete weiterhin keinerlei abweichende Meinungen. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger, vermeintliche Regierungsgegner und andere Personen, die abweichende Meinungen äußerten, blieben oft über einen langen Zeitraum hinweg inhaftiert. Einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportPalästina19.05.2010 Palästinensische Autonomiegebiete 2010 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung**: Palästinensische Gebiete **Leiter der Autonomiebehörde**: Mahmoud Abbas **Regierungschef**: Salam Fayyad **Todesstrafe**: nicht abgeschafft **Einwohner**: 4,3 Mio. **Lebenserwartung**: 73,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w)**: 23/18 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate**: 93,8% Amnesty ReportKambodscha19.05.2010 Kambodscha 2010 Im ganzen Land waren Tausende von Familien, vor allem aus in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen, weiterhin rechtswidrigen Zwangsräumungen ausgesetzt. Aktivisten der Gemeinschaften, die von den Zwangsräumungen und Landenteignungen betroffen waren, machten mobil, um ihren Protest und ihre Beschwerden gegenüber den Behörden gemeinsam zu artikulieren. Amnesty ReportGeorgien18.05.2010 Georgien 2010 Die georgischen Behörden stellten die Untersuchung der während des Konflikts im Jahr 2008 von den georgischen und südossetischen Truppen begangenen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Nach Beendigung der Auseinandersetzungen litt die Zivilbevölkerung im ehemaligen Konfliktgebiet unter der allgegenwärtigen Unsicherheit, Fällen von Drangsalierung und Festnahmen. Amnesty ReportFinnland18.05.2010 Finnland 2010 Schutz und Entschädigung für Opfer sexueller Gewalt waren unzureichend. Immer mehr Asylsuchende wurden trotz ernsthafter Bedenken hinsichtlich der Aufnahmebedingungen und der Gewährleistung fairer Asylverfahren in andere Länder der EU zurückgeschickt. Einige asylsuchende Kinder wurden in Haft genommen. Mehrere Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten gegen sie verhängte Freiheitsstrafen antreten. Amnesty ReportFinnland25.05.2009 Finnland 2009 Frauen wurden weder gesetzlich noch in der Praxis ausreichend vor Gewalt geschützt. Asylsuchende wurden in EU-Länder zurückgeschickt, in denen sie mit weniger Schutz rechnen mussten, als wenn ihr Antrag in Finnland geprüft worden wäre. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportGeorgien22.05.2009 Georgien 2009 Die georgischen Streitkräfte versäumten es allem Anschein nach, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung während des bewaffneten Konflikts mit Russland in Südossetien zu schützen. Nach dem Ende des Konflikts beteiligten sich südossetische Milizen an Plünderungen und Brandstiftungen in einigen mehrheitlich von Georgiern bewohnten Ortschaften Südossetiens. Amnesty ReportKambodscha20.05.2009 Kambodscha 2009 Straflosigkeit, unzulängliche Rechtsstaatlichkeit und gravierende Defizite im Gerichtswesen waren weiterhin für den völlig unzureichenden Schutz der Menschenrechte ursächlich. Zwangsräumungen, an denen die Regierungsbehörden entweder direkt oder indirekt beteiligt waren, führten zu einer weiteren Verarmung Tausender schon am Rande der Gesellschaft lebender Kambodschaner. Menschenrechtsverteidiger und aktiv engagierte Bürger, die die Landrechte und die natürlichen Lebensgrundlagen verteidigten, wurden auf der Grundlage haltloser Beschuldigungen eingesperrt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Aktuelle Seite 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKambodscha09.05.2011 Kambodscha 2011 Zu den gravierendsten Menschenrechtsverstößen zählten weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen, Landraub und Landkonflikte. Es kam vermehrt zu Protestkundgebungen der betroffenen Familien und Gemeinschaften. Engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger, die für das Recht auf angemessenen Wohnraum eintraten, sahen sich mit gerichtlichen Klagen und Inhaftierungen konfrontiert, die auf fadenscheinigen Anschuldigungen beruhten. Dem Justizwesen und den Gerichten mangelte es weiterhin an Unabhängigkeit. Sie wurden eingesetzt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Journalisten, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker waren Angriffen ausgesetzt. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen gab nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Kaing Guek Eav (alias Duch) war der erste Angeklagte, der von den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Herrschaft der Roten Khmer für schuldig befunden wurde.
Amnesty ReportSyrien20.05.2010 Syrien 2010 Die Regierung duldete weiterhin keinerlei abweichende Meinungen. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger, vermeintliche Regierungsgegner und andere Personen, die abweichende Meinungen äußerten, blieben oft über einen langen Zeitraum hinweg inhaftiert. Einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportPalästina19.05.2010 Palästinensische Autonomiegebiete 2010 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung**: Palästinensische Gebiete **Leiter der Autonomiebehörde**: Mahmoud Abbas **Regierungschef**: Salam Fayyad **Todesstrafe**: nicht abgeschafft **Einwohner**: 4,3 Mio. **Lebenserwartung**: 73,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w)**: 23/18 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate**: 93,8%
Amnesty ReportKambodscha19.05.2010 Kambodscha 2010 Im ganzen Land waren Tausende von Familien, vor allem aus in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen, weiterhin rechtswidrigen Zwangsräumungen ausgesetzt. Aktivisten der Gemeinschaften, die von den Zwangsräumungen und Landenteignungen betroffen waren, machten mobil, um ihren Protest und ihre Beschwerden gegenüber den Behörden gemeinsam zu artikulieren.
Amnesty ReportGeorgien18.05.2010 Georgien 2010 Die georgischen Behörden stellten die Untersuchung der während des Konflikts im Jahr 2008 von den georgischen und südossetischen Truppen begangenen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Nach Beendigung der Auseinandersetzungen litt die Zivilbevölkerung im ehemaligen Konfliktgebiet unter der allgegenwärtigen Unsicherheit, Fällen von Drangsalierung und Festnahmen.
Amnesty ReportFinnland18.05.2010 Finnland 2010 Schutz und Entschädigung für Opfer sexueller Gewalt waren unzureichend. Immer mehr Asylsuchende wurden trotz ernsthafter Bedenken hinsichtlich der Aufnahmebedingungen und der Gewährleistung fairer Asylverfahren in andere Länder der EU zurückgeschickt. Einige asylsuchende Kinder wurden in Haft genommen. Mehrere Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten gegen sie verhängte Freiheitsstrafen antreten.
Amnesty ReportFinnland25.05.2009 Finnland 2009 Frauen wurden weder gesetzlich noch in der Praxis ausreichend vor Gewalt geschützt. Asylsuchende wurden in EU-Länder zurückgeschickt, in denen sie mit weniger Schutz rechnen mussten, als wenn ihr Antrag in Finnland geprüft worden wäre. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2009 Georgien 2009 Die georgischen Streitkräfte versäumten es allem Anschein nach, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung während des bewaffneten Konflikts mit Russland in Südossetien zu schützen. Nach dem Ende des Konflikts beteiligten sich südossetische Milizen an Plünderungen und Brandstiftungen in einigen mehrheitlich von Georgiern bewohnten Ortschaften Südossetiens.
Amnesty ReportKambodscha20.05.2009 Kambodscha 2009 Straflosigkeit, unzulängliche Rechtsstaatlichkeit und gravierende Defizite im Gerichtswesen waren weiterhin für den völlig unzureichenden Schutz der Menschenrechte ursächlich. Zwangsräumungen, an denen die Regierungsbehörden entweder direkt oder indirekt beteiligt waren, führten zu einer weiteren Verarmung Tausender schon am Rande der Gesellschaft lebender Kambodschaner. Menschenrechtsverteidiger und aktiv engagierte Bürger, die die Landrechte und die natürlichen Lebensgrundlagen verteidigten, wurden auf der Grundlage haltloser Beschuldigungen eingesperrt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.