Aktuell Deutschland 10. Oktober 2017

Keine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Polizisten in NRW!

Polizisten am Kölner Hauptbahnhof am Silvesterabend, 31. Dezember 2016

Polizisten in Köln

Die neue schwarz-gelbe Landesregierung will die erst kürzlich eingeführte polizeiliche Kennzeichnungspflicht wieder abschaffen. Der nordrhein-westfälische Landtag berät am Mittwoch über den Gesetzentwurf. Amnesty International fordert alle Abgeordneten dazu auf, diesen rechtsstaatlichen Rückschritt abzulehnen.  

"Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht in NRW wäre ein gravierender Rückschritt für eine moderne, transparente Polizeiarbeit", sagt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland. "Eine polizeiliche Kennzeichnung ist eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, die in vielen Ländern weltweit Praxis ist. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, staatliches Handeln ihnen gegenüber gerichtlich überprüfen zu lassen."

Eine individualisierte Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten ist zentrale Voraussetzung für die Aufklärung einzelner Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt. "Eine Kennzeichnung schützt auch Polizistinnen und Polizisten vor falschen Anschuldigungen und trägt grundsätzlich zu mehr Transparenz in der polizeilichen Arbeit bei. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht signalisiert  kein generelles Misstrauen gegen alle Polizistinnen und Polizisten", so Scharlau.

Die Kennzeichnungspflicht in NRW wurde erst im vergangenen Dezember von der damaligen rot-grünen Landesregierung beschlossen. Landesinnenminister Herbert Reul begründet die von der CDU, FDP und AfD unterstützte Abschaffung damit, dass die Polizistinnen und Polizisten durch die Kennzeichnung stigmatisiert und pauschal verdächtigt würden.

Diese Argumentation verkennt Zweck und Wirkung einer polizeilichen Kennzeichnung. "Die Polizei hat nichts zu verbergen: Wer tatsächlich rechtswidrig handelt, wird entsprechend verfolgt – was im Interesse aller Polizistinnen und Polizisten liegt, deren Arbeit durch etwaiges Fehlverhalten von Kollegen pauschal in ein schlechteres Licht gerückt werden könnte", sagt Scharlau. "Die Erfahrungen der vielen Bundesländer, die eine Kennzeichnungspflicht bereits eingeführt haben, zeigen: Die Furcht vor Übergriffen oder einer Flut von substanzlosen Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten ist unbegründet. Eine numerische Kennzeichnung ermöglicht nur der Polizei selbst, den Namen der entsprechenden Beamtin oder des entsprechenden Beamten zu ermitteln", so Scharlau. "Uns ist kein einziger negativer Erfahrungsbericht in Verbindung mit der Kennzeichnungspflicht bekannt. In Hessen ist die Zahl der Strafanzeigen und Aufsichtsbeschwerden gegen Polizistinnen und Polizisten im Jahr nach der Einführung der Kennzeichnung sogar gesunken."

Amnesty International fordert den Landtag in Nordrhein-Westfalen daher auf, im Sinne einer modernen, rechtsstaatlichen Polizei gegen die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten zu stimmen.

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