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Deutschland: Überprüfung der Menschenrechtslage durch die Vereinten Nationen muss zu Verbesserungen führen
Demonstration in Berlin für die Rechte von Geflüchteten und gegen die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer (Archivaufnahme vom August 2021).
© IMAGO / epd
Anlässlich der morgigen Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland durch den Universal Periodic Review (UPR) der Vereinten Nationen mahnt Amnesty International zu Verbesserungen in den Bereichen Asyl, Versammlungsfreiheit, Rassismus und Geschlechtergerechtigkeit.
Der von Amnesty International eingereichte Bericht für die Deutschland-Sitzung des UN-Menschenrechtsrats ist hier zu finden. Er enthält auch Forderungen zu weiteren Themen.
Am morgigen Donnerstag, 9. November, findet der Universal Periodic Review der Vereinten Nationen – kurz UPR – zur Menschenrechtslage in Deutschland statt. Aus diesem Anlass fordert Amnesty International die Bundesregierung auf, sich stärker für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen.
Franziska Vilmar, Teamleiterin Regionen und Themen bei Amnesty International in Deutschland, sagt: "Deutschland muss die Empfehlungen der Zivilgesellschaft und anderer Staaten ernstnehmen und sich für menschenrechtliche Verbesserungen in zahlreichen Lebensbereichen einsetzen. Dazu zählen die Wahrung der Rechte von Geflüchteten, der Schutz der Versammlungsfreiheit, der Kampf gegen rassistische Diskriminierung sowie der Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit. "
Konkret fordert die Menschenrechtsorganisation Deutschland auf, Anstrengungen in folgenden Bereichen zu intensivieren:
- Asyl: Die Rechte von Geflüchteten müssen stärker geschützt werden. Dazu gehört ein umfassendes Recht auf Familiennachzug und die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Asylsuchende. Jüngst geplante Leistungskürzungen dürfen nicht umgesetzt und der Zugang zu Gesundheitsleistungen und einer menschenwürdigen Versorgung müssen verbessert werden.
- Versammlungsfreiheit: Gesetze, die das Recht auf friedliche Versammlung unverhältnismäßig einschränken, müssen zurückgenommen werden. Dazu zählt insbesondere die ausgeweitete Befugnis zum Präventivgewahrsam, wie sie zuletzt gegenüber Klimaaktivist*innen angewandt wurde. Die deutschen Behörden müssen Sorge dafür tragen, dass die Versammlungsfreiheit für alle gewahrt bleibt und es nicht zu pauschalen Demonstrationsverboten kommt.
- Rassismus: Systematischer und institutioneller Rassismus sowie Hasskriminalität müssen stärker adressiert werden. Anlasslose Polizeikontrollen sind Einfallstor für Racial Profiling und müssen abgeschafft werden. Vorwürfe gegen die Polizei müssen durch unabhängige Stellen untersucht werden.
- Geschlechtergerechtigkeit: Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert, der legale Zugang zu Abbrüchen muss umfassend gewährleistet werden. Geschlechtsspezifische Gewalt muss effektiver bekämpft werden. Deutschland muss die Rechte von LGBTI+ gewährleisten, unter anderem durch die rechtliche Anerkennung des Geschlechts auf der Grundlage der Selbstauskunft einer Person.
Hintergrund
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen praktiziert seit 2007 ein Prüfverfahren, dem sich die Mitgliedstaaten alle viereinhalb Jahre unterziehen müssen: den Universal Periodic Review. Grundlage für die Überprüfung der Menschenrechtslage in den Staaten sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen. Beim UPR werden Staaten durch Staaten überprüft. Ziel ist es, die Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort und die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu fördern. Deutschland wird am 9. November 2023 zum 4. Mal überprüft nach 2018, 2013 und 2009.
Seit Beginn des UPR reicht Amnesty International Berichte zur menschenrechtlichen Situation in den jeweiligen Ländern bei den Vereinten Nationen ein. Dabei gibt die Organisation auch Empfehlungen ab, wie die Menschenrechte gestärkt werden können. Bei den späteren Berichten bewertet Amnesty International außerdem, ob es zu Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum gekommen ist.