Aktuell Kuba 17. März 2010

Kuba: Repressive Gesetze aufheben, gewaltlose politische Gefangene freilassen!

Die "Damen in Weiß": Regierungskritiker leiden in Kuba unter repressiven Gesetzen

Die "Damen in Weiß": Regierungskritiker leiden in Kuba unter repressiven Gesetzen

17. März 2010 - Amnesty International fordert die kubanische Regierung auf, alle Gesetze, die die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken, aufzuheben und alle unrechtmäßig festgehaltenen Dissidenten freizulassen. Präsident Raúl Castro muss außerdem eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation in Kuba erlauben, UN-Experten nach Kuba einladen und Menschenrechtsorganisationen die Arbeit im Land zu ermöglichen.

Der Aufruf kommt zum 7. Jahrestag einer Verhaftungswelle bei der am 18. März 2003 75 Dissidenten inhaftiert wurden. Noch immer sind 53 von ihnen in Gefangenschaft. Einer von ihnen, Orlando Zapata Tamayo, starb am 22. Februar 2010 nach einem wochenlangen Hungerstreik, mit dem er gegen die schlechten Haftbedingungen protestieren wollte.

Kuba braucht dringend Reformen der Politik und der Justiz

"Die kubanischen Gesetze verhindern die Ausübung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit," sagte Kerrie Howard, Vizedirektorin der US-Sektion von Amnesty International. "Kuba benötigt dringend Reformen der Politik und der Justiz, damit das Land Anschluss an internationale Menschrechtsstandards findet."

"Die langen Gefängnisstrafen der Dissidenten, zu denen sie nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt wurden, sind nicht nur eine Tragödie an sich, sondern auch ein Hindernis für weitere Reformen, so zum Beispiel für den Dialog mit den USA, um das einseitige Embargo gegen Kuba zu beenden", sagte Kerrie Howard.

Verfassung und Strafgesetzbuch ungenau und vage

Einige Artikel der kubanischen Verfassung und im Strafgesetzbuch sind so vage formuliert, dass sie gegenwärtig in einer Art und Weise interpretiert werden können, dass grundlegende Rechte verletzt werden.

So sieht z.B. Artikel 91 des kubanischen Strafgesetzbuchs Haftstrafen von 10 bis 20 Jahren oder die Todesstrafe für jeden vor, der "im Interesse eines fremden Staates eine Tat begeht, die die Verletzung der Unabhängigkeit oder territorialen Integrität des kubanischen Staates zum Ziel hat."

Laut Artikel 72 kann jede Person als "gefährlich eingestuft werden, wenn sie eine Neigung zu kriminellen Handlungen gezeigt hat, etwa durch ein Verhalten, das von der sozialistischen Moral abweicht." Und nach Artikel 75.1 hat jeder Polizist das Recht, eine Warnung über eine solche "Gefährlichkeit" auszusprechen. Dies kann auch geschehen, wenn eine Person lediglich mit einer "gefährlichen Person" in Kontakt steht.

Das Gesetz 88 sieht 15 Jahre Haft für die Weitergabe von Informationen an die USA vor, die z.B. für die Aufrechterhaltung des Embargos genutzt werden könnten. Das Gesetz verbietet außerdem den Besitz, die Weitergabe und Reproduktion "subversiven Materials" der US-Regierung und fordert bis zu fünf Jahre Gefängnis für die Kollaboration mit US-amerikanischen Radio- oder Fernsehstationen und Zeitungen.

Kubanische Nichtregierungsorganisationen haben aufgrund der eingeschränkten Meinungs-, Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit große Schwierigkeiten, über Menschenrechtsverletzungen zu berichten. Internationalen, unabhängigen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International ist es nicht erlaubt, das Land zu besuchen.

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