Kambodscha: Amnesty verurteilt die Zwangsräumung der "Gruppe 78"
Händler in der "Hauptstraße" der Gruppe 78 in Phnom Penh
© Amnesty International
In der Nacht zu Freitag, den 17. Juli haben die Behörden der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh die Siedlung "Gruppe 78" widerrechtlich zwangsgeräumt.
In der Gemeinde am Flussufer in der Innenstadt wohnten etwa 80 Familien. Gegen 4 Uhr nachts rückten etwa 70, teils bewaffnete Sicherheitskräfte an, sperrten das Gebiet ab und zerstörten die Häuser. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich nur noch vier Familien, gemeinsam mit Menschenrechtsaktivisten und Journalisten in der Siedlung. Die anderen Bewohner des Gebiets "Gruppe 78" hatten die Siedlung aus Angst vor der Zwangsräumung bereits wenige Stunden zuvor verlassen.
Die Bewohner der "Gruppe 78" waren seit drei Jahren den Schikanen und Einschüchterungen der Regierung ausgesetzt und hatten zuletzt keine andere Wahl, als die völlig unzureichenden Entschädigungsangebote zu akzeptieren.
"Amnesty International verurteilt die Zwangsräumung und die vorangehenden Geschehnisse aufs Schärfste," sagte Amnestys Kambodscha Beauftragte Brittis Edman.
Hintergrundinformationen
Der Räumungsbefehl vom 20. April wurde vom Berufungsgericht am 13. Juli bestätigt. Die BewohnerInnen wurden von dem stellvertretenden Gouverneur gewarnt, dass man sie am 17. Juli vertreiben würde, sollten sie keines der angebotenen Entschädigungspakete akzeptieren. Die Angebote der Stadtverwaltung wurden von den Familien als völlig unangemessen angesehen. Sie beinhalten unter anderem eine Umsiedlung in ein 20 Km entferntes Gebiet mit unzureichenden sanitären Einrichtungen und mangelhafter Wasserversorgung.
Die BewohnerInnen wurden nicht angemessen an den Entscheidungen beteiligt, die ihre Lebenssituation so unmittelbar betreffen. Es gab auch keine ernsthaften Versuche praktikable Alternativen zur Zwangsräumung zu prüfen oder Vorschläge von Seiten der Betroffenen in Betracht zu ziehen.
Die Familien, die teils seit 1983 in dem Gebiet am Fluss siedeln, haben einen rechtlichen Anspruch auf ihr Land, den sie bereits mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen haben. Dennoch drohte ihnen seit drei Jahren die Zwangsräumung.