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Präsidentschaftswahlen in Iran
Am 12. Juni 2009 wählen die Iraner einen neuen Präsidenten. Neben Amtsinhaber Mahmoud Ahmadinedschad stehen drei weitere Kandidaten zur Wahl. Hunderte weitere Bewerber, darunter 42 Frauen, sind mithilfe diskriminierender Auswahlkriterien bereits im Vorfeld der richtungsweisenden Wahl durch den Wächterrat ausgeschlossen worden.
Amnesty International kritisiert diese strukturellen Mängel und hatte den Wächterrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Präsidentschaftsbewerber nicht aufgrund ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, politischen Gesinnung oder ihres Geschlechts an der Wahlteilnahme gehindert werden.
Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sind weiterhin stark eingeschränkt, wie sich auch im aktuellen Wahlkampf zeigte. So haben die Behörden während des Wahlkampfes u. a. zeitweilig die Zugänge zu den sozialen Netzwerken Twitter und Facebook gesperrt.
Amnesty International begrüßt zwar die Versprechen einiger Kandidaten, sich der Diskriminierung gegen Frauen und Minderheiten sowie dem Problem der Armut zu widmen, doch nahmen die staatlichen Repressionen während des Wahlkampfes zu. So wurden in den Wochen vor den Wahlen zivilgesellschaftliche Aktivisten, Gewerkschafter, Studenten, Frauenrechtsaktivistinnen und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten zunehmend Opfer von Repressionen und Verfolgung. Diejenigen, die ihre Meinungen oder Forderungen zu den Wahlen geäußert haben oder die Regierung oder das bestehende System kritisiert haben, sind bedroht, willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert und unter vage formulierten Anklagepunkten vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt worden.
Neben der schwerwiegenden Unterdrückung der Meinungsfreiheit kritisiert Amnesty International die häufige Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe in Iran: Mindestens 194 Menschen sind in diesem Jahr hingerichtet worden, darunter fünf Frauen und drei zum Tatzeitpunkt minderjährige Straftäter. Mindestens 140 minderjährige Straftäter sind in iranischen Todeszellen inhaftiert und müssen ihre Hinrichtung befürchten. Diese Praxis verstößt gegen internationales Recht: Die Verhängung der Todesstrafe gegen unter 18-jährige Straftäter ist verboten.