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USA: Todesurteil vollstreckt
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Joseph Corcoran ist am 18. Dezember 2024 in den frühen Morgenstunden im US-Bundesstaat Indiana hingerichtet worden. Er war 1999 wegen des Mordes an vier Männern zum Tode verurteilt worden. Joseph Corcoran litt an einer paranoiden Schizophrenie, die bei ihm Halluzinationen und Wahnvorstellungen hervorrief. Letzte Rechtsmittel wurden abgewiesen, und Forderungen nach einer Begnadigung durch den Gouverneur verhallten ungehört.
Amnesty-Mahnwache gegen die Todesstrafe in den USA vor der US-Botschaft in Berlin (Archivaufnahme)
© Amnesty International, Foto: Christian Jungeblodt
Sachlage
Joseph Corcoran ist am 18. Dezember 2024 im US-Bundesstaat Indiana hingerichtet worden. Im Jahr 1997 erschoss der damals 22-Jährige im Haus seiner Schwester seinen Bruder, seinen zukünftigen Schwager und zwei weitere Männer. Die Bemühungen, seine Hinrichtung zu stoppen, stützten sich auf seine psychische Krankheit. Seine Rechtsbeistände argumentierten, dass die geistige Erkrankung ihres Mandanten bedeutete, dass seine Hinrichtung verfassungswidrig wäre, und forderten eine erneute Prüfung seines Falls. Joseph Corcoran hingegen hatte bei Gericht eine handschriftliche eidesstattliche Erklärung eingereicht, in der er angab, keine weiteren rechtlichen Schritte ergreifen zu wollen. Ihm sei bewusst, dass eine Abweisung der Rechtsmittel seine Hinrichtung zur Folge hätte, und ihm sei klar, dass sein "Leben mit der Hinrichtung enden" würde.
Am 10. Dezember 2024, dem Tag der Menschenrechte, wies der Oberste Gerichtshof von Indiana mit 3:2 Stimmen die Eingabe der Rechtsbeistände zurück. Die Richter*innen, die mit ihrer Gegenstimme in der Minderheit waren, sagten: "Es gibt keine härtere und unumstößlichere Strafe als den Tod. Deshalb müssen Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, sorgfältig und nicht übereilt betrachtet werden, wenn der Gerechtigkeit genüge getan werden soll. Und hierfür muss sichergestellt werden, dass eine Hinrichtung verfassungsmäßig ist... Die von Corcorans Rechtsbeiständen vorgelegten Belege dokumentieren eine Vorgeschichte schwerer psychischer Erkrankungen sowie eine Unfähigkeit, mit Rechtsbeiständen zusammenzuarbeiten und den Wunsch, hingerichtet zu werden, um dem Gefängnis zu entkommen. All dies wirft erhebliche Fragen bezüglich seiner aktuellen geistigen Kapazität auf... Wir sollten wenigstens die Hinrichtung von [Joseph] Corcoran aussetzen und eine psychiatrische Untersuchung anordnen."
Am 11. Dezember 2024 reichte die Ehefrau von Joseph Corcoran eine Eingabe vor einem US-Bundesgericht ein, in der sie geltend machte, dass seine Hinrichtung verfassungswidrig wäre, wie es der Oberste Gerichtshof der USA auch in den Verfahren Ford v. Wainwright (1986), Panetti v. Quarterman (2007) und Madison v. Alabama (2019) festgestellt hatte. Auch ein psychiatrisches Gutachten vom 10. Dezember wurde vorgelegt (zeitlich zu spät für den Obersten Gerichtshof von Indiana). Darin führte eine Psychiaterin an, dass Gefängnisunterlagen aus den Jahren 2023 und 2024 zeigten, dass Joseph Corcoran immer noch unter starken Wahnvorstellungen leide, seine Krankheit nicht anerkenne, nicht mit Fachleuten kooperiere und zudem seine Symptome herunterspiele bzw. verstecke. Sie stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die Argumentation in seiner eidesstattlichen Erklärung, auf einen weiteren Rechtsstreit zu verzichten, aus seiner Perspektive logisch sei.
Am 13. Dezember lehnte das US-Bezirksgericht die Eingabe ab und entschied, dass das Argument der Verfassungswidrigkeit seiner Hinrichtung "unbegründet und verfahrensrechtlich nicht korrekt" sei. Am 16. Dezember bestätigte das US-Berufungsgericht diese Entscheidung. Einer der drei Richter*innen war anderer Meinung und verwies unter anderem auf die neuen Belege dafür, dass "Corcorans schwere paranoid-schizophrene Wahnvorstellungen nicht nur fortbestehen, sondern ihn auch dazu veranlassen, seinen Zustand vor der Welt zu verbergen und Zurechnungsfähigkeit vorzutäuschen". Weiter führte er aus, dass der Oberste Gerichtshof von Indiana sich auf die eidesstattliche Erklärung von Joseph Corcoran gestützt habe, ohne seinen Rechtsbeiständen die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern. Dies verdeutliche den Mangel an verfahrensrechtlichen Garantien, den der Oberste Gerichtshof der USA auch in den Fällen Ford v. Wainwright (1986) und Panetti v. Quarterman (2007) kritisiert hatte, und sei besonders beunruhigend angesichts der von den Rechtsbeiständen vorgelegten Gutachten bezüglich Joseph Corcorans "Bemühungen, seine wahren Beweggründe für eine Bejahung seiner Hinrichtung zu verbergen".
Am späten Abend des 17. Dezember entschieden der Oberste Gerichtshof und der Gouverneur von Indiana, die Hinrichtung nicht zu verhindern. Joseph Corcoran wurde am 18. Dezember um etwa 00:30 Uhr Ortszeit mit der Giftspritze hingerichtet. In ihrer Stellungnahme erinnerten seine Rechtsbeistände an ein fachliches Gutachten, in dem stand, dass Joseph Corcoran lieber sterben würde, als seine Schizophrenie anzuerkennen. Sie betonten, dass ihrer Ansicht nach die Hinrichtung von Joseph Corcoran ein Rückschlag für die Rechtsstaatlichkeit sei.
Das Völkerrecht und internationale Standards verbieten die Verhängung von Todesurteilen gegen Menschen mit geistigen (psychosozialen) Behinderungen, die sich nur eingeschränkt selbst verteidigen können.
Weitere Appelle sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.