Bei Demonstration verletzt
Der Jordanier Adnan al-Howeish erhält in Haft nicht die fachärztliche medizinische Versorgung, die er benötigt. Er war wegen der friedlichen Teilnahme an einer Protestveranstaltung gegen Kürzungen der Benzinsubventionen festgenommen worden. Laut seiner Familie wurde Adnan al-Howeish während des Protests verletzt und verlor das Sehvermögen auf dem linken Auge.
Sende eine Kopie an
AUSSENMINISTER
His Excellency Nasser Judeh
Ministry of Foreign Affairs
PO Box 35217
Amman
JORDANIEN
Fax: (00 962) 6573 5163
E-Mail: mofa@fm.gov.jo
BOTSCHAFT DES HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICHES JORDANIEN
S. E. Herrn Mazen Izzeddin Abdalla Tal
Heerstr. 201
13595 Berlin
Fax: 030-3699 6011
E-Mail: jordan@jordanembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Januar 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte Sie dringend bitten, Adnan al-Howeish umgehend jegliche nötige fachärztliche medizinische Versorgung in einem zivilen Krankenhaus zu gewähren. Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass er keiner grausamen oder unmenschlichen Behandlung ausgesetzt ist.
- Ich möchte Sie höflich auffordern, Adnan al-Howeish und andere Personen, die sich nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Protest in Gewahrsam befinden, unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
[APPELLE AN
]INNENMINISTER
His Excellency Awad Khleifat
Ministry of Interior
PO Box 100
Amman, JORDANIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 962) 6560 6908
E-Mail: info@moi.gov.jo
JUSTIZMINISTER
His Excellency Ghaleb Zu’bi
Ministry of Justice
PO Box 6040
Amman, JORDANIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 962) 6464 3197
KOPIEN AN
AUSSENMINISTER
His Excellency Nasser Judeh
Ministry of Foreign Affairs
PO Box 35217
Amman
JORDANIEN
Fax: (00 962) 6573 5163
E-Mail: mofa@fm.gov.jo
BOTSCHAFT DES HASCHEMITISCHEN KÖNIGREICHES JORDANIEN
S. E. Herrn Mazen Izzeddin Abdalla Tal
Heerstr. 201
13595 Berlin
Fax: 030-3699 6011
E-Mail: jordan@jordanembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Januar 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling for Adnan al-Howeish to promptly be given all necessary specialized medical treatment in a civilian hospital, and not to be subjected to cruel or inhuman treatment.
- Calling for him and others held solely for peacefully exercising their right to protest to be to be released immediately and unconditionally.
[HINTERGRUNDINFORMATIONEN
]Im November kam es infolge der Ankündigung der Regierung, die Benzinsubventionen kürzen zu wollen, in ganz Jordanien zu Protesten, insbesondere in Amman, Zarqa, Irbid, Salt, Tafileh und Ma’an. Behördenangaben zufolge erfolgten die Festnahmen aufgrund von Straftaten während der Demonstrationen, wie z. B. die Beschädigung bzw. Zerstörung von privatem oder öffentlichem Eigentum und das "Aufrufen zum Regimewechsel". Obwohl es bei manchen Demonstrationen tatsächlich gewalttätige Übergriffe gab, die in manchen Fällen mit der Beschädigung oder Zerstörung privater oder staatlicher Gebäude einhergingen, sollen die Sicherheitskräfte laut Aussagen jordanischer AktivistInnen und AnwältInnen zahlreiche friedliche Demonstrationen mit Gewalt aufgelöst haben. Die Sicherheitskräfte seien zum Teil zivil gekleidet gewesen und sollen mit Tränengas und Prügel gegen die Protestierenden vorgegangen sein. Im Zuge der Proteste sind eine Zivilperson und zwei PolizistInnen ums Leben gekommen.
Angaben des Nationalen Zentrums für Menschenrechte zufolge hat die Abteilung für Öffentliche Sicherheit (Public Security Directorate – PSD) eingeräumt, dass in Verbindung mit den Protesten auch 50 Kinder festgenommen wurden. Zwölf von ihnen wurden nach ihrer Festnahme dem Staatsanwalt des Staatssicherheitsgerichts vorgeführt und gegen Kaution freigelassen. Wie Amnesty International von einem Anwalt erfuhr, machten mindestens neun der am 19. November wieder freigelassenen Kinder bei der Polizei Aussagen, ohne dass ein Rechtsbeistand, ein Elternteil oder sonstiger geeigneter Erwachsener anwesend war.
In einigen Fällen wird den Inhaftierten eine angemessene medizinische Versorgung verweigert. Ein Beispiel hierfür ist Mahdi al-Saafin, ein Aktivist, der sich für Reformen einsetzt. Er trat am 28. November aus Protest gegen seine Inhaftierung in den Hungerstreik und wurde daraufhin im südöstlich von Amman gelegenen al-Hashimiyeh-Gefängnis in Isolationshaft verlegt. Ein unabhängiger Arzt, der am 10. Dezember zu Mahdi al-Saafin vorgelassen wurde, bestätigte dessen Beschwerde, er habe mehrere Tage lang kein Salz von einem Gefängnisarzt erhalten. Mahdi al-Saafin sagte zudem, er habe zwei Tage lang kein Wasser bekommen. Er war am 16. November bei einer friedlichen Protestveranstaltung auf dem Jabal-al-Hussein-Platz in Amman von PolizistInnen in Zivil festgenommen worden, woraufhin man ihn gemeinsam mit anderen Demonstrierenden in einem Polizeiwagen zur zentralen Abteilung für Öffentliche Sicherheit in Amman brachte. Während der Fahrt wurden ihnen die Hände hinter dem Rücken zusammengebunden und man zwang sie, ihre Personalausweise im Mund zu halten, trat sie und schlug sie mit Händen und Kabeln. Während der ersten drei Tage in Haft wurden die inhaftierten Protestler geschlagen und durften keinen Kontakt mit ihren Rechtsbeiständen und Familien aufnehmen.
Amnesty International erkennt die Verantwortung der Regierung zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit an. Hierzu gehört auch, dass Personen, gegen die der begründete Verdacht besteht, Gewalt angewandt oder Eigentum zerstört zu haben, festgenommen und in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden können. Dies muss jedoch in Übereinstimmung mit der Wahrung der Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit erfolgen. Jordanien ist verpflichtet, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung zu achten. Das friedliche Äußern von Kritik an der Regierung, einschließlich der Forderung nach einem Regierungswechsel im Rahmen friedlicher Versammlungen oder Demonstrationen, ist eine Art der Meinungsäußerung, die durch die Bestimmungen des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte geschützt ist. Jordanien ist Vertragsstaat dieses Paktes. Die Regierung setzt allem Anschein nach – zumindest in manchen Fällen – den Paragrafen 149 des Strafgesetzbuches dazu ein, friedliche Kritik an der Regierung strafrechtlich zu verfolgen und AnhängerInnen der Opposition sowie KritikerInnen der Regierungspolitik zum Schweigen zu bringen. Dies ist mit den Verpflichtungen Jordaniens aus internationalen Menschenrechtsabkommen nicht vereinbar.
Seit beinahe zwei Jahren zeichnet sich in Jordanien ein beunruhigendes Muster ab. Allein 2012 sind hunderte Personen festgenommen, strafrechtlich belangt und in unfairen Verfahren vor das Staatssicherheitsgericht gestellt worden, weil sie an friedlichen Protesten teilgenommen und die umgehende und wirksame Umsetzung politischer und wirtschaftlicher Reformen gefordert hatten. Dutzende Personen, die im laufenden Jahr festgenommen worden waren, wurden einige Wochen später auf Anweisung des Königs wieder freigelassen.
Sachlage
Adnan al-Howeish nahm am 16. November in Zeiban im Norden des Landes friedlich an einer Demonstration gegen geplante Kürzungen bei den Benzinsubventionen teil. Im Laufe der Protestveranstaltung wurde er von einem Stein getroffen, wodurch er schwer am linken Auge verletzt wurde. Er trug einen Schnitt im Augapfel davon, welcher sich zudem aus der Augenhöhle löste. Augenzeugenberichten zufolge sollen vermummte UnterstützerInnen der Regierung Steine auf die Protestierenden geworfen haben. Adnan al-Howeish wurde am 17. November im al-Bashir-Krankenhaus in Amman unter Polizeigewahrsam gestellt und mit Handschellen an sein Bett gekettet.
Auf Eingreifen des Nationalen Zentrums für Menschenrechte (National Centre for Human Rights – NCHR) hin durfte er sich am 18. November einer Operation zur Behandlung des Schnitts und zur Neupositionierung des Augapfels unterziehen. Der behandelnde Arzt empfahl Adnan al-Howeish, seine Verletzung in einer Spezialklinik weiterführend behandeln zu lassen.
Am 21. November verlegte die Polizei Adnan al-Howeish in eine Zelle des Staatssicherheitsgerichts (State Security Court – SSC), und am 22. November wurde seine Haft zu Befragungszwecken um weitere 14 Tage verlängert. Daraufhin wurde er in das al-Balqa’-Gefängnis in Salt überstellt, wo sich die Gefängnisbehörden offenbar zunächst weigerten, ihn zu inhaftieren. Erst als die PolizeibeamtInnen einen Arztbrief des Regierungskrankenhauses in Salt vorlegten, der Adnan al-Howeish als "inhaftierfähig" auswies, sollen die Behörden seiner Inhaftierung zugestimmt haben. Derzeit befindet sich Adnan al-Howeish im Ramemeen-Gefängnis in al-Barqa'a.
Im Zuge der weit verbreiteten Proteste gegen die geplanten Kürzungen der Benzinsubventionen sind etwa 300 Personen festgenommen worden, viele von ihnen lediglich wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen. Zahlreiche Personen wurden während der Proteste und auf Polizeiwachen geschlagen und erhielten keinen sofortigen Zugang zu rechtlicher Vertretung, ihren Familienangehörigen und medizinischer Versorgung. Trotz eines königlichen Erlasses, nach dem alle bis auf 13 der Inhaftierten freigelassen werden sollten, befanden sich am 13. Dezember immer noch 47 Personen in Haft. Diejenigen, die tatsächlich freigelassen wurden, sollen sich nach wie vor unter Anklage befinden. Ihnen werden Vergehen unter dem Strafgesetzbuch vorgeworfen, dessen Paragraf 149 es Personen verbietet, "Aktivitäten (...) zum Schaden des politischen Systems (...) durchzuführen (...) oder zum Widerstand aufzurufen" und dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vorsieht. Weitere Paragrafen verbieten Versammlungen, die darauf abzielen, "die öffentliche Ordnung zu stören". Den Angeklagten droht ein Verfahren vor dem SSC, dessen Verfahren bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen.