Abschiebung / drohende Folter

Grafik mit dem Schriftzug "Stop Folter", bei dem das Wort "Folter" dabei durchgestrichen ist.

Unter den ungefähr 100 eritreischen Asylsuchenden, die zwischen dem 23. Dezember 2008 und dem 18. Januar 2009 aus Ägypten abgeschoben wurden, waren mindestens 36 Personen, die in der Hafteinrichtung in Nakhl im Norden Sinais festgehalten worden waren. Ihr Schicksal ist unbekannt, aber eine große Zahl von im Juni 2008 abgeschobenen Asylsuchenden ist immer noch in Haft in Eritrea. Dort laufen sie Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden. Dutzende befinden noch in der Hafteinrichtung in Nakhl und in Gefahr, ebenfalls nach Eritrea abgeschoben zu werden.

Appell an

INNENMINISTER Minister Habib Ibrahim El Adly Ministry of the Interior 25 Al-Sheikh Rihan Street, Bab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN (korrekte Anrede: Dear Minister) Fax: (00 20) 22 796 0682 E-Mail: center@iscmi.gov.eg oder moi@idsc.gov.eg

Sende eine Kopie an

STAATLICHER MENSCHENRECHTSRAT Ambassador Mokhless Kotb Secretary General, National Council for Human Rights

1113 Corniche El Nil, Midane Al Tahrir, Specialized National Councils Building – 11th floor NDP Building, Cairo, ÄGYPTEN Fax: (00 20) 22 574 7497 E-Mail: nchr@nchr.org.eg

 

HAUPTBÜRO DER EGYPT AIR HOLDING

Captain Tawfik Assy, Chairman & CEO of EgyptAir Holding Company EgyptAir Administrative Complex (keine vollständige Postanschrift!) Fax: (00 20) 22 418 3715 (00 20) 22 696 4229 E-Mail: callcenter@egyptair.com

EGYPT AIR - DEUTSCHLAND DIREKTION Am Hauptbahnhof 12 60329 Frankfurt/ Main Fax: 069- 23 77 37 E-Mail: über: http://www.egyptair.de/e-cape.cms/goto/kontaktform.html

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN S.E. Herr Ramzy Ezz Eldin Ramzy Stauffenbergstraße 6 - 7, 10785 Berlin Fax: 030-477 1049 E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. März 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, ARABIC OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • calling on the Egyptian authorities to immediately stop all forcible returns of asylum-seekers to Eritrea;

  • urging them to respect Egypt’s international obligations under the 1951 Convention relating to the Status of Refugees and the UN Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishments not to forcibly return asylum-seekers to Eritrea where they would be at risk of torture and other serious human rights violations;

  • asking them to ensure that all Eritrean asylum-seekers are given immediate access to the Office of the UN High Commissioner for Refugees in Egypt to assess their asylum claims;

  • calling on the authorities to investigate allegations of torture or other ill treatment against Eritrean asylum-seekers detained in Egypt and ensure that those responsible are brought to justice in a fair trial;

  • urging the Egyptian authorities to disclose the names of all Eritrean asylum-seekers forcibly returned.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE IN DENEN SIE

  • die ägyptischen Behörden auffordern, umgehend alle Abschiebungen von eritreischen Asylsuchenden nach Eritrea zu stoppen;

  • an die Behörden appellieren, ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe einzuhalten und keine Asylsuchenden nach Eritrea abzuschieben, wo ihnen Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

  • darauf dringen, dass sichergestellt wird, dass alle eritreischen Asylsuchenden Zugang zum Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge in Ägypten erhalten, um ihre Asylanträge prüfen zu lassen;

  • die Behörden auffordern, die Berichte zu untersuchen, denen zufolge die eritreischen Asylsuchenden, die in Ägypten gefangen gehalten werden, gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, und von ihnen fordern sicherzustellen, dass die Verantwortlichen in einem fairen Gerichtsverfahren zur Verantwortung gezogen werden;

  • bei den ägyptischen Behörden darauf dringen, die Namen aller eritreischen Asylsuchenden bekannt zu geben, die abgeschoben wurden.

Sachlage

Am 23. Dezember 2008 holten ägyptische Sicherheitskräfte eine Gruppe von 15 Männern und Frauen, darunter eine Schwangere, gewaltsam aus ihren Zellen in der Hafteinrichtung in Nakhl. Berichten zufolge wurden sie geschlagen, als sie sich dagegen wehrten. Noch am gleichen Tag fuhr man sie zum Flughafen in Kairo und setzte sie in eine Maschine der EgyptAir nach Asmara in Eritrea.

Es gibt Berichte, die darauf hindeuten, dass einige der eritreischen Asylsuchenden in der Hafteinrichtung in Nakhl in den letzen fünf Monaten aus Israel zurückgeschickt worden waren. Sie hatten Ägyptens Grenze zu Israel überquert und waren von der israelischen Armee kurzerhand zurück nach Ägypten gebracht worden, ohne die Gelegenheit zu haben, ihre Asylanträge prüfen zu lassen, wie es ihnen laut internationalem Recht zusteht. Andere wurden beim Versuch, die ägyptische Grenze nach Israel zu überqueren, von den ägyptischen Sicherheitskräften aufgehalten und inhaftiert.

Am 11. Januar 2009 schoben die ägyptischen Behörden eine andere Gruppe von 32 eritreischen Asylsuchenden nach Eritrea ab. Weitere zehn Asylsuchende wurden eine Woche später, am 18. Januar 2009, zurückgeschickt. Beide Abschiebungen erfolgten von Kairo aus in Maschinen der Fluggesellschaft EgyptAir. Keinem von ihnen wurde der Kontakt zu RepräsentantInnen des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) in Kairo erlaubt, die ihre Asylanträge prüfen könnten. Man gewährte ihnen auch nicht, die Rechtmäßigkeit ihrer Abschiebung vor einer kompetenten Behörde anzufechten.

Der UNHCR hat Richtlinien an alle Regierungen herausgegeben, in denen er sich aufgrund der drohenden Inhaftierung ohne Kontakt zu Außenwelt sowie Folter und Misshandlung gegen die Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden aus Eritrea ausspricht. Diese Richtlinien sind immer noch aktuell.

Gefangene in Eritrea werden üblicherweise gefoltert und anderweitig misshandelt. Die Opfer werden geschlagen und in schmerzhaften Positionen gefesselt gehalten. Sie sind im Allgemeinen für lange Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, oft in feuchten, überfüllten und unhygienischen Hafteinrichtungen, mit so gut wie keiner medizinischen Versorgung.

Tausende werden in Eritrea ohne Anklage und ohne Gerichtsverfahren an geheimen Orten festgehalten. Sie wurden festgenommen, weil sie ihre Religion praktizierten, weil sie verdächtigt wurden, eine Opposition zu bilden oder weil sie den Wehrdienst verweigerten oder desertierten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Juni 2008 wurden bis zu 1.200 eritreische Asylbewerber auf mehreren von der ägyptischen Fluggesellschaft EgyptAir gecharterten Sonderflügen von Ägypten nach Eritrea abgeschoben (siehe UA 165/2008). Dies stellt einen Verstoß gegen das Prinzip des Non-Refoulement dar, das besagt, dass Staaten niemanden in ein Land abschieben sollen, in dem der Person Menschenrechtsverletzungen, wie Folter oder grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohen. Während einige abgeschobene Asylsuchende nach wochenlanger Inhaftierung freigelassen wurden, darunter Schwangere und Frauen mit Kindern, wurde die Mehrzahl zum abgelegenen Wia-Gefängnis und anderen militärischen Einrichtungen gebracht, wo sie immer noch festgehalten werden.