Sindhis "verschwunden"
Aakash Mallah, stellvertretender Vorsitzender der Sindhi-Partei JSQM, und JSQM-Aktivist Noor Mohammad Khaskheli wurden am 30. Oktober 2009 in der Provinz Sindh im Südosten Pakistans entführt. Örtliche Quellen gehen davon aus, dass die beiden Männer Opfer des "Verschwindenlassens" durch Sicherheitskräfte der Regierung geworden sind. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen.
Appell an
PRÄSIDENT
Mr Asif Ali Zardari
Pakistan Secretariat
Islamabad
PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear President Zardari)
Fax: (00 92) 51 922 1422
oder (00 92) 51 228 2741
MINISTERPRÄSIDENT
Syed Qaim Ali Shah
Chief Minister House,
Dr Zaiuddin Ahmed Road
Karachi, Sindh Province
PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear Chief Minister)
Fax: (0092) 21 9211368
INNENMINISTER
Mr Zulfiqar Mirza
Karachi
Sindh Province
PAKISTAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (0092) 21 9204922
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S.E. Herrn Shahid Ahmad Kamal
Schaperstr. 29, 10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
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Äußern Sie Ihre Besorgnis darüber, dass man von Aakash Mallah, dem stellvertretenden Vorsitzenden der JSQM, die sich für die Rechte der Sindhi einsetzt, und von dem JSQM-Aktivisten Noor Mohammad Khaskheli seit dem 30. Oktober 2009 nichts mehr gesehen oder gehört hat.
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Fordern Sie die Behörden auf, umgehend eine unparteiische Untersuchung hinsichtlich der Aufenthaltsorte von Aakash Mallah und Noor Mohammad Khaskheli einzuleiten und ihre Familienangehörigen über die Ergebnisse zu informieren. Fordern Sie außerdem die Garantie, dass die für das "Verschwindenlassen" Verantwortlichen unverzüglich vor Gericht gestellt werden, auch wenn es sich Personen in hochrangigen Positionen handelt, und dass die Opfer entschädigt werden.
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Bestehen Sie darauf, dass die Behörden die beiden Männer umgehend freilassen, wenn sie sich ihn deren Gewahrsam befinden, oder dass die Betroffenen in eine offizielle Hafteinrichtung verlegt und unverzüglich einer international als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt werden. Fordern Sie außerdem die Untersuchung durch ein unabhängiges Gericht.
- Fordern sie von den Behörden die Sicherstellung, dass Aakash Mallah und Noor Mohammad Khaskheli weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt werden, und dass sie uneingeschränkten Zugang zu Angehörigen, einem Anwalt ihrer Wahl und zu eventuell notwendiger medizinischer Versorgung erhalten.
Sachlage
Ein Angehöriger von Aakash Mallah soll gesehen haben, wie Aakash Mallah und Noor Mohammad Khaskheli von zehn bis zwölf Männern, von denen einige Polizeiuniformen trugen, entführt wurden, als sie gerade auf dem Weg zu einer Moschee in der Stadt Hyderabad in der Provinz Sindh waren. Die Partei "Jeay Sindh Qaumi Mahaz" (JSQM) tritt für die Rechte der Sindhi ein. Der Vorsitzende der JSQM, Basheer Qureshi, glaubt, dass die beiden Männer von Angehörigen der pakistanischen Sicherheitskräfte festgenommen wurden, um so eine von der JSQM organisierte Demonstration für die Unabhängigkeit ("March for Independence") aufzuhalten, die am 7. November in der Provinzhauptstadt Karachi stattfinden sollte.
Die Familie von Aakash Mallah hat am 4. November beim zuständigen Gericht in Hyderabad (District and Sessions Court) einen Antrag auf Haftprüfung gestellt, ebenso wie am 5. November beim höherinstanzlichen Gericht der Provinz Sindh in Hyderabad (High Court). Am 24. November erschien ein Angehöriger der Bezirkspolizei von Hyderabad vor dem höherinstanzlichen Gericht und erklärte schriftlich, dass sich Aakash Mallah und Noor Mohammad Khaskheli innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs nicht in Polizeigewahrsam befänden. Die nächste Anhörung vor dem Gericht der Provinz Sindh ist für den 9. Dezember angesetzt. Angehörige von Aakash Mallah geben an, Drohanrufe zu erhalten, in denen sie davor gewarnt werden, die Gerichte anzurufen oder den Medien von der mutmaßlichen Entführung zu berichten.
Hintergrundinformation
Bereits im Jahr 2006 war Aakash Mallah für zehn Monate ein Opfer des "Verschwindenlassens". Laut eigenen Angaben wurde er während dieser Zeit auf Grund seiner Verbindung zur Sindhi-Bewegung gefoltert. Im Februar 2007 stellte man ihn vor ein Gericht in Mirpur Khas in der Provinz Sindh, im darauffolgenden Monat ließ man ihn frei.
Seit Pakistan im Zuge des US-geführten "Krieges gegen den Terror" Ende 2001 einer der Hauptverbündeten der USA wurde, sind hunderte, wenn nicht tausende Menschen in Pakistan dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen. Unter ihnen sind sowohl PakistanerInnen als auch Personen anderer Staatsangehörigkeit. Beim "Verschwindenlassen" werden Menschen entführt und ohne den Schutz durch das Rechtssystem oder die Justiz an geheimen Orten festgehalten. Folter und andere Misshandlungen sind dabei keine Seltenheit. Genaue Angaben über die Anzahl der in den letzten acht Jahren in Pakistan "Verschwundenen" können aufgrund der heimlich stattfindenden Festnahmen und Inhaftierungen nicht gemacht werden.
Anfangs waren es vor allem Terrorverdächtige, die man "verschwinden" ließ. Später wurden auch Regierungsgegner im eigenen Land Opfer des "Verschwindenlassens", darunter vor allem Belutschen und Sindhi. Sie werden ohne Anklage in geheimer Haft gehalten und haben keinen Zugang zu Rechtsbeistand oder Familienangehörigen, so dass ihr Schicksal und ihr Aufenthaltsort oft unbekannt bleiben.
Die neue zivile Regierung in Pakistan hat 2008 mehrfach zugesagt, die Krise des "Verschwindenlassens" im Land zu bekämpfen. Dennoch haben die Behörden in hunderten von Fällen bislang keine Informationen herausgegeben. Dabei soll es sich entweder um Menschen handeln, die im Rahmen des so genannten "Krieges gegen den Terror" von der Regierung in geheimer Haft gehalten werden, oder um Menschen, die auf Grund von nationalem Widerstand in den Provinzen Belutschistan und Sindh verschleppt wurden. Darüber hinaus ist die Regierung bislang auch nicht ihrem Versprechen nachgekommen, dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zuzustimmen.
Das "Verschwindenlassen" verletzt mehrere Bestimmungen der pakistanischen Verfassung, namentlich den Schutz vor willkürlichen Festnahmen, das Recht auf Haftprüfung und das Verbot von Folter.
In Artikel 2 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen wird das "Verschwindenlassen" definiert als "die Festnahme, der Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird".