Hingerichtet
Ergebnis dieser Urgent Action
Abdullah Fandi al-Shammari wurde am 5. Februar in der Stadt Ha'il im Norden Saudi-Arabiens wegen eines Mordes hingerichtet, den er 1981 oder 1982 begangen haben soll. Bis zu seiner Hinrichtung hatte er 30 Jahre im Gefängnis verbracht.
Aktion zum Tag gegen die Todesstrafe am 10.10.2012
© Amnesty International
Abdullah Fandi al-Shammari wurde am 5. Februar in der Stadt Ha'il im Norden Saudi-Arabiens wegen eines Mordes hingerichtet, den er 1981 oder 1982 begangen haben soll. Bis zu seiner Hinrichtung hatte er 30 Jahre im Gefängnis verbracht.
Sachlage
Am 5. Februar wurde Abdullah Fandi al-Shammari für einen 1981 oder 1982 begangenen Mord hingerichtet. Im Jahr 1988 wurde er von einem Gericht der ersten Instanz in Ha'il wegen Totschlags schuldig befunden, weil das Gericht befand, dass er nicht beabsichtigt hatte, das Opfer zu töten. Das Gericht ordnete an, dass Abdullah Fandi al-Shammari der Familie des Opfers ein "Blutgeld" (diya) zahlen sollte. Diese Gerichtsentscheidung wurde 1989 im Berufungsverfahren bestätigt, und Abdullah Fandi al-Shammari kam später auf freien Fuß. Im Jahr 1990 verwies der Oberste Justizrat den Fall jedoch zurück an das erstinstanzliche Gericht und ordnete eine Neuverhandlung an. Abdullah Fandi al-Shammari wurde 1992 erneut festgenommen, wegen desselben Verbrechens vor Gericht gestellt und diesmal zum Tode verurteilt. Anhörung und Urteilsfindung erfolgten an einem einzigen Verhandlungstag. Abdullah Fandi al-Shammari hatte weder Zugang zu den Gerichtsakten noch zu einem rechtlichen Beistand. Zudem konnte er bis nach der Bestätigung des Urteils durch das Berufungsgericht keine Rechtsmittel einlegen.
Nach den Gerichtsakten im Fall Abdullah Fandi al-Shammari legte die Anklagebehörde im zweiten Gerichtsverfahren die Fakten anders dar als im ersten. So wurde Abdullah Fandi al-Shammari im zweiten Verfahren zur Last gelegt, beim Angriff auf das Opfer eine Eisenstange benutzt zu haben, während es im ersten Verfahren ein Holzstock gewesen sein soll.
Die Exekution von Abdullah Fandi al-Shammari war bereits mehrere Male angesetzt worden, bevor die saudischen Behörden einen Hinrichtungsaufschub anordneten, um Verhandlungen mit der Familie des Opfers zu ermöglichen. In Saudi-Arabien dürfen die engsten Familienangehörigen eines Mordopfers entscheiden, ob sie die Hinrichtung verlangen, "Blutgeld" fordern oder eine bedingte oder bedingungslose Begnadigung aussprechen.
Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.