Iranischen Kurden droht Hinrichtung

Der Oberste Gerichtshof hat die gegen Loghman Moradi und Zaniar Moradi verhängten Todesurteile bestätigt. Den beiden iranischen Kurden droht nun jederzeit die Hinrichtung.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei, The Office of the Supreme Leader, Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info_leader@leader.ir
Twitter: @khamenei_ir (bitte schreiben Sie: #Iran Exzellenz, ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung der Gefangenen Loghman Moradi und Zaniar Moradi zu verhindern.)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[C/o] Public Relations Office, Number 4, 2 Azizi Street
Vali Asr Ave., above Pasteur Street intersection
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
E-Mail: bia.judi@yahoo.com (Betreff: FAO Ayatollah Sadegh Larijani)

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
[C/o] Office of the Head of the Judiciary, Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Dear Sir/ Sehr geehrter Herr Larijani)
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die gegen Loghman Moradi und Zaniar Moradi verhängten Todesurteile nicht zu vollstrecken.

  • Wandeln Sie bitte die gegen Loghman Moradi, Zaniar Moradi und alle übrigen Gefangenen verhängten Todesurteile um, auch die gegen kurdische politische Gefangene gesprochenen Todesurteile.

  • Ich bin zutiefst in Sorge darüber, dass Loghman Moradi und Zaniar Moradi kein faires Gerichtsverfahren erhalten haben. Stellen Sie bitte sicher, dass Vorwürfe über Folterungen an den beiden Gefangenen untersucht und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden. Lassen Sie nicht zu, dass möglicherweise unter Zwang erlangte "Geständnisse" vor Gericht als Beweismittel verwandt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities not to carry out the executions of Loghman Moradi and Zaniar Moradi;

  • Calling on them to commute the death sentences of Loghman Moradi und Zaniar Moradi and anyone else on death row, including other Kurdish political prisoners;

  • Expressing concern that neither Loghman Moradi nor Zaniar Moradi had a fair trial, and urging the Iranian authorities to investigate the allegations that they were tortured and to bring to justice anyone found responsible for abuses and to disregard as evidence in courts "confessions" which may have been coerced.

Sachlage

Loghman Moradi und Zaniar Moradi waren am 22. Dezember 2010 in einem Berichten zufolge 20-minütigen Prozess von der 15. Kammer des Revolutionsgerichts in Teheran zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Das Gericht hatte die beiden Kurden der "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) und der "Verdorbenheit auf Erden" schuldig gesprochen, weil sie am 4. Juli 2009 in Marivan, einer Stadt in der im Nordosten des Landes gelegenen Provinz Kurdistan, den Sohn eines hohen Geistlichen ermordet haben sollen. Darüber hinaus hatte das Gericht die beiden Männer für schuldig befunden, in bewaffnete Aktivitäten der kurdischen Oppositionsgruppe Komala verwickelt gewesen zu sein. Loghman Moradi und Zaniar Moradi legten Rechtsmittel ein, die jedoch laut einer Meldung vom 12. Oktober 2011 vom Obersten Gerichtshof abgewiesen wurden. Es hieß, die beiden Männer seien mündlich über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs informiert worden. Amnesty International geht derzeit Berichten nach, denen zufolge Zaniar Moradi zum Zeitpunkt seiner Festnahme erst 17 Jahre alt gewesen sein soll.

Zaniar Moradi und Loghman Moradi waren am 1. August beziehungsweise 17. Oktober 2009 in Marivan festgenommen und anschließend neun Monate lang vom Geheimdienstministerium in Haft gehalten worden. Während dieser neun Monate ist keine Anklage wegen Mordes gegen sie erhoben worden. Beide Männer wurden mehrfach in verschiedene Hafteinrichtungen verlegt, bevor man sie schließlich etwa Anfang Dezember 2010 in Trakt 4 des in Karaj nordwestlich von Teheran gelegenen Gefängnisses Raja’i Shahr einwies. Von dort schrieben sie einen Brief, in dem sie ausführten, während ihrer Vernehmung durch Angehörige des Geheimdienstministeriums zu dem "Geständnis" gezwungen worden zu sein, den Sohn des Geistlichen ermordet zu haben. Zuvor, so Zaniar Moradi und Loghman Moradi, in ihrem Schreiben, seien sie 25 Tage lang gefoltert und mit Vergewaltigung bedroht worden. Keiner der beiden Männer wurde angemessen medizinisch versorgt.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die gegen Loghman Moradi und Zaniar Moradi verhängten Todesurteile nicht zu vollstrecken.

  • Wandeln Sie bitte die gegen Loghman Moradi, Zaniar Moradi und alle übrigen Gefangenen verhängten Todesurteile um, auch die gegen kurdische politische Gefangene gesprochenen Todesurteile.

  • Ich bin zutiefst in Sorge darüber, dass Loghman Moradi und Zaniar Moradi kein faires Gerichtsverfahren erhalten haben. Stellen Sie bitte sicher, dass Vorwürfe über Folterungen an den beiden Gefangenen untersucht und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden. Lassen Sie nicht zu, dass möglicherweise unter Zwang erlangte "Geständnisse" vor Gericht als Beweismittel verwandt werden.

[APPELLE AN]

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Twitter: @khamenei_ir (bitte schreiben Sie: #Iran Exzellenz, ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung der Gefangenen Loghman Moradi und Zaniar Moradi zu verhindern.)

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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In ihrem im Gefängnis verfassten Brief gaben Zaniar Moradi und Loghman Moradi an, dass Zaniar während seiner Vernehmung durch Angehörige des Geheimdienstministeriums wiederholt nach seinem Vater Eghbal Moradi befragt worden ist, der in der irakischen Provinz Kurdistan lebt. Zaniar Moradi beschreibt in dem Brief, wie er an ein Bett gefesselt, ausgepeitscht und ihm Vergewaltigung angedroht worden ist, bis er schließlich ein "Geständnis" abgelegt habe.

Die Kurden stellen eine der vielen Minderheiten im Iran dar. Ihre Siedlungsgebiete finden sich überwiegend im Westen und Nordwesten des Landes, in der Provinz Kurdistan und in Provinzen, die an von Kurden bewohnte Regionen der Türkei und des Irak angrenzen. Bei der Wahrnehmung ihrer religiösen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte erleiden die KurdInnen Diskriminierung. Kurdische Organisationen wie die Kurdische Demokratische Partei des Iran (KDPI) und die marxistisch ausgerichtete Gruppierung Komala haben der Islamischen Republik Iran den bewaffneten Kampf erklärt, sind jedoch derzeit militärisch nicht aktiv. Die 2004 gegründete Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) verübte anfänglich Anschläge gegen iranische Sicherheitskräfte, hat aber 2009 einen Waffenstillstand verkündet. Allerdings kommt es nach wie vor zu bewaffneten Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften, die die PJAK als "Selbstverteidigung" bezeichnet. Seit April 2011 ist eine Zunahme der Kampfhandlungen zwischen bewaffneten kurdischen Gruppen und den Sicherheitskräften zu verzeichnen. Von August bis Anfang Oktober 2011 haben Einheiten des iranischen und türkischen Militärs grenznahe Gebiete unter Beschuss genommen, in denen sie Stützpunkte der bewaffneten Arbeiterpartei Kurdistans PKK und der PJAK vermuteten. Ein Ersuchen der PJAK um umfassenden Waffenstillstand wies die iranische Seite Berichten zufolge in der ersten Septemberwoche ab.

Amnesty International lehnt Anschläge auf Zivilpersonen wie etwa RichterInnen, Geistliche und gewählte VolksvertreterInnen bedingungslos ab. Anschläge auf ZivilistInnen stellen eine Verletzung fundamentaler Grundsätze des humanitären Völkerrechts dar, die ein ausdrückliches Verbot solcher Anschläge wie auch der Anwendung wahlloser und unverhältnismäßiger Gewalt enthalten. Für derartige Gewaltakte gibt es keinerlei Rechtfertigung.

Derzeit sitzen vermutlich mindestens 13 kurdische Männer und eine Frau in den Todestrakten ein. Die Gefangenen stehen im Verdacht, verbotenen kurdischen Organisationen anzugehören oder für solche Organisationen tätig zu sein. Einige von ihnen waren zunächst zu Freiheitsstrafen verurteilt worden, später erging gegen sie die Todesstrafe. In den zurückliegenden Jahren sollen mindestens zehn aus politischen Gründen zum Tod verurteilte KurdInnen hingerichtet worden sein.
Seit 1990 sind im Iran mindestens 51 Menschen wegen Straftaten hingerichtet worden, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten. Bis zu vier dieser Hinrichtungen haben 2011 stattgefunden. Am 21. September 2011 wurde in der nahe Teheran gelegenen Stadt Karaj der 17 Jahre alte Alireza Molia-Soltani in aller Öffentlichkeit durch den Strang hingerichtet (Siehe: Iran executes teenager accused of killing "Iran’s strongest man" , 21 September 2011, http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/iran-executes-teenager-accused-killing-%E2%80%9Ciran%E2%80%99s-strongest-man%E2%80%9D-2011-09-21. Amnesty International hat eine Liste mit den Namen von 144 in den Todestrakten iranischer Gefängnisse einsitzenden jugendlichen Straftätern zusammengestellt, wobei es sich allerdings als schwierig erweist, das weitere Schicksal all dieser Gefangenen im Auge zu behalten.

Das Völkerrecht verbietet die Hinrichtung jugendlicher Straftäter. Entsprechende Vorschriften finden sich unter anderem in Artikel 6, Absatz 5 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie in der UN-Kinderrechtskonvention. Der Iran ist Vertragsstaat beider genannten Abkommen. Im Iran des Mordes schuldig gesprochene Menschen haben unter Verstoß gegen Artikel 6, Absatz 4 des IPBPR kein Recht, um Umwandlung des Todesurteils nachzusuchen oder einen Antrag auf Begnadigung zu stellen. Es bleibt vielmehr den Familien der Mordopfer überlassen, ob sie sich für die Hinrichtung der TäterIn entscheiden oder aber finanzielle Widergutmachung (diyeh) akzeptieren. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem Dokument Iran: The last executioner of children (MDE 13/059/2007), http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007.