Arzt gefoltert

Karte Vereinigte Arabische Emirate

Karte Vereinigte Arabische Emirate

Der Katarer Dr. Mahmood al-Jaidah wurde am 26. Februar 2013 von SicherheitsbeamtInnen der Vereinigten Arabischen Emirate in Zivil festgenommen, als er sich am Internationalen Flughafen von Dubai auf Durchreise befand. Mahmood al-Jaidah wurde 210 Tage lang in Einzelhaft gehalten und berichtete seiner Familie, dort Schlägen und Schlafentzug ausgesetzt worden zu sein. Zudem zwang man ihn offenbar dazu, eine ihm nicht bekannte Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Das Gerichtsverfahren gegen Mahmood al-Jaidah ist für den 4. November angesetzt. Bislang wird ihm auch der regelmäßige Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt.

Appell an

STELLVERTRETENDER STAATSPRÄSIDENT UND MINISTERPRÄSIDENT
Shaikh Mohammad bin Rashid Al-Maktoum
Office of the Prime Minister
POB 2838, Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 971) 4 353 19 74
E-Mail: über http://uaepm.ae/English/Pages/ContactUs.aspx

INNENMINISTER
Lt-General Sheikh Saif bin Zayed Al-Nahyan
Human Rights Directorate
POB 398, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 971) 4 398 11 19

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Dr Hadef bin Jua'an Al Dhaheri
Ministry of Justice
Al Khubirah, Sector 93, Street 5
POB 260
Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. Dezember 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich dazu auf, Dr. Mahmood al-Jaidah entweder einer international anerkannten Straftat anzuklagen oder ihn umgehend freizulassen. Sollte er vor Gericht gestellt werden, so muss ihm ein faires Gerichtsverfahren gewährt werden, welches das Recht auf einen Rechtsbeistand seiner Wahl sowie das Recht auf Berufung umfasst. Stellen Sie bitte sicher, dass keine Aussage, die unter Folter erzwungen wurde, vor Gericht als Beweis zugelassen wird.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unparteiische Untersuchung der Foltervorwürfe ein und stellen Sie die für Folterungen Verantwortlichen in einem Verfahren vor Gericht, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren gerecht wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the UAE authorities to charge Mahmood al-Jaidah with an internationally recognizable offence or to release him. If he is tried, he must be granted a fair trial, including the right to be assisted by a lawyer of his own choosing and the right to an appeal. Any statement tainted with torture allegations should not be used as evidence in legal proceedings.

  • Calling on them to immediately and impartially investigate allegations of torture and bring to justice anyone found responsible in accordance with international fair trial standards.

Sachlage

Dr. Mahmood al-Jaidah ist Vater von acht Kindern und wird nach wie vor von der Staatssicherheit der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Amn al-Dawla, an einem unbekannten Ort festgehalten. Nach vorliegenden Informationen wird ihm vorgeworfen, Mitglieder der inzwischen verbotenen Vereinigung Al-Islah mit 100.000 VAE-Dirham (27.225 US-Dollar) unterstützt zu haben. Die Al-Islah ist eine in den VAE ansässige, nach dem Vorbild der ägyptischen Muslimbruderschaft gebildete Gruppierung (Vereinigung für Reformen und Soziale Führung). Es ist nach wie vor unklar, ob Mahmood al-Jaidah angeklagt worden ist oder wie die gegen ihn eventuell erhobenen Anklagen lauten.

Nach seiner Festnahme wurde Mahmood al-Jaidah elf Tage lang der Zugang zu seiner Familie verwehrt. Zudem war es ihm nicht erlaubt, die Botschaft von Katar zwecks konsularischer Unterstützung zu kontaktieren. Im April wollten Rechtsbeistände aus Katar sowie Familienangehörige Mahmood al-Jaidah besuchen, nachdem der Botschafter von Katar ein solches Treffen ermöglicht hatte. Den Rechtbeiständen wurde der Besuch jedoch verwehrt.

Im April 2013 richtete sich Amnesty International an die Behörden der VAE, um Informationen über Mahmood al-Jaidah einzuholen und Sorge um seinen Verbleib zu äußern. Die Behörden reagierten darauf nicht. Seit April 2013 ist es den Angehörigen von Mahmood al-Jaidah möglich, ihn einmal im Monat zu besuchen. Während dieser Besuche hat Mahmood al-Jaidah seiner Familie von Beschimpfungen, Folter und anderweitigen Misshandlungen, die er in Haft erleiden musste, berichtet.
Es ist davon auszugehen, dass sich Mahmood al-Jaidah am 4. November zusammen mit mehreren Staatsangehörigen der VAE vor Gericht verantworten muss. Seit seiner Festnahme werden seine Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, darunter das Recht auf einen Rechtsbeistand seiner Wahl und das Recht, die Gesetzmäßigkeit seiner Haft anzufechten, missachtet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Besuche, die Mahmood al-Jaidah gewährt wurden, fanden in Anwesenheit von BeamtInnen von Amn al-Dawla in einem Regierungsgebäude in Abu Dhabi statt. Nicht bestätigten Informationen zufolge soll Amn al-Dawla mit den Staatsangehörigen der VAE Taher al-Tamimi, Saeed al-Buraimi und Waleed al-Badi vor Gericht gestellt werden. Der Haftort aller vier Männer wird geheim gehalten.

Die Sicherheitskräfte der VAE gehen seit 2011 verstärkt gegen Gruppen und Personen vor, die in Verbindung zu Al-Islah stehen. Die Gruppierung beteiligt sich seit ihrer Gründung 1974 an der friedlichen politischen Debatte in den VAE und setzt sich insbesondere für die Einhaltung islamischer Grundsätze ein. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sie Gewalt einsetzt oder diese befürwortet.

Das Vorgehen gegen KritikerInnen seitens der Behörden der VAE ist die Reaktion auf die Veröffentlichung einer an den Präsidenten gerichteten Petition im März 2011, in der unter anderem freie Wahlen gefordert wurden. Im April 2011 wurden vier Nichtregierungsorganisationen, darunter die Juristenvereinigung der VAE, verboten, weil sie ähnliche Forderungen gestellt hatten.

Im April 2011 wurden außerdem fünf Männer, bekannt als die "UAE 5", festgenommen und in einem unfairen Gerichtsverfahren im November 2011 zu Haftstrafen verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, sich in einem Internet-Diskussionsforum engagiert zu haben. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen kam zu dem Schluss, dass einer der Verurteilten, nur seinen Fall hatten sie beobachtet, sich aufgrund der "friedlichen Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung" willkürlich in Haft befand. Sie forderte die Regierung auf, ihn freizulassen und ihn angemessen zu entschädigen. Die Regierung kam dieser Forderung jedoch nicht nach. Am Tag nach ihrer Verurteilung wurden die Männer jedoch im Rahmen einer Präsidialamnestie begnadigt.

Das überaus harte Vorgehen gegen Kritiker, das 2011 begonnen hatte, verschärfte sich 2012 noch. Im Rahmen mehrerer Festnahmewellen nahmen die Behörden rund 90 Männer fest und klagten sie aufgrund ihrer angeblichen Verbindungen zu Al-Islah an. Die Behörden gaben im Juli 2012 an, "ausländische" Gruppierungen bedrohten die staatliche Sicherheit. Rund 50 Personen wurden daraufhin festgenommen, unter ihnen die Anwälte Dr. Mohammad al-Roken und Dr. Mohammad al-Mansoori. Viele der Betroffenen wurden lange Zeit an unbekannten Orten in Einzelhaft festgehalten. Zahlreiche unter ihnen berichteten, in Gewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt worden zu sein. Viele hatten monatelang keinen Zugang zu Rechtsbeiständen.

Im November verabschiedete die Regierung der VAE ein Dekret zur Internetkriminalität, das die strafrechtliche Verfolgung sowie Geldstrafen und Gefängnisstrafen für Personen ermöglicht, die das Internet nutzen, um Regierungsvertreter zu kritisieren.

Im März 2013 fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Massenverfahren für die im Jahr 2012 festgenommenen Personen statt. Unabhängige BeobachterInnen waren nicht zum Verfahren zugelassen. Insgesamt wurden 69 Personen für schuldig befunden, unter anderem wegen ihrer Verbindungen zu einer Gruppe, die darauf abzielt, das politische System des Landes zu stürzen. Im Juli und August 2013 traten 18 der verurteilten Männer in den Hungerstreik, um gegen mutmaßliche Misshandlungen durch die GefängnisbeamtInnen der Haftanstalt Al-Razeen zu protestieren. Sie berichten von Schlägen durch die JustizvollzugsbeamtInnen und Einschränkungen bei Familienbesuchen. Des Weiteren gaben sie an, dass man sie Lichtentzug aussetzte und die GefängnisbeamtInnen bei hohen Temperaturen die Klimaanlagen abschalteten. Drei der ersten sechs Häftlinge, die am 31. Juli in den Hungerstreik getreten waren, kollabierten zwischen dem 21. und dem 28. August. Es wird angenommen, dass die Männer ihren Hungerstreik mittlerweile beendet haben.