Haft wegen Engagements für Demokratie

Am 15. Januar wurde Zhou Yongjun, der sich für die Demokratie in China engagiert, wegen Betrugs zu neun Jahren Haft verurteilt. Amnesty International geht davon aus, dass seiner Verurteilung politische Motive zugrunde liegen. Nach Angaben seines Anwalts will Zhou Yongjun Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Das Urteil gegen Zhou Yongjun wurde vom Volksgericht im Kreis Shehong in der Provinz Sichuan gesprochen.

Appell an

STAATSANWALT IN DER STADT SUINING
Procurator of the Suining City People’s Procuratorate
JIA Xiansheng Jianchazhang
Suiningshi Renmin Jianchayuan
Qishandonglu, Hedongxinqu
Suiningshi 629000, Sichuansheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Procurator)
Fax: 00 86 825 2242826

LEITER DER ABTEILUNG FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT DER PROVINZ SICHUAN
ZENG Shengquan Tingzhang
Sichuansheng Gong'anting
9 Jindunlu, Chengdushi 610041
Sichuansheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Director)
Fax: (00 86) 28 86301177

Sende eine Kopie an

SEKRETÄR FÜR INNERE SICHERHEIT, LEITER DER EINWANDERUNGSBEHÖRDE VON HONGKONG
Mr LEE Siu-kwong
F6 Main and East Wings
Central Government Offices
Central Hong Kong
VOLKSREPUBLIK CHINA
Fax: (00 852) 2868 5074
E-Mail: sbenq@sb.gov.hk

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net, chinaemb_de@mfa.gov.cn, de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. März 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Zhou Yongjun war im September 2008 bei der Einreise nach Hongkong aufgehalten worden, weil er mit einem falschen Pass reiste. Die Polizei in Hongkong verhörte ihn aufgrund von Anschuldigungen wegen Betrugs, ließ ihn aber aus Mangel an Beweisen nach etwa 48 Stunden wieder frei. Anschließend übergab man ihn der Polizei der Stadt Shenzhen auf dem chinesischen Festland. Bislang gibt es jedoch kein Auslieferungsabkommen zwischen der Sonderverwaltungsregion Hongkong und dem chinesischen Festland.

In Presseberichten vom 21. Januar wird ein Anwalt zitiert, der angibt, dass es in diesem Fall anhaltende Zweifel am Zuständigkeitsbereich gibt, da der mutmaßliche Betrug offenbar in Hongkong begangen wurde und die Gerichtsbarkeit daher nicht bei den Behörden von Sichuan liegt. Nach Angaben eines in Hongkong ansässigen Anwalts, der gemeinsam mit AnwältInnen auf dem Festland an dem Fall gearbeitet hat, hielten die Behörden von Hongkong Informationen wie beispielsweise Einzelheiten über die 48-stündige Befragung durch die Hongkonger Polizei zurück, die für die Verteidigung von Zhou Yongjun von Bedeutung hätten sein können.

Zhou Yongjun wurde mehr als sieben Monate ohne Kontakt zur Außenwelt im Verwaltungsbezirk Shenzhen in der Provinz Guangdong festgehalten, bevor am 8. Mai 2009 Haftbefehl gegen ihn erging. Menschen, die nach eigenen Angaben mit ihm gemeinsam in Shenzhen inhaftiert gewesen waren, berichteten seiner Schwester, er sei misshandelt und möglicherweise sogar gefoltert worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Oktober 2009 erklärte der Regierungschef der Sonderverwaltungsregion Hongkong, dass er sich zu individuellen Fällen von Immigration nicht äußern würde und sagte: "Wer mit falschen Papieren reist, wird entsprechend behandelt. Sofern möglich, wird die betreffende Person an einen angemessenen Ort zurückgeschickt werden. Dies ist langjährige Politik und Praxis."

Am 1. Juli 1997 gab Großbritannien seine Kronkolonie Hongkong an die Volksrepublik China zurück. Seitdem gilt dort das Modell: "Ein Land, zwei Systeme." Die Verhandlungen über ein Auslieferungsabkommen haben zwar bereits begonnen, sind aber noch nicht abgeschlossen.

Die Festnahme von Zhou Yongjun wurde erst am 8. Mai 2009 offiziell bestätigt. Am 3. August erhob die Volksstaatsanwaltschaft des Kreises Shehong in der Provinz Sichuan Anklage wegen Betrugs. Zhou Yongjun wird vorgeworfen, unter dem Namen Wang Xiangxiang an die Hang-Seng-Bank in Hongkong geschrieben und darum gebeten zu haben, Geld von einem Konto auf ein anderes zu überweisen. Zhou Yongjuns Familie und sein Anwalt argumentierten jedoch, dass die Hongkonger Polizei seine angebliche Beteiligung an diesem Fall bereits untersucht und ihn wieder freigelassen hatte, da es keine Beweise gab, die Verbindungen zu diesem Fall belegt hätten. Da Zhou Yongjun kein chinesischer Staatsbürger mehr ist und Hongkong außerhalb der chinesischen Rechtszuständigkeit steht, sollte ihm nicht in China der Prozess gemacht werden, es sei denn die chinesischen Behörden können nachweisen, dass er eine als Straftat erkennbare Handlung begangen hat, die unter ihre rechtliche Zuständigkeit fällt.

Zhou Yongjun war ein Sprecher der Studierenden bei den Protesten für Demokratie von 1989. Wegen seiner Beteiligung an diesen Protesten saß er zwei Jahre im Gefängnis. Nach seiner Freilassung musste er in die USA ins Exil. 1998 kehrte er nach China zurück und wurde wegen "illegalen Grenzübertritts" zu weiteren drei Jahren in ein Lager für Umerziehung durch Arbeit geschickt.

EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie, dass die chinesischen Behörden Einzelheiten der gegen Zhou Yongjun vorliegenden Beweise bekannt geben und darlegen, dass die ihm zur Last gelegte Straftat der chinesischen Rechtszuständigkeit unterliegt.

  • Rufen Sie Behörden auf, zu gewährleisten, dass Zhou Yongjun nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird und dass ihm Zugang zu seiner Familie, einem Anwalt seiner Wahl und zu medizinischer Versorgung gewährt wird.

  • Fordern Sie den Leiter der Einwanderungsbehörde von Hongkong auf, die rechtlichen Grundlagen für die Auslieferung von Zhou Yongjun an die Polizei von Shenzhen ohne jegliches Auslieferungsabkommen mit China zu erklären.