Verbleib unbekannt

Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi wird seit dem 24. Oktober 2016 ohne Anklage oder Zugang zu einem Rechtsbeistand in Haft festgehalten. Seit dem 14. Dezember 2016 hat seine Familie nichts mehr von ihm gehört. Seine Angehörigen wissen nicht, wo er festgehalten wird und ob es ihm gut geht. Amnesty International befürchtet, dass er Opfer des Verschwindenlassens geworden ist und gefoltert oder misshandelt werden könnte.

Appell an

KÖNIG Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa Office of His Majesty the King P.O. Box 555 Rifa’a Palace, al-Manama BAHRAIN (Anrede: Your Majesty / Majestät) Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa P. O. Box 13, al-Manama BAHRAIN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 973) 1723 2661 Twitter: @moi_Bahrain

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN Shaikh Khaled bin Ali bin Abdullah Al Khalifa Ministry of Justice and Islamic Affairs P.O. Box 450, al-Manama BAHRAIN Fax: (00 973) 1753 1284 E-Mail: über die Website http://www.moj.gov.bh/en Twitter: @Khaled_Bin_Ali

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla Klingelhöfer Str. 7 10785 Berlin Fax: 030-8687 7788 E-Mail: info@bahrain-embassy.de

 

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Geben Sie bitte den Verbleib und Aufenthaltsort von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi bekannt und lassen Sie ihn sofort frei, sofern man ihn nicht entsprechend internationalen Standards einer als Straftat anerkannten Handlung anklagt.

  • Bitte gewähren Sie ihm umgehend regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie, einem Rechtsbeistand und jegliche erforderliche medizinische Versorgung.

  • Stellen Sie bitte zudem sicher, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi während der Haft weder gefoltert noch anderweitig misshandelt wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Bahraini authorities to immediately disclose the fate and whereabouts of al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi and to release him unless he is promptly charged with a recognizable criminal offence, in line with international law and standards.

  • Calling on them to provide him with prompt and regular access to his family, lawyer and any medical attention he may require and ensure that, pending his release, he is protected from torture and other ill-treatment.

Sachlage

Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi wurde am 24. Oktober 2016 festgenommen und befindet sich seitdem ohne Anklage in Haft. Er hat keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und nur sehr eingeschränkten Kontakt zu seiner Familie. Nach einem Telefongespräch am 27. November 2016 erlaubten die Behörden ihm am 14. Dezember einen weiteren Anruf. Während des Gesprächs fragte seine Familie wiederholt, wo man ihn festhalte, woraufhin er angab, sich bei der Kriminalpolizei zu befinden. Als sie ihn fragten, was man ihm vorwerfe, brach das Gespräch ab. Seitdem gab es keinen weiteren Kontakt. Trotz zahlreicher Anfragen bei den Behörden und Menschenrechtsinstitutionen gibt es keinerlei Informationen zu seinem Verbleib. Amnesty International befürchtet, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi sich aufgrund seiner Inhaftierung ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand und dem sehr eingeschränkten Kontakt zu seiner Familie in großer Gefahr befindet, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Zudem ist die Organisation besorgt, dass die anhaltende Verweigerung von Informationen zu seinem Aufenthaltsort dem Verschwindenlassen gleichkommen könnte.

Die Familie von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi versucht weiterhin, Informationen zu dessen Aufenthaltsort und Wohlbefinden zu erhalten. Nachdem sie beim ersten Mal keine Antwort erhalten hatte, reichte seine Ehefrau am 1. Dezember 2016 eine zweite Beschwerde bei der Ombudsperson des Innenministeriums ein. Man sagte ihr, dass ihre erste Beschwerde, die sie einen Tag nach der Festnahme von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi eingereicht hatte, nicht vermerkt worden sei. Am 10. Januar erhielt sie einen Anruf vom Büro der Ombudsperson, in dem sie darüber informiert wurde, dass die zweite Beschwerde nun an die Sonderermittlungseinheit weitergeleitet worden sei. Am 4. Dezember 2016 suchte die Familie von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi erneut die Staatsanwaltschaft auf, um ihrem Besuchsantrag vom 10. November nachzugehen. Man sagte ihnen jedoch, dass der Antrag noch nicht bearbeitet worden sei und sie einen neuen stellen sollten. Zudem wurde ihnen erklärt, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi der Abteilung der Staatsanwaltschaft für Terrorismusbekämpfung vorgeführt worden sei. Wann dies geschah und welche Anklagen gegen ihn erhoben wurden, erfuhren sie jedoch nicht. Am 6. Dezember 2016 riefen Angehörige der Einheit zur Terrorismusbekämpfung bei der Familie von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi an und erfragten die Namen von sechs Angehörigen, um einen Besuch organisieren zu können. Seitdem hat sich jedoch nichts getan. Amnesty International hat der Ombudsperson am 2. Dezember 2016 und am 5. Januar in Bezug auf den Fall von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi geschrieben. Am 13. Januar erfragte die Organisation Informationen bei der Staatsanwaltschaft und dem Innenminister. Bisher blieben diese Anfragen jedoch unbeantwortet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi arbeitet bei der bahrainischen Telekommunikationsgesellschaft Batelco. Er wurde im Zuge einer Durchsuchung am 24. Oktober 2016 gegen 16 Uhr von vier bewaffneten Männern festgenommen, als er gerade an einer Besprechung mit Ingenieur_innen und Bauunternehmer_innen auf einer Baustelle in al-Muharraq nordöstlich der bahrainischen Hauptstadt Manama teilnahm. Die Männer gaben keine Begründung für seine Festnahme an. Sie nahmen ihm sein Diensttelefon und seinen Computer ab und fuhren ihn an einen unbekannten Ort. Am selben Tag meldete ihn seine Frau auf der Polizeiwache Budaya als vermisst. Am 25. Oktober reichte die Ehefrau von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi eine Beschwerde bei der Ombudsperson des Innenministeriums ein. Dort wurde ihr mitgeteilt, dass man sie über alle weiteren Entwicklungen informieren werde. Obwohl die Kriminalpolizei zunächst gegenüber der Familie mehrfach bestritten hatte, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi sich in ihrem Gewahrsam befindet, erhielt seine Ehefrau am 3. November gegen 18 Uhr die telefonische Benachrichtigung, dass ihr Mann ins Dry-Dock-Gefängnis in Manama gebracht worden sei. Die Gefängnisbehörden bestritten wiederum, Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi in Gewahrsam zu halten, und leiteten die Nachfrage der Familie an die Staatsanwaltschaft weiter, die den Angehörigen dieselbe Auskunft gab. Am 17. November wandten sich seine Familienangehörigen an die staatliche Menschenrechtsinstitution, um sich nach den aktuellen Entwicklungen zu erkundigen. Zu ihrem Erstaunen erhielten sie die Auskunft, dass die Kriminalpolizei der Menschenrechtsinstitution mitgeteilt habe, dass Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi seine Frau angerufen habe und ihr seinen Aufenthaltsort mitgeteilt habe. Am 27. November um 23:15 Uhr rief Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi schließlich bei seiner Frau an und sprach auch mit seiner Mutter. Er teilte ihnen mit, dass der sich im Gewahrsam der Kriminalpolizei befände. Die Fragen der beiden Frauen beantwortete er lediglich mit "Ja" oder "Nein" und bat sie, auf sich aufzupassen. Der Anruf dauerte etwa vier Minuten, und Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi klang erschöpft. Anträge seiner Familie, ihn besuchen zu dürfen, und seines Rechtsbeistands, während des Verhörs anwesend zu sein, wurden abgelehnt. Am 4. Januar 2017 wandte sich der Rechtsbeistand von Al-Sayed Alawi Hussain al-Alawi schriftlich an die staatliche Menschenrechtsinstitution. Seine Ehefrau rief dort am 9. Januar an, man sagte ihr jedoch, es lägen ihnen keine Informationen zu ihrem Mann vor.

Amnesty International hat in Bahrain Fälle dokumentiert, in denen Menschen willkürlich festgenommen und inhaftiert und Gefangene gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, vor allem im Gewahrsam der Kriminalpolizei. Nach Angaben von Gefangenen wurden sie gezwungen, "Geständnisse" abzulegen. Das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gehört zu den grundlegenden Maßnahmen zum Schutz vor Folter und anderweitiger Misshandlung und zu den essentiellen Normen der internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Es ist wichtig, dass Gefangene die Möglichkeit haben, bereits zu einem frühen Zeitpunkt gegen ihre Inhaftierung vorzugehen. Eine solche Haftüberprüfung gehört zu den Maßnahmen zum Schutz vor Folter und anderweitiger Misshandlung, dem Verschwindenlassen und anderen Menschenrechtsverletzungen.

Inhaftierte Personen müssen zudem Zugang zu ihren Familien und Freunden sowie zu medizinischem Fachpersonal erhalten. Dieser Zugang darf nur Bedingungen und Einschränkungen unterworfen werden, wenn diese erforderlich und angemessen sind sowie einem legitimen Zweck dienen. Gemäß Völkerrecht und internationalen Standards haben festgenommene und inhaftierte Personen das Recht, jemanden über ihre Ingewahrsamnahme und ihren Haftort zu informieren oder über die Behörden informieren zu lassen. Darüber hinaus müssen sie Zugang zu Räumlichkeiten erhalten, in denen sie mit ihren Angehörigen kommunizieren und Besuch von diesen empfangen können. Wie auch das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand ist das Recht auf Kontakt zur Außenwelt und Besuche eine grundlegende Schutzvorkehrung gegen Folter, anderweitige Misshandlungen und weitere Menschenrechtsverletzungen. So wird es Personen, die sich um das Wohlergehen eines Gefangenen sorgen, ermöglicht, den Haftort und den Gesundheitszustand der Betroffenen zu begutachten. Dies stellt zudem eine grundlegende Maßnahme zum Schutz vor dem Verschwindenlassen dar.

Im Jahr 2012 richtete die bahrainische Regierung zwei Institutionen ein, um mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und sicherzustellen, dass die Regierung ihrer Rechenschaftspflicht nachkommt: die Ombudsperson im Innenministerium und die Sonderermittlungseinheit. Beide Institutionen haben weitreichende rechtlich abgedeckte Mandate und sind befugt und mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet, um schnell und effizient mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen staatlicher Stellen zu untersuchen. Sie können dabei selbst aktiv werden oder auf Beschwerden reagieren. Das Amt der Ombudsperson ist seit seiner Gründung im Allgemeinen seiner Aufgabe, Vorwürfe über Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen an die SIU weiterzuleiten, nachgekommen. In einigen Fällen hat sie jedoch nicht umgehend dafür gesorgt, dass Gefangene vor Folter und anderer Misshandlung geschützt oder derartige Vorwürfe wirksam untersucht wurden. Amnesty International hat im November 2016 einen englischsprachigen Bericht zur Einrichtung der beiden Institutionen veröffentlicht: Window-dressing or pioneers of change? An assessment of Bahrain’s human rights oversight bodies (https://www.amnesty.org/en/documents/mde11/5080/2016/en/).