Haitianer abgeschoben
25 haitianische Arbeitsmigranten sind aus der Dominikanischen Republik abgeschoben worden. Sie wurden auf einer Veranstaltung zum Thema Arbeitsrecht festgenommen, die von einem Arbeitsmigranten-Verband organisiert worden war.
Appell an
AUßENMINISTER
Sr. Carlos Morales Troncoso
Secretario de Estado de Relaciones Exteriores
Avda. Independencia No.752
Santo Domingo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Dear Secretary of State)
Fax: (001) 809 985 7551
EINWANDERUNGSBEAUFTRAGTER
Almirante M.de G. Sigfrido Pared Pérez
Dirección General de Migración
Avenida 30 de Mayo, Esquina Héroes de Luperon,
Santo Domingo
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Dear Director)
Fax: (001) 809 534 7118
E-Mail: despacho.gral@verizon.net.do
Sende eine Kopie an
VERBAND DER ARBEITSMIGRANTEN
ASOMILIN
c/o Solidaridad Fronteriza
c/Manuel Roca n.13, Esq. P.Santa Anna
Dajabón
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Fax: (001) 809 579 7012
E-Mail: solidaridadfronteriza@sjrdom.org
BOTSCHAFT DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
S.E. Herrn Gabriel Rafael Ant Jose CALVENTI GAVINO
Dessauer Straße 28 – 29
10963 Berlin
Fax: 030-2575 7761
E-Mail: embajadom@t-online.de oder info@embajadadominicana.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN SPANISH OR YOUR OWN LANGUAGE:
-
Expressing concern at the rounding up and arbitrary expulsion of 25 Haitian migrants on 4-5 October;
-
Urging the authorities to stop collective expulsions of migrant workers;
-
Calling on the authorities to ensure that all those facing removal from the Dominican Republic have their cases individually examined in a fair and transparent procedure, where they can challenge the authorities' decisions and have their cases reviewed;
- Urging the Dominican Republic to fulfil its obligations under the ACHR and the ICCPR, both of which prohibit the collective expulsion of foreign nationals.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
-
Ihre Sorge über die Festnahme und willkürliche Abschiebung der 25 haitianischen Arbeitsmigranten am 4./5. Oktober zum Ausdruck bringen;
-
die Behörden auffordern, Kollektivausweisungen von ArbeitsmigrantInnen einzustellen;
-
die Behörden aufrufen, sicherzustellen, dass alle Fälle von drohender Abschiebung individuell in einem fairen und transparenten Verfahren untersucht werden und die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, die Entscheidung der Behörden anzufechten und eine erneute Überprüfung ihrer Fälle zu veranlassen;
- die dominikanische Regierung drängen, ihre Verpflichtungen nach der AMRK und dem IPBPR zu erfüllen, die beide Kollektivausweisungen von ausländischen Staatsbürgern verbieten.
Sachlage
Am 4. Oktober 2009 betraten Soldaten ein Haus in San Fernando de Monte Cristi im Norden der Dominikanischen Republik. Dort führte der Arbeitsmigranten-Verband "Asociación Solidaria de Obreros Migrantes de la Linea Noroeste" (ASOMILIN) eine Weiterbildung zum Thema Arbeitsrecht durch. Die Soldaten nahmen 25 haitianische Staatsangehörige fest, die an der Versammlung teilgenommen hatten, und ließen zwei Männer und eine unbekannte Anzahl Frauen und Kinder zurück. Die Festgenommenen wurden zu einem Militärstützpunkt in San Fernando de Monte Cristi gebracht. Am nächsten Morgen fuhr man sie in die Grenzstadt Dajabon und hielt sie dort einige Stunden fest, bevor sie über die Grenze nach Haiti gebracht wurden.
Nach Angaben von ASOMILIN hatten die Männer keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme anzufechten oder gegen ihre Ausweisung nach Haiti Einspruch zu erheben. Keiner der Männer, so die Organisation, durfte einen Anwalt anrufen oder sich mit seinen Verwandten in Verbindung setzen, um ihnen zu erzählen, was passiert war. Außerdem gestatteten die Soldaten den Männern nicht, ihre persönlichen Sachen mitzunehmen oder den Lohn für ihre Arbeit abzuholen.
Quellen vor Ort deuten darauf hin, dass die Abschiebung von örtlichen Landbesitzern initiiert wurde, die ArbeitsmigrantInnen beschäftigen. Offenbar sollen die ArbeiterInnen davon abgehalten werden, ihr Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.
ArbeitsmigrantInnen haben das Recht auf Schutz vor willkürlicher und Kollektivausweisung. Dieses Recht wird ihnen garantiert durch Artikel 13 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) sowie durch Artikel 22 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK), die beide auch von der Dominikanischen Republik ratifiziert wurden. Amnesty International hat jedoch in den letzten Jahren mehrere Fälle von Verstößen dokumentiert.
Hintergrundinformation
Amnesty International hat die dominikanischen Behörden bereits zuvor aufgefordert, die Kollektivausweisung von HaitianerInnen und DominikanerInnen haitianischer Abstammung einzustellen. Nach Angaben örtlicher Menschenrechtsorganisationen wurden 2008 allein in den ersten sechs Monaten mehr als 6000 HaitianerInnen ausgewiesen. Viele dieser Fälle waren willkürlich und entsprachen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards.
Die Praxis der Sammelabschiebung führt dazu, dass HaitianerInnen und DominikanerInnen haitianischer Abstammung in der Dominikanischen Republik ständig in der Angst leben, abgeschoben zu werden, ohne dass sie eine effektive Möglichkeit hätten, diese Entscheidung anzufechten. Gegenwärtig leben Schätzungen zufolge zwischen 500.000 und 1.000.000 HaitianerInnen in der Dominikanischen Republik.
Kollektivausweisungen verstoßen gegen das Absichtsprotokoll über Mechanismen der Repatriierung, das die haitianische und die dominikanische Regierung im Dezember 1999 unterzeichneten. Durch die Unterzeichnung des Protokolls verpflichtete sich die Dominikanische Republik, ihre Ausweisemechanismen zu verbessern. Unter anderem wurde die Verpflichtung übernommen, keine Kernfamilien durch Repatriierung zu trennen und den Ausgewiesenen zu erlauben, ihre Besitztümer mitzunehmen und ihre Ausweispapiere zu behalten.