Syrischem Flüchtling droht Abschiebung

Crisis Action: "With Syria"-Aktion in London, März 2014

Crisis Action: "With Syria"-Aktion in London, März 2014

Dem syrischen Flüchtling Moustafa Albakkor droht offenbar die Abschiebung durch die algerischen Behörden. Er war ohne offizielle Papiere in das Land eingereist.

Appell an

INNENMINISTER
Tayeb Belaiz
Ministry of the Interior and Local Governments
18 rue Docteur Saâdane
Alger
ALGERIEN
(Anrede: Your Excellency / Excellence / Exzellenz)
Fax: (00 213) 21 60 52 10 oder
(00 213) 21 73 61 06
E-Mail: webmaster@interieur.gov.dz

AUSSENMINISTER
Ramtane Lamamra
Place Mohamed Seddik Benyahia
16070 El Mouradia
Alger
ALGERIEN
(Anrede: Your Excellency / Excellence / Exzellenz)
Fax: (00 213) 21 50 41 41

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Tayeb Louh
8 Place Bir Hakem
16030 El Biar
Alger
ALGERIEN
Fax: (00 213) 21 92 17 01
E-Mail: belaiztayeb@mjustice.dz

BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK ALGERIEN
S.E. Herrn Nor Eddine Aouam
Görschstraße 45 -46
13187 Berlin
Fax: 030-4809 8716
E-Mail: info@algerische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte schieben Sie Moustafa Albakkor nicht nach Syrien ab.

  • Ich appelliere an Sie, ihm regelmäßige Besuche von seiner Familie zu gestatten.

  • Ich möchte Sie nachdrücklich auffordern, Ihren internationalen Verpflichtungen unter der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Übereinkommen zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika nachzukommen und Personen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen und dem bewaffneten Konflikt in Syrien fliehen, internationalen Schutz zu gewähren.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Algerian authorities not to forcibly return Moustafa Albakkor to Syria.

  • Urging them to ensure he is allowed regular family visits.

  • Urging them to uphold their international obligations, under the 1951 Convention Relating to the Status of Refugees and the 1969 Convention Governing the Specific Aspects of Refugee Problems in Africa, to provide international protection for those fleeing serious human rights violations and the armed conflict in Syria.

Sachlage

Moustafa Albakkor war 2012 wegen des im Jahr zuvor ausgebrochenen Konflikts aus Syrien geflohen. Er reiste in die Türkei ein, wo er vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) als Flüchtling anerkannt wurde. Im August 2014 reiste er weiter nach Algerien.

Am 18. August wurde Moustafa Albakkor in Algerien festgenommen und in der Hafteinrichtung von El-Oued im Nordosten des Landes festgehalten. Er wurde wegen "Einreise mit gefälschten Ausweisdokumenten" angeklagt, am 12. Oktober schuldig gesprochen und zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 50 000 Algerischen Dinar (knapp 500 EUR) verurteilt. Das Berufungsverfahren ist für den 5. November angesetzt. Seine Familie sagte Amnesty International, dass sie ihn seit über zwei Monaten nicht mehr im Gefängnis besuchen durfte.

Nun ist Moustafa Albakkor in Gefahr, nach Syrien abgeschoben zu werden, wo ihm aller Wahrscheinlichkeit nach Menschenrechtsverletzungen drohen würden. Kurz nach seiner Festnahme sagte ein Beamter zu Moustafa Albakkor, dass die syrische Botschaft mit den algerischen Behörden bezüglich seiner Abschiebung in Kontakt stünde.

Angesichts schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Syrien und der dort begangenen Menschenrechtsverletzungen ist Amnesty International der Ansicht, dass Flüchtlinge aus Syrien als ernsthaft gefährdet anzusehen sind und deshalb vor einer Abschiebung geschützt werden müssen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Moustafa Albakkor war 2012 wegen des im Jahr zuvor ausgebrochenen Konflikts aus Syrien in die Türkei geflohen. Seine Familie sagte Amnesty International, dass Moustafa Albakkor etwa ein Jahr lang versuchte, in der Türkei Zugang zu Schulbildung zu erhalten. Da es hierbei jedoch Probleme gab, reiste er schließlich in den Norden Syriens, um einen Pass zu bekommen und so besser in der Lage zu sein, seinen Bildungsweg fortzusetzen. Ein Mann, der angab, Anwalt zu sein, half ihm bei der Beschaffung eines Reisepasses und bei der Wiedereinreise in die Türkei. Später wurde Moustafa Albakkor vom UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) registriert und als Flüchtling anerkannt.

Am 14. August 2014 reiste Moustafa Albakkor nach Algerien ein. Seinen Angaben zufolge waren seine Lebensbedingungen in der Türkei sehr schlecht und er hatte gehört, dass Algerien ein gutes Flüchtlingssystem habe. Vier Tage nach seiner Einreise wurde Moustafa Albakkor in El-Oued im Nordosten Algeriens festgenommen, nachdem den dortigen Behörden von INTERPOL ein Problem mit seiner Passnummer gemeldet wurde.

Moustafa Albakkor wurde daraufhin in der Hafteinrichtung von El-Oued inhaftiert. Am 12. Oktober wurde er von einem Gericht in El-Oued für schuldig befunden, gegen Paragraf 222 des Strafgesetzbuches und die Paragrafen 7 und 44 des Gesetzes 08-11 über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen ausländischer Staatsangehöriger verstoßen zu haben, weil er mit einem gefälschten Reisepass illegal nach Algerien eingereist sei.

Das Gesetz 08-11 regelt die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Staatsangehörige in Algerien. Unter dem Gesetz sind die Gouverneure der Provinzen (wali) befugt, die Abschiebung von Personen anzuordnen, deren Einreise oder Aufenthalt als "illegal" betrachtet wird. Die betroffenen Personen können keine Rechtsmittel gegen eine solche Anordnung einlegen. 2010 drückte der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer seine Sorge darüber aus, dass in der algerischen Gesetzgebung die irreguläre Migration als Straftat betrachtet und mit Haft- oder Geldstrafen geahndet wird. Der Ausschuss kritisierte zudem, dass Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus in Algerien auf unbestimmte Zeit festgehalten werden können und dass die Behörden Berichte über Kollektivausweisungen nicht untersucht haben.

Moustafa Albakkor droht laut einer offiziellen Quelle die Abschiebung nach Syrien.
Algerien ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des Übereinkommens zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969 und daher verpflichtet, internationalen Schutz für Personen bereitzustellen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen und dem bewaffneten Konflikt in Syrien fliehen.