Todesurteil aufgehoben

Ergebnis dieser Urgent Action

Über 13 Jahre nachdem Huang Zhiqiang, Fang Chunping, Cheng Fagen und Cheng Lihe zum Tode verurteilt wurden, hat das Hohe Volksgericht in der Provinz Jiangxi ein neues Urteil verkündet, das "nicht schuldig" lautet. Die vier Männer wurden nach der Neuverhandlung am 30. November 2016 umgehend freigelassen.

Rund 101 Länder weltweit haben die Todesstrafe bislang abgeschafft - es bleibt noch ein langer Weg

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Über 13 Jahre nachdem Huang Zhiqiang, Fang Chunping, Cheng Fagen und Cheng Lihe zum Tode verurteilt wurden, hat das Hohe Volksgericht in der Provinz Jiangxi ein neues Urteil verkündet, das "nicht schuldig" lautet. Die vier Männer wurden nach der Neuverhandlung am 30. November 2016 umgehend freigelassen.

Sachlage

Huang Zhiqiang, Fang Chunping, Cheng Fagen und Cheng Lihe wurden 2003 vom Mittleren Volksgericht in Jingdezhen in der Provinz Jiangxi in Zentralchina zum Tode verurteilt. Nachdem die vier Männer im Mai 2006 Rechtsmittel eingelegt hatten, verhandelte das Hohe Volksgericht in der Provinz Jiangxi den Fall erneut und wandelte ihre Todesurteile in Todesurteile mit zwei Jahren Vollzugsaufschub um. Solche Todesurteile werden normalerweise nach zwei Jahren guter Führung in Gefängnisstrafen umgewandelt.

2006 strebten die vier Männer ein weiteres Neuverfahren an und begründeten dies damit, dass sie unter Folter und Zwang "gestanden" hätten. Das Hohe Volksgericht in Jiangxi stimmte schließlich im Juli 2015 einem weiteren Neuverfahren zu.

Nach einer Neuverhandlung hinter verschlossenen Türen am 30. November 2016 entschied das Gericht am 21. Dezember, dass es Widersprüche im Beweismaterial gebe und dass die Authentizität und Rechtmäßigkeit der Geständnisse der Männer nicht sicher sei. Im Ergebnis sprach das Hohe Volksgericht in Jiangxi alle vier "nichtschuldig" und ließ die Männer unverzüglich frei.

Xia Keqing, der Vizepräsident des Hohen Volksgerichts in Jiangxi, entschuldigte sich zwar bei den vier Männern und informierte sie über ihre Möglichkeiten, eine Entschädigung wegen des falschen Urteils einzuklagen, das Gericht wies jedoch ihre Foltervorwürfe aufgrund mangelnder Beweise zurück.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.