Willkürliche Inhaftierung
Ergebnis dieser Urgent Action
In Bahrain ist die zehnjährige Haftstrafe gegen den US-Amerikaner Taqi 'Abdallah al-Maydan im Berufungsverfahren bestätigt worden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen kam zu dem Schluss, dass er willkürlich inhaftiert ist.
Bahrain
© Courtesy of the University of Texas Libraries
In Bahrain ist die zehnjährige Haftstrafe gegen den US-Amerikaner Taqi 'Abdallah al-Maydan im Berufungsverfahren bestätigt worden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen kam zu dem Schluss, dass er willkürlich inhaftiert ist.
Sachlage
In Bahrain ist die zehnjährige Haftstrafe gegen den US-Amerikaner Taqi 'Abdallah al-Maydan im Berufungsverfahren bestätigt worden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen kam zu dem Schluss, dass er willkürlich inhaftiert ist.
Bereits am 27. Januar 2014 wurde die zehnjährige Haftstrafe gegen Taqi 'Abdallah al-Maydan vom Hohen Strafberufungsgericht bestätigt. Sein Rechtsbeistand hatte daraufhin Rechtsmittel beim Kassationsgericht eingelegt. Wie Amnesty International nun erfahren hat, ist jedoch bis heute noch kein Termin für eine Anhörung festgelegt worden.
Taqi 'Abdallah al-Maydan war wegen "versuchter Tötung von Polizeibeamten", "Brandanschlags auf ein gepanzertes Polizeifahrzeug" und "unerlaubter Versammlung und Unruhestiftung" für schuldig befunden worden. Er befindet sich im Jaw-Gefängnis, etwa 30 km südlich der Hauptstadt Manama. Seine Familie darf ihn alle zwei Wochen für eine Stunde besuchen.
Taqi 'Abdallah al-Maydan wurde am 7. Oktober 2012 bei sich Zuhause in al-Sanabis westlich der Hauptstadt Manama festgenommen. Er wurde von der Kriminalpolizei (Criminal Investigations Directorate – CID) verhört, gefoltert und gezwungen, ein "Geständnis" zu unterschreiben, das besagte, dass er Teil einer Gruppe gewesen war, die am 5. Oktober 2012 in der al-Budaya’-Straße in Manama eine Straßensperre mit brennenden Reifen errichtet und eine Polizeistreife mit Molotowcocktails beworfen hatte. Nach einem unfairen Gerichtsverfahren, in dem er jegliche Beteiligung an den Vorfällen abgestritten hatte, verurteilte das Hohe Strafgericht Taqi 'Abdallah al-Maydan am 24. September 2013 zu einer zehnjährigen Haftstrafe. Die von ihm erhobenen Foltervorwürfe sind nach Informationen von Amnesty International nicht untersucht worden.
Während ihrer 69. Sitzung am 21. Juli 2014 hat die UN Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD) festgestellt, dass sich Taqi 'Abdallah al-Maydan willkürlich in Haft befindet und die bahrainischen Behörden aufgefordert, ihn unverzüglich freizulassen und angemessen zu entschädigen. Die WGAD hat sich darüber hinaus dazu entschlossen, die Unterlagen mit den Vorwürfen der Folter und anderweitiger Misshandlung an den UN Ausschuss gegen Folter und den UN Sonderberichterstatter über Folter zu übergeben.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Amnesty International wird den Fall weiter beobachten und falls nötig, erneut aktiv werden. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.