Gefangene erheben Foltervorwürfe

Neun Männer, die gegenwärtig in der zentralchinesischen Provinz Henan vor Gericht stehen, haben angegeben, gefoltert worden zu sein, um sie zu Geständnissen zu zwingen. Das Gericht hat ihre Vorwürfe jedoch aus Mangel an Beweisen zurückgewiesen.

Appell an

DIREKTOR DER BEHÖRDE FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT IN HENAN
QIN Yuhai Tingzhang
Henansheng Gong'anting
9 Jinshuilu
Zhengzhoushi 450003
Henansheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Director)

LEITER DER STAATSANWALTSCHAFT VON HENAN
LI Xuebin Jianchazhang
Henansheng Renmin Jianchayuan
Zhengbianlu Dongduan
Jichengzhen, Jinshuiqu
Zhengzhoushi 450004
Henansheng
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Procurator)

VORSITZENDER DES OBERSTEN VOLKSGERICHTSHOFS
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan, 27 Dongjiaomin Xiang, Beijingshi 100745
VOLKSREPUBLIK CHINA
Fax: (00 86) 10 652 92345
(korrekte Anrede: Your Excellency)

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net, chinaemb_de@mfa.gov.cn, de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die Behörden auffordern, Wang Yuefeng, Wang Zhinqiang, Yu Long und ihren sechs Mitangeklagten ein Wiederaufnahmeverfahren zu gewähren, das internationalen Standards der Fairness entspricht;

  • an die Behörden appellieren, die von den Männern erhobenen Foltervorwürfe unverzüglich sowie in unparteiischer Weise zu untersuchen und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;

  • von den Behörden die Garantie einfordern, dass die Angeklagten in der Haft weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt werden;

  • die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass die Angeklagten Zugang zu jeglicher benötigter medizinischer Versorgung erhalten.

Sachlage

Die neun Männer gehören zu einer Gruppe von insgesamt 25 Gefangenen, die über einen längeren Zeitraum in Haft gehalten worden waren, bevor die Polizei im August 2007 offiziell bestätigte, dass sie im Zuge einer Anti-Kriminalitäts-Kampagne inhaftiert worden seien. Sie wurden im Dezember 2008 wegen verschiedener Verbrechen unter Anklage gestellt, unter anderem wegen "Gründung und Führung von Organisationen, die kriminelle Syndikate bilden" und "Mitgliedschaft in diesen Organisationen". Laut lokalen Presseberichten machen ihre Anwälte hingegen geltend, dass die Männer weder Mitglieder einer kriminellen Bande noch an Aktivitäten des organisierten Verbrechens beteiligt gewesen seien.

Wang Yuefeng, Wang Zhiqiang und Yu Long haben unabhängig voneinander ihren Anwälten berichtet, dass sie während der Verhöre gefoltert wurden. Ihren Angaben zufolge flößten PolizistInnen ihnen scharf gewürzte Flüssigkeiten in die Nase ein und fügten ihnen Elektroschocks an Beinen, Füßen und Genitalien zu. Wang Yuefeng wurde zudem sechs Tage lang am Schlafen gehindert. Den drei Männern wurde die Hände mit einem Handtuch auf dem Rücken gefesselt. So hängte man sie wiederholt an der Decke auf – manchmal 25 bis 40 Minuten lang. Wang Yuefeng wurde von PolizistInnen geschlagen, und man brach ihm den rechten Daumen. Yu Long, der mit Elektroschocks an Beinen und Füßen gequält wurde, kann kaum noch gehen. Wang Yuefeng hat angegeben, zwischen den Verhören zu verschiedenen inoffiziellen Hafteinrichtungen gebracht worden zu sein, wo man ihn folterte. Die neun Männer erklärten, "Geständnisse" abgelegt zu haben, um weiteren Folterungen zu entgehen. Die Männer gaben außerdem an, von der Polizei gezwungen worden zu sein, Helme zu tragen, damit sie sich nicht selbst verletzen. Das Gerichtsverfahren fand vom 11. bis 14. August vor dem Mittleren Volksgericht der Stadt Shangqiu statt. Das Urteil wird für den 13. Oktober erwartet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das juristische Vorgehen in dem Fall ist von verfahrensrechtlichen Unregelmäßigkeiten begleitet. So informierte die Polizei unter Missachtung entsprechender gesetzlicher Vorschriften die Familien der Häftlinge nicht über deren Festnahme und die dafür ausschlaggebenden Gründe. Außerdem machte die Polizei weder Angaben zum Haftort noch klärte sie über den gesetzlich verbrieften Anspruch der Inhaftierten auf einen Rechtsbeistand eigener Wahl auf. Die Familien beauftragten ihrerseits Anwälte mit der rechtlichen Vertretung ihrer inhaftierten Angehörigen. Als diese jedoch den Versuch unternahmen, die Gefangenen zu besuchen, wurden sie mit der Begründung abgewiesen, in dem Fall gehe es um Staatsgeheimnisse. Entsprechende Anklagen wurden jedoch nicht gegen die Männer erhoben.

Anfang 2009 richteten die Anwälte eine schriftliche Beschwerde über die Behandlung der Männer an den Nationalen Volkskongress und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft. Während des Prozesses, der vom 11. bis 14. August stattfand, gaben MitarbeiterInnen der Volksstaatsanwaltschaft der Stadt Shangqiu bekannt, dass ihre Berufskollegen in Shangqiu in der Provinz Henan im Mai 2009 eine Untersuchung der Foltervorwürfe vorgenommen hätten. Im Zuge der Ermittlungen seien Angestellte des Haftzentrums befragt sowie Inhaftierungsprotokolle und Vernehmungsaufzeichnungen überprüft worden. Aus Mangel an Beweisen wies das Gericht die Foltervorwürfe zurück. Die Männer wurden für gesund befunden. Als Ursache für die am Fuß von Yu Long festgestellten Brandwunden wurde kochendes Wasser genannt, das ohne Absicht verschüttet worden sei.

Die Strafverfahrensvorschriften in der Volksrepublik China enthalten kein ausdrückliches Verbot der gerichtlichen Verwendung von Geständnisses als Beweismittel, die unter Folterungen oder Misshandlungen erlangt worden sind. Ein solches Verbot ist allerdings explizit im UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe enthalten. Obwohl die Volksrepublik China bereits seit 1988 Vertragsstaat des Abkommens ist, finden dort in nahezu allen Hafteinrichtungen Folterungen und Misshandlungen statt.

Auch von Todesfällen in Haft – ob auf Polizeistationen oder in Gefängnissen – erhält Amnesty regelmäßig Kenntnis. Viele dieser Fälle sind auf Folterungen zurückzuführen. Die Strafverfahrensvorschriften räumen der Polizei zudem einen breiten Ermessensspielraum ein, straftatverdächtige Personen über lange Zeiträume hinweg ohne Gerichtsverfahren in Haft zu halten. Dadurch erhöht sich die Gefahr von Folterungen und Misshandlungen, da die betreffenden Gefangenen während dieser Zeit nur eingeschränkt Zugang zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand erhalten. Zwar ist die Polizei gemäß den Strafverfahrensvorschriften angehalten, die Familien festgenommener Personen innerhalb von 24 Stunden entsprechend zu informieren und über den Haftort in Kenntnis zu setzen. In der Praxis geschieht dies jedoch häufig erst dann, wenn die Häftlinge vor Gericht gebracht werden oder das Urteil verkündet wird.

Im Vorfeld von Großereignissen wie etwa dem Nationalfeiertag (1. Oktober) oder dem traditionellen chinesischen Neujahrsfest (Ende Januar oder Anfang Februar) starten die chinesischen Behörden in der Regel Kampagnen zur Bekämpfung der Kriminalität. Während solcher Kampagnen lastet auf Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ein enormer Zeit- und Erfolgsdruck, der sich nachteilig auf den Verfahrensschutz und die Fairness von Prozessen auswirkt.