Rumänien: Drohende Zwangsräumung
Die Behörden der im Nordwesten Rumäniens gelegenen Stadt Cluj bereiten für Ende Dezember die Zwangsräumung von Roma-Gemeinschaften vor, die dort in der Coastei- und der Cantonului-Straße leben. Amnesty International befürchtet, dass Häuser zerstört und einige Familien in Wohneinheiten umgesiedelt werden sollen, die nicht den Kriterien für angemessenen Wohnraum entsprechen. Anderen Familien droht die Obdachlosigkeit.
Appell an
BÜRGERMEISTER VON CLUJ-NAPOCA
Sorin Apostu
Str. Motilor 5
Cluj-Napoca 400001
RUMÄNIEN
Fax: (0040) 264 599 329
E-Mail: sorinapostu@primariaclujnapoca.ro
Sende eine Kopie an
MINISTERPRÄSIDENT
Emil Boc
Guvernul Romaniei
Piata Victoriei nr. 1
Sector 1, Bucuresti
RUMÄNIEN
Fax: (0040) 21 313 98 46
E-Mail: drp@gov.ro
STAATSPRÄSIDENT
Traian Băsescu
Palatul Cotroceni
Bulevardul Geniului nr. 1-3
Cod postal 060116
Sector 6 – Bucuresti
RUMÄNIEN
Fax: (0040) 21 410 38 58
E-Mail: procetatean@presidency.ro
BOTSCHAFT VON RUMÄNIEN
S.E. Herrn Lazăr Comănescu
Dorotheenstraße 62 - 66, 10117 Berlin
Fax: 030-2123 9399
E-Mail: office@rumaenische-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Rumänisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 31. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Stellen Sie bitte sicher, dass eine Zwangsräumung der Gemeinschaften in der Coastei- und der Cantonului-Straße nur als letztes Mittel und in voller Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards durchgeführt wird.
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Sorgen Sie bitte dafür, dass die Zwangsräumung solange ausgesetzt wird, bis eine angemessene Konsultation mit der Roma-Gemeinschaft in der Coastei- und der Cantonului-Straße durchgeführt wurde, um alle möglichen Alternativen zur Räumung und Umsiedelungsoptionen zu untersuchen.
- Ich fordere Sie auf, angemessene Alternativunterkünfte zur Verfügung zu stellen, die Menschenrechtsstandards entsprechen. Stellen Sie bitte sicher, dass keine Personen an ihren ursprünglichen Wohnsitz umgesiedelt und von der Rückkehr abgehalten werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the city authorities to ensure that any evictions of the communities currently living in Coastei and Cantonului streets are carried out only as a last resort and in full compliance with international human rights standards;
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Urging them to ensure that the eviction is put on hold until genuine consultation with the Roma community of Coastei and Cantonului Streets to identify all feasible alternatives to evictions and on resettlement options has been conducted;
- Urging the city authorities to provide adequate alternative housing, compliant with requirements under human rights law and that people are not forcibly moved to their original places of residence and prevented from returning.
Sachlage
Am 15. Dezember wurden einige Familien in der Coastei-Straße mündlich darüber informiert, dass sie bis zum 17. Dezember ihr Hab und Gut aus ihren Wohnungen bringen sollen, da die Stadtverwaltung sie an diesem Tag in Alternativunterkünfte umsiedeln wird. Der Stadtverwaltung zufolge leben etwa 345 Personen in der Coastei-Straße, darunter etwa 140 Personen, deren Wohnsitz nicht in Cluj ist. Sie könnten zurück an ihren Wohnsitz geschickt werden, was Bedenken an ihrem Recht auf Freizügigkeit aufkommen lässt.
Die Behörden haben die betroffene Gemeinschaft nicht vollständig und in partizipatorischer Weise zu den Räumungsplänen konsultiert. Der Bürgermeister kündigte an, dass etwa 40 Familien in neue Wohneinheiten am Rande der Stadt in der Gegend Pata Rat umgesiedelt werden sollen. Wer sich weigert, auszuziehen, werde keine Alternativunterkunft erhalten. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge liegt die Gegend Pata Rat abgeschieden vom Rest der Stadt in der Nähe einer Mülldeponie. Es wird dort schwierig für die BewohnerInnen werden, Arbeit zu finden und öffentliche Dienste wie Bildung und Gesundheit in Anspruch nehmen zu können.
Etwa 429 Personen (ungefähr 100 Familien), die in Häusern, improvisierten Hütten und Wohncontainern in der Cantonului-Straße leben, droht ebenfalls die Zwangsräumung. Die Anzahl an Alternativunterkünften ist begrenzt und dort sollen nur 40 Familien beherbergt werden. Das lässt ernsthafte Sorgen aufkommen, dass einige Personen durch eine Räumung obdachlos werden könnten.
Hintergrundinformation
Amnesty International besuchte im Dezember 2010 die Stadt Cluj und die Roma-Familien, die in der Coastei- und der Cantonului-Straße leben. Die Roma-Gemeinschaften waren besorgt über die drohende Zwangsräumung. Sie teilten Amnesty International mit, dass die Behörden der Stadt in den vergangenen Monaten die Räumung angekündigt hatten. Die Gemeinschaft in der Coastei-Straße ist etwa fünf Minuten zu Fuß vom Stadtzentrum entfernt. Die Haushalte erhalten Post an ihre Adressen und zumindest einige von ihnen sind an das Stromnetz angeschlossen.
Bei einem Treffen mit Amnesty International am 8. Dezember bestätigten die Behörden ihre Pläne, die Familien aus der Coastei-Straße in neue Wohneinheiten in der Gegend Pata Rat umzusiedeln. Dem stellvertretenden Bürgermeister zufolge sollte der Bau von fünf Wohneinheiten, die 20 Familien beherbergen sollen, bis zum 15. Dezember beendet sein. Er sagte aus, dass die zukünftigen MieterInnen befristete Mietverträge erhalten sollten, die verlängert werden könnten. Als Gründe für die Räumung nannte die Stadtverwaltung verschiedene Beschwerden von Angestellten einer öffentlichen Bibliothek und von dem Büro eines internationalen Unternehmens in der Nähe der Coastei-Straße.
Das Völkerrecht sieht vor, dass Zwangsräumungen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen, und nur dann, wenn zuvor in angemessenen Konsultationen mit den betroffenen Gemeinden alle möglichen Alternativen ausgeschöpft wurden. In diesem Fall müssen die Behörden die Betroffenen mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf schriftlich über die Räumung in Kenntnis setzen. Sie müssen zudem sicherstellen, dass niemand durch eine Zwangsräumung obdachlos wird oder in deren Folge eine anderweitige Menschenrechtsverletzung erleidet. Nach internationalen Standards dürfen Räumungen nicht bei besonders schlechtem Wetter oder nachts durchgeführt werden und die Behörden haben die Verpflichtung, die Betroffenen angemessen zu informieren.
Als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist Rumänien verpflichtet, das Recht auf Freizügigkeit für jede Person zu gewährleisten, die rechtmäßig auf rumänischem Boden lebt. Deshalb ist Amnesty International besorgt über die Behauptungen, dass Personen, die nicht aus Cluj stammen, an ihren früheren Wohnsitz zurückgeschickt werden sollen. Dies würde ihre Rechte auf Freizügigkeit und auf die freie Wahl des Wohnortes verletzen.
Rumänien ist Vertragsstaat verschiedener internationaler und regionaler Menschenrechtsverträge, die streng das Verbot, den Verzicht auf und das Vermeiden von rechtswidrigen Zwangsräumungen erfordern. Dazu gehören der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Rassendiskriminierungskonvention und die Revidierte Fassung der Europäischen Sozialcharta. Der UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte betonte in seinem "Allgemeinen Kommentar Nr. 7", dass Zwangsräumungen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen, wenn zuvor alle möglichen Alternativen ausgeschöpft wurden. Selbst wenn eine Räumung gerechtfertigt ist, kann sie nur durchgeführt werden, wenn angemessene Schutzmaßnahmen eingerichtet wurden und eine Entschädigung für jeglichen Verlust sowie angemessene Alternativunterkünfte zur Verfügung gestellt werden.