Hinrichtung droht

Einem Inder und zwei Staatsbürgern Sri Lankas steht im Vellore-Gefängnis im indischen Bundesstaat Tamil Nadu unmittelbar die Hinrichtung bevor, nachdem die indische Präsidentin ihre Gnadengesuche abgelehnt hat. Sie wurden aufgrund der Ermordung des ehemaligen indischen Premierministers, Rajiv Gandhi, zum Tode verurteilt. Wenn die Urteile vollstreckt werden sollten, wären es die ersten Hinrichtungen seit 2004.

Appell an

PREMIERMINISTER
Dr. Manmohan Singh
South Block
Raisina Hill
New Delhi 110 001
INDIEN
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister/ Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (0091) 11 230 195 45 oder 230 168 57
E-Mail: (über Formular) http://pmindia.nic.in/feedback.htm

PRÄSIDENTIN
President Pratibha Patil
Rashtrapati Bhavan
New Delhi 110 004
INDIEN
(korrekte Anrede: Dear President/ Sehr geehrte Frau Präsidentin)
Fax: (0091) 11 230 172 90 oder 230 178 24
E-Mail: (über Formular)
http://helpline.rb.nic.in/GrievanceNew.aspx

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
P Chidambaram
104, North Block,
Central Secretariat
New Delhi 110001
INDIEN
Fax: (0091) 11 230 942 21
E-Mail: hm@nic.in

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S.E. Herrn Sudhir Vyas
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte wandeln Sie die Todesurteile von Murugan, Santhan und Perarivalan in ein anderes Strafmaß um.

  • Ich bin mir der Schwere der Straftat der Ermordung des ehemaligen Premierministers Rajiv Gandhi bewusst, möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Verzögerung der Entscheidung über die Gnadengesuche um elf Jahre einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt.

  • Kommen Sie der Aufforderung der UN-Generalversammlung nach und erlassen Sie mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe ein Hinrichtungsmoratorium. Wenn Indien sich entscheiden würde, nach einer siebenjährigen Pause wieder Hinrichtungen zu vollstrecken, liefe es damit dem regionalen und internationalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe entgegen.

Sachlage

Murugan und Santhan, beide 41 Jahre alt, und Arivu alias Perarivalan, 37 Jahre alt, wurden im Januar 1998 von einem Antiterror-Sondergericht aufgrund ihrer Verwicklung in die Ermordung des ehemaligen indischen Premierministers Rajiv Gandhi zum Tode verurteilt. Im Mai 1999 bestätigte der Oberste Gerichtshof von Indien die Todesurteile. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen sowie Berichten in indischen Medien wurden ihre Gnadengesuche im August 2011 von der Präsidentin auf Empfehlung der indischen Regierung zurückgewiesen.

Die drei Männer gehörten zu den 26 Menschen, die von einem Sondergericht im Gefängnis Poonamallee in Tamil Nadu auf der Grundlage des Gesetzes von 1987 zur Vorbeugung gegen Terrorismus und aufrührerischen Aktivitäten zum Tode verurteilt wurden. Dieses Gesetz enthielt Bestimmungen, die nicht mit internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren vereinbar sind. In der Berufung bestätigte ein Dreiersenat des Obersten Gerichtshofs die Todesurteile von Murugan, Santhan, Perarivalan und einer Frau namens Nalini, während 19 weitere Personen von den Mordvorwürfen freigesprochen wurden und drei Todesurteile in ein anderes Strafmaß umgewandelt wurden. Im April 2000 wandelte der Gouverneur von Tamil Nadu das Todesurteil von Nalini in eine lebenslange Haftstrafe um, wies die Gnadengesuche der drei Männer jedoch zurück. Ebenfalls im April 2000 reichten sie Gnadengesuche bei der Regierung Indiens ein. Doch erst Anfang August 2011 wurde ablehnend darüber entschieden.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe unabhängig von der Art der Straftat grundsätzlich ab, da sie die extremste Form der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bestrafung darstellt. Die Verzögerung der Bearbeitung eines Gnadengesuches mit dem Resultat, dass sich die Gefangenen über lange Zeiträume im Todestrakt befinden, kommt ebenfalls grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich. Der Oberste Gerichtshof Indiens hat selbst schon in mehreren Fällen Todesurteile umgewandelt, weil die Bearbeitung der Gnadengesuche hinausgezögert worden war.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

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  • Bitte wandeln Sie die Todesurteile von Murugan, Santhan und Perarivalan in ein anderes Strafmaß um.

  • Ich bin mir der Schwere der Straftat der Ermordung des ehemaligen Premierministers Rajiv Gandhi bewusst, möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Verzögerung der Entscheidung über die Gnadengesuche um elf Jahre einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommt.

  • Kommen Sie der Aufforderung der UN-Generalversammlung nach und erlassen Sie mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe ein Hinrichtungsmoratorium. Wenn Indien sich entscheiden würde, nach einer siebenjährigen Pause wieder Hinrichtungen zu vollstrecken, liefe es damit dem regionalen und internationalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe entgegen.

[APPELLE AN]

PREMIERMINISTER
Dr. Manmohan Singh
South Block
Raisina Hill
New Delhi 110 001
INDIEN
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister/ Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (0091) 11 230 195 45 oder 230 168 57
E-Mail: (über Formular) http://pmindia.nic.in/feedback.htm

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President Pratibha Patil
Rashtrapati Bhavan
New Delhi 110 004
INDIEN
(korrekte Anrede: Dear President/ Sehr geehrte Frau Präsidentin)
Fax: (0091) 11 230 172 90 oder 230 178 24
E-Mail: (über Formular)
http://helpline.rb.nic.in/GrievanceNew.aspx

KOPIEN AN
INNENMINISTER
P Chidambaram
104, North Block,
Central Secretariat
New Delhi 110001
INDIEN
Fax: (0091) 11 230 942 21
E-Mail: hm@nic.in

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S.E. Herrn Sudhir Vyas
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit Juni 2011 ist das der dritte Fall, in dem Gnadengesuche abgelehnt wurden. Seit 2004 haben in Indien keine Hinrichtungen mehr stattgefunden. Wenn sich die Regierung entscheidet, die Todesurteile nach einer siebenjährigen Unterbrechung der Vollstreckungen durchzuführen, würde sich das Land gegen regionale und internationale Trends zur Abschaffung der Todesstrafe stellen.

UN-Organe und -Körperschaften haben Mitgliedsstaaten wiederholt aufgefordert, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, um die Todesstrafe abzuschaffen. Erst kürzlich, im Dezember 2010, wurden diese Forderungen durch eine dritte Beschlussfassung der UN-Generalversammlung wiederholt. In einem allgemeinen Kommentar zu Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat Indien ist, sagte der UN-Menschenrechtsausschuss, dass dieser Artikel "allgemein auf die Abschaffung der Todesstrafe verweist und in klaren Worten empfiehlt, die Todesstrafe abzuschaffen. Der Ausschuss schlussfolgert, dass alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als ein Fortschritt in der Wahrnehmung des Rechts auf Leben angesehen werden können."

Andere nationale und regionale Organe haben ebenfalls anerkannt, dass fortdauernde Haft im Todestrakt grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommt. Darüber hinaus legen das Völkerrecht und internationale Standards fest, dass Gefangene in der Todeszelle während der Dauer dieser Art von Haft das Recht haben, alle möglichen juristischen Schritte einzuleiten und Gnadengesuche einzureichen, auch bei internationalen Organisationen.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe unabhängig von der Art der Straftat, dem Täter und der Hinrichtungsmethode grundsätzlich ab.