Drohende Zwangsräumung
Bagger zerstören ein Wohngebäude in Peking, China
© Dubin
Sechs Familien im Viertel Bagou des Pekinger Stadtteils Haidian droht am 14. September die Zwangsräumung. Die Behörden haben nicht die nötigen Schutzmaßnahmen ergriffen, und die BewohnerInnen laufen Gefahr, obdachlos zu werden.
Appell an
BÜRGERMEISTER VON PEKING
Wang Anshun Shizhang
Beijingshi Renmin Zhengfu
2 Zhengyilu, Dongchengqu
Beijingshi 100744, VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
Fax: (00 86) 108 437 1700
PARTEISEKRETÄR DER STADT PEKING
Guo Jinlong Shuji
Beijingshi Weiyuanhui
3 Taijichangdajie, Dongchengqu
Beijingshi 100743, VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear Secretary / Sehr geehrter Herr Parteisekretär)
Tel: (00 86) 106 512 1118 (nur auf Chinesisch)
KOPIEN AN
PRÄSIDENT DES MITTLEREN VOLKSGERICHTS NR. 1 IN PEKING
Ji Luohong Yuanzhang
16 Shijingshanlu, Shijingshanqu
Beijingshi 100040
VOLKSREPUBLIK CHINA
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Ji)
Tel: (00 86) 106 863 9038 (nur auf Chinesisch)
E-Mail: bjlzy-mygt@china.court.org
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn SHI Mingde
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: botschaftchina@yahoo.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte sehen Sie von einer Vertreibung der EinwohnerInnen des Viertels Bagou im Pekinger Stadtteil Haidian ab, während ihre Rechtsmittel noch vor Gericht anhängig sind, und solange ordentliche Verfahrensgarantien wie z. B. angemessene Benachrichtung und Entschädigung nicht gegeben sind.
-
Bitte untersuchen Sie alle Einschüchterungs- und Schikanierungsversuche vonseiten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure und sorgen Sie dafür, dass diese unverzüglich eingestellt werden.
- Stellen Sie bitte zudem sicher, dass niemand im Zuge von Räumungen obdachlos wird und dass den Betroffenen bei Bedarf eine angemessene alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Urging the authorities not to evict the people in Bagou village, Haidian district in Beijing while their appeal is pending in court and without following due process requirements including adequate notice and compensation.
-
Urging the authorities to investigate and stop all acts of intimidation and harassment carried out both by state and non-state actors.
- Urging the authorities to ensure that nobody is rendered homeless as a result of an eviction and those who cannot provide for themselves are provided adequate alternative housing.
Sachlage
Am 9. September erhielten die sechs Familien, bestehend aus insgesamt 28 Personen, von der Polizei die Aufforderung, ihre Wohnungen bis zum 14. September zu räumen. Aus dem Räumungsbefehl geht hervor, dass man die BewohnerInnen "gesetzmäßig" vertreiben und ihre Häuser abreißen werde, wenn sie ihre Wohnungen nicht fristgerecht freiwillig räumen sollten. Die Behörden haben weder eine wirksame Konsultation vorgenommen noch angemessene Entschädigungen oder alternative Unterkünfte verfügbar gemacht. Den BewohnerInnen stehen zudem keine angemessenen Rechtsbehelfe zur Verfügung, und sie sind schikaniert, bedroht und geschlagen worden.
Im Jahr 2003 wurde etwa 6.000 Familien in Bagou mitgeteilt, dass sie die Gegend räumen müssten, da die Behörden das Grundstück an ein Bauunternehmen verkauft hatten, um eine Grünanlage um Peking herum anlegen zu lassen. Die meisten AnwohnerInnen fühlten sich gezwungen, das Gebiet zu verlassen, nachdem sie von dem Bauunternehmen schikaniert und eingeschüchtert worden waren. Heute leben hier nur noch sechs Familien.
Diese sechs Familien leben bereits seit Generationen in Bagou und haben Rechtsmittel gegen die Räumung eingelegt. Ihre Gründe hierfür sind unter anderem, dass die angebotene Entschädigung nicht den Standards des chinesischen Landverwaltungsgesetzes entspricht und dass das Bauunternehmen die Umweltfolgenabschätzung falsch dargestellt und anstelle einer Grünanlage Wohn- und Gewerbegebiete gebaut hat. Die jüngsten, am 19. November 2012 vor dem Höheren Volksgericht von Peking eingelegten Rechtsmittel werden derzeit noch geprüft.
Die sechs betroffenen Familien bestehen u. a. aus zwei körperlich behinderten Personen, sechs älteren Menschen und fünf Kindern. Seit einigen Monaten werden die BewohnerInnen verstärkt drangsaliert. Dutzende Personen, teils in Zivilkleidung, teils in Polizeiuniform mit Kampfausrüstung, haben sich in der Wohnsiedlung versammelt und drohen mit dem Abriss der Häuser.
Hintergrundinformation
Die BewohnerInnen des Viertels Bagou sind nicht Eigentümer der von ihnen bewohnten Grundstücke, haben aber ein Nutzungsrecht. Nach dem Kauf des Landes begann das Bauunternehmen, die EinwohnerInnen zu schikanieren und einzuschüchtern, indem es die Strom- und Wasserversorgung abstellte, das Abwassersystem beschädigte und die Straße blockierte, die in das Wohngebiet führt. Das Unternehmen heuerte zudem Leute an, um die AnwohnerInnen zu verprügeln und in ihre Häuser einzubrechen und diese zu plündern. Im Zuge einer dieser Übergriffe, als mit Holz- und Eisenstangen bewaffnete Männer in eines der Häuser einbrachen, erlitt eine 95-jährige Frau einen tödlichen Herzinfarkt. Die BewohnerInnen meldeten den Vorfall der Polizei, die sich jedoch weigerte, eine Untersuchung einzuleiten.
Am 16. August 2013 um 6 Uhr morgens umstellten 400 Angehörige der Einheit für Stadtmanagement der Bezirkspolizei von Haidian das Wohngebiet und zerstörten mit zwei Bulldozern mehr als 50 Häuser. Eine 67-jährige Frau trug leichte Verletzungen davon, als HelferInnen der Abbrucharbeiten sie gewaltsam aus ihrem Haus holten, und mindestens drei Männer wurden geschlagen. Auch hier wollte die Polizei keine Ermittlungen einleiten.
Der Ausschuss für Straßenmanagement des Bezirks Haidian verkaufte das Gelände an die Beijing Willow Investment Group Co. Ltd, die direkt von der Lokalregierung Haidian gehalten wird, um ein neues Gewerbe- und Wohnprojekt zu verwirklichen. Den dortigen BewohnerInnen wurde allerdings etwas anderes erzählt. Den betroffenen 6.000 Familien (insgesamt etwa 10.000 Personen) wurde eine Entschädigung angeboten und außerdem zugesichert, dass sie in zwei Jahren die Möglichkeit hätten, auf dem Gelände Wohnungen zu einem Standardpreis zu erwerben. Auf dem für diese Wohnungen ausgewiesenen Grundstück sind mittlerweile allerdings Luxuswohnungen und gewerbliche Gebäude errichtet worden. Viele derjenigen, die weggezogen sind, befinden sich nun in finanziellen Schwierigkeiten, da die Entschädigungssumme für eine alternative Unterkunft in Peking nicht ausreicht.
Die sechs verbleibenden Familien versuchten 2006, eine Verwaltungsklage gegen das Bauunternehmen anzustrengen, aber das Amt für Gebäudebewirtschaftung von Haidian lehnte ihre Klage ab. Sie legten daraufhin jeweils 2006, 2007 und 2009 beim Mittleren Volksgericht Nr. 1 in Peking Rechtsmittel ein, die alle mit der Begründung abgelehnt wurden, es sei ordnungsgemäß vorgegangen worden. Am 19. November 2012 legten die Familien daher vor dem Höheren Volksgericht von Peking Rechtsmittel ein, die derzeit geprüft werden. Am 9. September 2013 erhielten die sechs Familien eine vom Mittleren Volksgericht Nr. 1 ausgestellte Aufforderung, ihre Wohnungen bis zum 14. September zu räumen.
Die Vertreibung von Menschen aus ihren Häusern oder von ihrem Ackerland ohne die angemessenen rechtlichen Schutzmaßnahmen und Garantien ist in China mittlerweile Routine geworden. Dies stellt eine schwere Verletzung der Menschenrechte der Betroffenen dar. Oft werden die Zwangsräumungen plötzlich und gewaltsam durchgeführt, was manchmal Todesfälle zur Folge hat. Viele der Betroffenen werden vor der rechtswidrigen Zwangsräumung lange Zeit bedroht und drangsaliert: manche von ihnen werden geschlagen, verschleppt oder, wie in mindestens einem Fall, lebendig begraben. Den Vertriebenen wird in der Regel nur eine kleine oder gar keine Entschädigung angeboten, und wenn alternative Unterkünfte bereitgestellt werden, sind diese häufig unzulänglich.
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Vertragsstaaten überwacht, macht klar, dass Regierungen nur dann Räumungen vornehmen dürfen, wenn eine Reihe von Verfahrensgarantien angewendet werden. Hierzu zählen: die Möglichkeit einer wirksamen Konsultation, einschließlich einer Diskussion über mögliche Alternativen zur Räumung; eine angemessene und zumutbare Benachrichtigung; eine mit angemessenem Vorlauf erfolgte Veröffentlichung von Informationen über die geplante Räumung, einschließlich ggf. Infomationen über den geplanten Verwendungszweck des Geländes; die Anwesenheit von RegierungsvertreterInnen während der Räumung; die Pflicht derjenigen, die die Räumung vornehmen, sich auszuweisen; die Verpflichtung, Räumungen nicht bei Nacht oder sehr schlechtem Wetter vorzunehmen, außer mit der vorherigen Zustimmung der Betroffenen; das Bereitstellen angemessener Alternativunterkünfte; die Verfügbarkeit von Rechtsbehelfen; und, wo möglich, die Bereitstellung von Rechtshilfe für Personen, die ansonsten vor Gericht keine Rechtsmittel einlegen könnten.
Regierungen sind zudem verpflichtet, ihre BürgerInnen vor rechtswidrigen Zwangsräumungen durch private Akteure und vor Gewalt und Schikane zu schützen. Sicherheitskräfte dürfen Gewalt nur dann anwenden, wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte legt fest, dass Räumungen selbst dann, wenn sie als gerechtfertigt angesehen werden, nur unter strenger Einhaltung der relevanten Bestimmungen der internationalen Menschenrechtsnormen und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden sollten.