Hinrichtungsaufschub

Ergebnis dieser Urgent Action

Am 3. November gewährte der Oberste US-Gerichtshof Ernest Lee Johnson im Bundesstaat Missouri kurz vor seiner geplanten Exekution einen Hinrichtungsaufschub.

Grafik mit dem Slogan: "Nein zur Todesstrafe!"

Am 3. November gewährte der Oberste US-Gerichtshof Ernest Lee Johnson im Bundesstaat Missouri kurz vor seiner geplanten Exekution einen Hinrichtungsaufschub.

Sachlage

Der Hinrichtungsaufschub wurde aufgrund eines Rechtsmittels gewährt, mit dem die Rechtsbeistände von Ernest Lee Johnson in Frage stellen, ob die Anwendung der Vorschriften über Hinrichtungen durch die Giftspritze im Bundesstaat Missouri im Fall ihres Mandanten verfassungsmäßig ist. Seit einer Operation im August 2008, bei der ein Teil eines Gehirntumors entfernt wurde (eine vollständige Entfernung war nicht möglich), leidet Ernest Lee Johnson an Krampfanfällen. Seine Rechtsbeistände haben aus diesem Grund vor dem Bundesgericht eine Beschwerde eingelegt, mit der sie einen Hinrichtungsstopp beantragten. Darin argumentieren sie, dass die Verabreichung der Giftspritze bei Ernest Lee Johnson zu starken Krampfanfällen führen könne und seine Hinrichtung in solch einem Fall verfassungswidrig sein würde. In einer eidesstaatlichen Erklärung, die zusammen mit der Beschwerde eingereicht wurde, erklärt ein Spezialist für Anästhesiologie und Chirurgie: "Aufgrund von Herrn Johnsons Gehirntumor, seinen Hirnschädigungen und den Vernarbungen im Gehirn, besteht ein erhebliches Risiko, dass er aufgrund von starken Krampfanfällen während seiner Hinrichtung, die durch Verabreichung einer Giftspritze mit der Substanz Pentobarbital verursacht werden können, starke Schmerzen erleidet…Meine ärztliche Einschätzung ist, dass eine erhebliche Gefahr besteht, dass Herr Johnson einen starken Krampfanfall erleidet, wenn er trotz seiner bleibenden und stark beeinträchtigenden neurologischen Erkrankung gemäß den Vorschriften über Hinrichtungen durch die Giftspritze im Bundesstaat Missouri hingerichtet wird."

Am 27. Oktober lehnte ein US-Bezirksgericht den Antrag auf eine vorübergehende einstweilige Verfügung ab und gab stattdessen dem vom Bundesstaat Missouri eingereichten Antrag auf Abweisung der Beschwerde wegen unzureichender Begründung seitens der Verteidigung statt. Am 30. Oktober lehnte dann das zuständige Berufungsgericht (US Court of Appeals for the Eighth Circuit) einen Hinrichtungsaufschub ab und gab in der Begründung für diese Entscheidung an, dass die Aussicht auf Erfolg bezüglich eines Hinrichtungsstopps zu gering sei. Zudem erklärte das Gericht: "Aufgrund der vorliegenden Akten zu diesem Fall und dem hohen Interesse seitens des Staates, das Urteil ohne unzulässige Einflussnahme zu vollstrecken, lehnen wir den Antrag auf einen Hinrichtungsaufschub für die Dauer der Überprüfung eines eingereichten Rechtmittels ab."

Am 3. November gewährte der Oberste US-Gerichtshof dann jedoch einen Hinrichtungsaufschub, um die Überprüfung des eingelegten Rechtsmittels zu ermöglichen. Das Berufungsgericht muss nun entscheiden, ob die Beschwerde der Verteidigung "ordnungsgemäß wegen unzureichender Begründung" abgelehnt wurde, oder ob sie hätte geprüft werden müssen.

Zurzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.