Anklage wegen Facebook-Beiträgen

Diese Urgent Action ist beendet.

Alle Anklagen gegen den ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen Khalid Mohd Ismath wurden fallengelassen und das Verfahren wegen Facebook-Posts eingestellt. Der Prozess gegen ihn dauerte fast drei Jahre. Nachdem er am 13. Oktober 2015 festgenommen und noch im selben Monat gegen Kaution freigelassen worden war, wurden gerichtliche Anhörungen immer wieder verschoben. Jetzt stellte die Generalsstaatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Karte Malaysia

Karte Malaysia

Gegen einen politischen Aktivisten aus Malaysia ist am 13. Oktober in 14 Punkten Anklage erhoben worden. Die Anklagen stehen in Zusammenhang mit Facebook-Beiträgen, die mutmaßlich einen Angriff gegen die Herrscherfamilie des Bundesstaates Johor darstellen. Amnesty International betrachtet Khalid Ismath als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

PREMIERMINISTER Datuk Seri Najib Tun Razak Prime Minister's Office of Malaysia Main Block, Perdana Putra Building Federal Government Administrative Centre 62502 Putrajaya, MALAYSIA (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Fax: (00 60) 3 8888 3444 E-Mail: ppm@pmo.gov.my

GENERALSTAATSANWALT Tan Sri Mohamed Apandi Ali Attorney General’s Office No. 45 Persiaran Perdana, Precint 4 62100 Putrajaya, W.P Putrajaya, MALAYSIA (Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DES MENSCHENRECHTSAUSSCHUSSES IN MALYASIA (SUHAKAM) Tan Sri Hasmy Agam 11th Floor, Menara TH Perdana Jalan Sultan Ismail, 50250 Kuala Lumpur, Malaysia Fax: (00 60) 3 2612 5620 E-Mail: humanrights@suhakam.org

 

BOTSCHAFT VON MALAYSIA S.E. Herr Zulkifli Bin Adnan Klingelhöferstr. 6 10785 Berlin Fax: 030-88 57 49 50 oder 030-88 57 49 55 E-Mail: mwberlin@malemb.de Fax: (00 60) 3 8890 5670 E-Mail: pro@agc.gov.my

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Malaysisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Khalid Ismath sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der ausschließlich wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Khalid Ismath bis zu seiner Freilassung nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird, regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie, Rechtsbeiständen seiner Wahl und jeglicher benötigten medizinischen Versorgung erhält.

  • Bitte heben Sie dringend den Sedition Act auf und prüfen und überarbeiten Sie in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen und -standards alle weiteren Gesetze, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to immediately and unconditionally release Khalid Ismath, a prisoner of conscience, who has been detained solely for the peaceful exercise of his right to freedom of expression.

  • Ensure that Khalid Ismath is not subjected to torture or other ill-treatment during his detention and that he has access to his family, a lawyer and any medical care he may require.

  • Urging them to urgently repeal the Sedition Act, and to review and amend all other laws which restrict the right to freedom of expression to bring them into compliance with international human rights law and standards.

Sachlage

Am 13. Oktober wurde der gewaltlose politische Gefangene Khalid Ismath von einem Gericht in Johor Baru (Johor Baru Sessions Court) im Bundesstaat Johor in elf Punkten unter Paragraf 233 des Kommunikations- und Multimediagesetzes von 1998 und in drei Punkten unter Paragraf 4 (1) des Gesetzes gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) von 1948 angeklagt. Khalid Ismath wurde eine Freilassung gegen Kaution verwehrt. Die Staatsanwaltschaft begründete dies damit, dass für die Dauer seines Gerichtsverfahrens Fluchtgefahr bestehe. Amnesty International geht davon aus, dass Khalid Ismath angesichts des anhängigen Verfahrens für einen langen Zeitraum in Untersuchungshaft bleiben muss.

Khalid Ismath wurde wegen der Veröffentlichung einer Reihe von Facebook-Beiträgen angeklagt, die als Angriff gegen die Herrscherfamilie des Bundesstaates Johor und gegen die königliche malaysische Polizei betrachtet wurden. Die Beiträge thematisierten deren Machtmissbrauch und sind auf einer Facebook-Seite veröffentlicht worden, auf der Solidarität mit Kamal Hisham Jaafar zum Ausdruck gebracht wird. Kamal Hisham Jaafar ist ein ehemaliger Rechtsberater der Herrscherfamilie von Johor, der sich derzeit wegen Vorwürfen der Korruption in Haft befindet.

Khalid Ismath ist Mitglied der sozialistischen Partei von Malaysia (Parti Sosialis Malaysia – PSM). Am 7. Oktober wurde er in der Polizeistation von Johor Baru Selatan wegen Verstoßes gegen das Kommunikations- und Multimediagesetzes von 1998 inhaftiert, weil er Beiträge auf einer Facebook-Seite veröffentlicht hatte, auf der Solidarität mit Kamal Hisham Jaafar zum Ausdruck gebracht wird. Nach zwei Tagen in Haft, während derer sein Telefon und sein privater Computer beschlagnahmt wurden, ist Khalid Ismath am 9. Oktober freigelassen worden.

Am selben Tag wurde er jedoch erneut unter dem Sedition Act festgenommen, weil er wieder auf derselben Solidaritätsseite für Kamal Hisham Jaafar auf Facebook einen Kommentar hinterlassen hatte. Er befand sich vier weitere Tage in Haft, bevor am 13. Oktober offiziell Anklage gegen ihn erhoben wurde.

Die Anklagen gegen Khalid Ismath wurden eine Woche nachdem der malaysische Bundesgerichtshof den Sedition Act für verfassungsrechtlich erklärt hatte, erhoben. Dieses Gesetz ist in den vergangenen beiden Jahren genutzt worden, um gegen Duzende Menschen, die lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben, zu ermitteln, sie anzuklagen und zu verurteilen. Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs besteht große Sorge, dass die malaysischen Behörden nun verstärkt gegen friedliche Kritiker_innen vorgehen werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit den Wahlen im Jahr 2013 gehen die malaysischen Behörden scharf gegen die freie Meinungsäußerung vor. Das 1948 eingeführte Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) wird von den malaysischen Behörden angewandt, um gegen Menschenrechtsverteidiger_innen, Oppositionspolitiker_innen, Journalist_innen, Akademiker_innen und Studierende zu ermitteln, sie anzuklagen und zu inhaftieren. Bisher wurde in diesem Jahr gegen ungefähr 100 Menschen unter dem Sedition Act ermittelt, oder sie wurden angeklagt und inhaftiert.

Am 6. Oktober hat der malaysische Bundesgerichthof einstimmig eine Klage des Juradozenten Azmi Sharom abgelehnt, mit der er die Verfassungsmäßigkeit des Sedition Act in Frage gestellt hatte. Diese Entscheidung wird vermutlich eine weitgreifende abschreckende Wirkung auf zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Akademiker_innen, und weiteren Personen, die weiterhin schikaniert und eingeschüchtert werden, haben. In den vergangenen Jahren haben die malaysischen Behörden vermehrt Gebrauch von dem Sedition Act gemacht, um gegen Oppositionspolitiker_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen, Akademiker_innen, Journalist_innen, Rechtsbeistände und weitere Personen zu ermitteln, sie anzuklagen oder zu inhaftieren, weil sie friedlich Meinungen geäußert haben, die als Kritik gegenüber der Regierung oder der Monarchie angesehen wurden.

Die malaysischen Behörden nutzen darüber hinaus noch weitere repressive Gesetze, wie das Gesetz zu Druckerpressen und Publikationen (Printing Presses and Publications Act), das Kommunikations- und Multimediagesetz (Communications and Multimedia Act) und das Versammlungsgesetz (Peaceful Assembly Act), um gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorzugehen. Zudem werden Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch genutzt, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, insbesondere der Paragraf 124b, der "Aktivitäten, welche die parlamentarische Demokratie bedrohen" strafbar macht und Paragraf 143, ungeachtet dessen, dass dieser sich auf gewaltsame Versammlungen mit kriminellen Elementen beschränkt.

Seit dem Korruptionsskandal von 1MDB, in dem der Premierminister Najib Razak der Veruntreuung von mehreren hundert Millionen US-Dollar des staatlichen Investmentunternehmens 1Malaysia Development Berhad (1MDB) beschuldigt wird, gehen die malaysischen Behörden vermehrt gegen kritische Stimmen vor. Anstatt die Wahrheit hinter dem Korruptionsskandal aufzudecken und den Fall im Strafrechtssystem verfolgen zu lassen, verwenden die malaysischen Behörden eine Vielzahl an Gesetzen, um Personen, die Rechenschaft einfordern, zu schikanieren, zum Schweigen zu bringen und zu inhaftieren.

Am 12. Oktober wurden Khairuddin Abu Hassan und sein Rechtbeistand Matthias Chang wegen versuchter Sabotage des malaysischen Finanz-und Bankensystems angeklagt. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft. Khairuddin Abu Hassan wurde im September 2015 von der Polizei in seinem Haus festgenommen und am darauffolgenden Tag unter Bezugnahme auf Paragraf 124C des Strafgesetzbuchs wegen des mutmaßlichen Versuchs, Aktivitäten, welche die parlamentarische Demokratie gefährden, begangen zu haben, in Untersuchungshaft genommen. Eine Woche später wurde er auf gerichtliche Anordnung hin zunächst freigelassen, dann jedoch sofort erneut festgenommen. Matthias Chang ist am 8. Oktober festgenommen worden.

Amnesty International erhält immer wieder Meldungen über Inhaftierte in Malaysia, die Opfer von Folter oder anderweitigen Misshandlungen geworden sind. In einigen Fällen führten die Misshandlungen sogar zum Tod der Gefangenen. Malaysia ist an die Regelungen des Völkergewohnheitsrechts gebunden, welches Folter und anderweitige Misshandlungen grundsätzlich verbietet.