Erneut festgenommen

Rudwan Dawod wurde am 13. August auf die Anordnung eines Richters aus der Haft entlassen, nur um direkt im Anschluss vom sudanesischen Geheimdienst (National Security Service – NSS) erneut festgenommen zu werden. Es liegen keine Informationen über seinen Aufenthaltsort vor und er ist in Gefahr, gefoltert oder auf andere Weise misshandelt zu werden.

Appell an

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmed al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ergreifen Sie bitte umgehend Maßnahmen für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Rudwan Dawod.

  • Bitte geben Sie unverzüglich seinen Aufenthaltsort bekannt und veranlassen Sie, dass er umgehend und regelmäßig Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl aufnehmen kann und bei Bedarf unverzüglich medizinisch versorgt wird.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Rudwan Dawod weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird.

  • Ich fordere Sie auf, die Schikanierung friedlicher AktivistInnen einzustellen und die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Glaubensfreiheit ebenso wie die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), zu dessen Vertragsstaaten der Sudan gehört, zu achten.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Take urgent steps to ensure the immediate and unconditional release of Rudwan Dawod.

  • Immediately disclose his whereabouts and enable contact with his family, prompt and regular access to medical attention, and a lawyer of his choice.

  • Ensure Rudwan Dawod is not subjected to torture or other ill-treatment.

  • End the harassment of peaceful activists and respect the rights to freedom of expression and opinion, association and peaceful assembly, as enshrined in the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Sudan is a party.

Sachlage

Der sudanesische Menschenrechtsverteidiger Rudwan Dawod ist Mitbegründer der bekannten Jugendorganisation Girifna ("Wir haben es satt"). Die Organisation ist an der jüngsten Welle von Demonstrationen beteiligt, in der Protestierende ihre Kritik an der sudanesischen Regierung zum Ausdruck bringen. Der in den USA lebende Rudwan Dawod kehrte im Juni 2012 in den Sudan zurück, um seine Familie zu besuchen. Er wurde am 3. Juli zusammen mit dem studentischen Aktivisten Ahmed Ali "Kawarti" in der Hauptstadt Khartum während einer friedlichen Protestaktion von Angehörigen des sudanesischen Geheimdienstes festgenommen. Der NSS beschuldigte beide Menschenrechtsverteidiger des Terrorismus nach Artikel 65 des sudanesischen Strafgesetzbuchs – ein Straftatbestand, der mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Amnesty International hat Grund zur Annahme, dass Rudwan Dawod in der Haft gefoltert wurde, unter anderem mit heftigen Schlägen und Schlafentzug. Offenbar hat ihm zudem ein Angehöriger des NSS mit Vergewaltigung gedroht.

Am 13. August sprach ein Richter des Strafgerichts Rudwan Dawod von der Anklage wegen Terrorismus frei und verurteilte ihn stattdessen zu einer Geldstrafe wegen "versuchter Störung des öffentlichen Friedens". Dabei handelt es sich um eine minderschwere Straftat, wegen der im Laufe der vergangenen Monate einige Protestierende im Sudan angeklagt worden sind. Beim Verlassen des Gerichts wurde Rudwan Dawod von Angehörigen des NSS festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht, an dem er seitdem ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wird. Über seinen Verbleib herrscht Ungewissheit.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ergreifen Sie bitte umgehend Maßnahmen für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Rudwan Dawod.

  • Bitte geben Sie unverzüglich seinen Aufenthaltsort bekannt und veranlassen Sie, dass er umgehend und regelmäßig Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl aufnehmen kann und bei Bedarf unverzüglich medizinisch versorgt wird.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Rudwan Dawod weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird.

  • Ich fordere Sie auf, die Schikanierung friedlicher AktivistInnen einzustellen und die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Glaubensfreiheit ebenso wie die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), zu dessen Vertragsstaaten der Sudan gehört, zu achten.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmed al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: poststelle@botschaft-sudan.de oder sudaniberlin@hotmail.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Infolge der Proteste im Nahen Osten und Nordafrika sind seit Januar 2011 auch im Sudan häufig Menschen auf die Straße gegangen, um politischen Wandel und eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation zu fordern. Die sudanesischen Behörden haben gegen friedlich Demonstrierende vielfach mit Schikanen, Festnahmen und Misshandlungen reagiert.

Seit Beginn der jüngsten Welle von Demonstrationen am 17. Juni 2012 sind zahlreiche AktivistInnen, BloggerInnen und JournalistInnen in Verletzung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit festgenommen und inhaftiert worden. Mit diesem Vorgehen versuchen die Behörden, Kritik an der Politik der Regierung und die Berichterstattung über die Protestbewegung zu unterbinden.

Die Protestbewegung , die von studentischen AktivistInnen wie den Gruppen Girifna und Sharara ("Jugend für den Wandel") dominiert wird, hat sich bisher weitgehend auf die Khartumer Universitäten und die Nachbarstädte Omdurman und Khartum Nord konzentriert. Doch auch in den Universitäten ländlicherer Gegenden fanden Demonstrationen statt, insbesondere in der Blue Nile University in Damazin und Wohngebieten der Hauptstadt.