Flüchtlinge in Gefahr

Somalische Flüchtlinge in Kenia

Somalische Flüchtlinge in Kenia

Etwa 8000 SomalierInnen wurden von den kenianischen Behörden dazu aufgefordert, zwischen dem 1. und 2. November nach Somalia zurückzukehren. Sie waren wegen heftiger Kämpfe aus der somalischen Stadt Belet Hawo über die Grenze nach Kenia geflohen. Am 4. November drängte kenianische Polizei auf somalischem Boden 3000 von ihnen weiter ins Land zurück. Dort drohen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen.

Appell an

MINISTER FÜR PROVINZVERWALTUNG UND INNERE SICHERHEIT
Hon. Prof. George Saitoti
Office of the President, Harambee House, Harambee Avenue, PO Box 30510, Nairobi, KENIA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00254) (0) 20 313 600
E-Mail: ps.pais@kenya.go.ke

MINISTER FÜR IMMIGRATION
Hon. Gerald Otieno Kajwang, Ministry of Immigration and Registration of Persons, Nyayo House, Off Kenyatta Avenue, PO Box 30191, Nairobi, KENIA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 254) 222 0731 - E-Mail: dis@immigration.go.ke

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KENIA
S.E. Herrn Mutuma Kathurima
Markgrafenstraße 63
10969 Berlin
Fax: 030 – 25 92 66 50
E-Mail: office@embassy-of-kenya.de oder
office@kenyaembassyberlin.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Ihre Non-refoulement-Verpflichtungen zu erfüllen, d.h. Menschen nicht in ein Land abzuschieben, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen, und daher umgehend die Abschiebungen nach Somalia einzustellen. Denn dort besteht für die Zurückkehrenden die Gefahr, in den Kämpfen getötet oder verstümmelt zu werden oder Folter und andere Misshandlungen zu erleiden.

  • Stellen Sie sicher, dass alle SomalierInnen, die vor dem Konflikt in ihrer Heimat fliehen, in Kenia Zugang zu Asyl und Schutz erhalten, und erlauben Sie den Flüchtlingen, die vor kurzem abgeschoben worden sind, wieder nach Kenia einzureisen und Sicherheit in einer Region zu finden, die weit genug von den Zusammenstößen entfernt ist und in der sie humanitäre Hilfe erhalten können.

  • Ich bitte Sie, alle Sicherheitskräfte, Grenz- und Provinzbeamte zu belehren, dass alle Abschiebungen nach Somalia Verstöße gegen das kenianische und internationale Recht sind. Unterweisen Sie die Sicherheitskräfte, das Prinzip des Non-refoulement zu beachten.

Sachlage

Nach gewaltsamen Zusammenstößen, die am 17. Oktober in der somalischen Grenzstadt Belet Hawo zwischen der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabaab und der regierungsnahen bewaffneten Gruppe Ahlu Sunna wal Jama’a ausbrachen, mussten etwa 60.000 Menschen aus ihren Wohnungen fliehen. Einige der Flüchtlinge blieben in Somalia, andere überquerten die Grenze nach Kenia. Etwa 8000 SomalierInnen flohen in ein provisorisches Lager, das Border Point 1 genannt wird, nahe der Grenzstadt Mandera im Nordosten Kenias. Dort wurden sie vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, dem UNHCR, registriert.

Am 31. Oktober ordnete der Bezirksvorsteher in Mandera an, dass die kürzlich angekommenen SomalierInnen, die übergangsweise Zuflucht im Border Point 1 gefunden hatten, das Gebiet bis zum 2. November verlassen sollten. Etwa 8000 Flüchtlinge verließen den Ort. Deshalb haben sie jetzt keinen Zugang mehr zu humanitärer Hilfe. Obwohl berichtet wird, dass manche Flüchtlinge bei FreundInnen oder Familien in Mandera bleiben, sind etwa 3000 von ihnen wieder in ein Gebiet etwa einen Kilometer hinter die Grenze Somalias zurückgekehrt. Sie befinden sich im Umkreis von Belet Hawo und sind dadurch in Gefahr, Opfer neuer Kämpfe zu werden. Obwohl sie aussagten, sich bei einer Rückkehr nach Somalia nicht sicher zu fühlen, sollen sie am 4. November von der kenianischen Polizei noch weiter in das Landesinnere von Somalia gedrängt worden sein.

Die meisten Flüchtlinge dieser Gruppe waren Frauen, Kinder und ältere Menschen, darunter auch besonders gefährdete Personen wie schwangere Frauen und Menschen mit Behinderungen. Die Flüchtlinge erhielten im Border Point 1 zwar humanitäre Hilfe, die kenianischen Behörden gewährten ihnen diese aber nicht mehr, als sie sich in einem Lager unmittelbar hinter der Grenze in Somalia befanden. Da sie nun weiter ins Landesinnere von Somalia gedrängt wurden, ist die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen gestiegen und sie haben keinen Zugang zu Hilfsmitteln mehr.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Somalische Flüchtlinge werden in Kenia normalerweise als De-Facto-Flüchtlinge angesehen, d.h. sie alle gelten solange als Flüchtlinge, bis sie individuell überprüft werden können. Alle SomalierInnen sind in ihrer Heimat in Gefahr, getötet oder verletzt zu werden. Nicht nur aufgrund der weit verbreiteten Gewalt und der willkürlichen und unverhältnismäßigen Angriffe in Süd- und Zentralsomalia, sondern auch, weil alle Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht ignorieren. Niemand sollte nach Süd- und Zentralsomalia abgeschoben werden. Auch der UNHCR lehnt dies ab.

In Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt zwischen der Übergangsregierung von Somalia (Transitional Federal Government – TFG) und bewaffneten Gruppen von RegierungsgegnerInnen sind vor allem Zivilpersonen Opfer von willkürlichen und unverhältnismäßigen Angriffen durch alle Konfliktparteien geworden, es gab tausende Tote und Verletzte. Die Kämpfe verursachten massive Vertreibungen und störten den Zugang zu humanitärer Hilfe. Zivilpersonen, die in von bewaffneten Gruppen kontrollierten Regionen leben, werden zunehmend Opfer von Entführungen, Folter und Tötungsdelikten. Gerichtsähnliche Behörden lokaler MachthaberInnen mit Verbindungen zu bewaffneten Gruppierungen haben Menschen bereits steinigen und öffentlich hinrichten lassen, ihnen wurden Körperteile zwangsamputiert oder man hat sie ausgepeitscht. Wer in Somalia gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, geht jedoch weiterhin straffrei aus.

Im Januar 2007 ließen kenianische Behörden die 682 Kilometer lange Grenze zu Somalia und das Transitlager des UNHCR in Liboi schließen. Der Grund dafür war das Wiederaufleben des bewaffneten Konflikts zwischen der von äthiopischen Truppen unterstützten Übergangsregierung (TFG) und den unter der Bezeichnung "Islamic Courts Union" (ICU) bekannten islamistischen Milizen im Dezember 2006. Die kenianische Regierung gab an, die Kämpfer der ICU, die sie verdächtigte, mit Al-Qaida in Verbindung zu stehen, würden die nationale Sicherheit gefährden.

Nach der Schließung der Grenze kamen vermehrt Berichte auf, denen zufolge kenianische Sicherheitskräfte somalische Asylsuchende erpressten, ihnen ein Bestechungsgeld zu zahlen, damit sie nicht nach Somalia abgeschoben werden. Die kenianischen Behörden sehen weg, während Ströme von somalischen Asylsuchenden trotz der offiziellen Schließung die Grenze überqueren, und ignorieren damit ihr Schutzbedürfnis. Amnesty International fordert die kenianische Regierung schon lange auf, sicherzustellen, dass SomalierInnen, die vor dem bewaffneten Konflikt und Menschenrechtsverletzungen fliehen, die Grenze überqueren und Zuflucht und Schutz auf kenianischem Boden suchen können.