Frauenrechtlerin erneut im Hungerstreik
Iranische Frauen demonstrieren für Gleichberechtigung
© Third Party
Ghoncheh Ghavami ist zum zweiten Mal in den Hungerstreik getreten, nachdem sie erfahren hat, dass man sie zu einem Jahr Haft und einem zweijähriges Reiseverbot verurteilt hat. Sie hatte gegen das Verbot für Frauen protestiert, Sportveranstaltungen von Männern zu besuchen. Das Urteil wurde ihrem Rechtsbeistand nicht offiziell bekanntgegeben. Dadurch ist es Ghoncheh Ghavami nicht möglich, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene, die unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden muss.
Appell an
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir
E-Mail: info_leader@leader.ir
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch)
@Rouhani_ir (Persisch)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Seyed Mohammad Eman, Botschaftsrat
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, LUFTPOSTBRIEFE ODER TWITTERNACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie alle Anklagen gegen Ghoncheh Ghavami fallen und lassen Sie sie umgehend und bedingungslos frei, da sie nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festgehalten wird.
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Gewähren Sie Ghoncheh Ghavami bitte regelmäßigen Zugang zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand und stellen Sie sicher, dass sie jede nötige medizinische Versorgung erhält.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass man Ghoncheh Ghavami bis zu ihrer Haftentlassung nicht mehr in Einzelhaft festhält.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Iranian authorities to drop the charges against Ghoncheh Ghavami and to release her immediately and unconditionally, as she has been held solely for the peaceful exercise of her rights to freedom of expression, association and assembly.
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Urging them to allow her regular visits from her family and her lawyer.
- Urging them to ensure that she is protected from torture and other ill-treatment and receives any medical care she may require.
Sachlage
Die 25-jährige Ghoncheh Ghavami ist am 1. November aus Protest in einen trockenen Hungerstreik getreten (sie verweigert zusätzlich zur Nahrung auch Wasser), weil iranische Behörden weder ihr noch ihrem Rechtsbeistand offiziell das Urteil mitgeteilt haben. Ghoncheh Ghavami besitzt sowohl die iranische als auch die britische Staatsbürgerschaft. Am 2. November gab ihr Rechtsbeistand bekannt, man habe ihm erlaubt, das Urteil von einem Jahr Haft wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" einzusehen. Nach iranischem Recht sind Gerichte dazu verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Beendigung eines Prozesses das Urteil zu verkünden und es den Angeklagten innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Dennoch wurden weder Ghoncheh Ghavami noch ihr Rechtsbeistand schriftlich über das Urteil in Kenntnis gesetzt. Sie können jedoch erst Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, wenn es ihnen schriftlich vorliegt. Im Iran müssen Rechtsmittel 20 Tage, nachdem Angeklagten das Urteil schriftlich bekannt gegeben wurde, eingelegt werden. Amnesty International befürchtet, dass die Verzögerung der offiziellen Bekanntgabe möglicherweise mit Versuchen der iranischen Behörden in Zusammenhang steht, ein neues Verfahren gegen Ghoncheh Ghavami einzuleiten.
Ghoncheh Ghavami traf ihren Rechtsbeistand zum ersten Mal während ihrer Anhörung vor Gericht am 14. Oktober. Am 3. November weigerte sie sich im Rahmen ihres Protests, ihre Familie anzurufen.
Hintergrundinformation
Im Iran ist es Frauen seit der Gründung der Islamischen Republik Iran im Jahr 1979 verboten, sich Fußballspiele im Stadion anzusehen. 2012 wurde dieses Verbot auf Volleyballspiele ausgeweitet. Laut den iranischen Behörden ist es nicht im öffentlichen Interesse, wenn sich Männer und Frauen gemeinsam in Stadien aufhalten. Das diskriminierende Zuschauerverbot sei im eigenen Interesse iranischer Frauen, um sie vor dem lüsternen Verhalten der männlichen Fans zu schützen. Ghoncheh Ghavami traf ihren Rechtsbeistand zum ersten Mal während ihrer Anhörung vor Gericht am 14. Oktober. Des Weiteren informierten die Behörden ihre Familie, sie könnten Ghoncheh Ghavami nicht mehr regelmäßig besuchen. Möglicherweise ist dies eine Vergeltungsmaßnahme dafür, dass die Familie internationalen Medien Interviews gegeben hat. Nachdem sie eine schriftliche Erlaubnis vom Richter erhielten, der für den Fall am Revolutionsgericht zuständig ist, konnten sie Ghoncheh Ghavami schließlich am 4. Oktober besuchen.
Ghoncheh Ghavami wurde am 30. Juni in Teheran in der Hafteinrichtung Vozara festgenommen. Sie war dort erschienen, um ihr Mobiltelefon abzuholen, welches ihr am 20. Juni abgenommen worden war. An diesem Tag war sie festgenommen und mehrere Stunden lang in der Hafteinrichtung festgehalten worden, weil sie an einer Demonstration teilgenommen hatte, um gegen das Verbot der Anwesenheit von Frauen in Stadien zu protestieren. Nach ihrer Festnahme am 30. Juni wurde Ghoncheh Ghavami von Sicherheitskräften in Zivil zu ihrer Wohnung begleitet, wo diese ihren Laptop und einige Bücher beschlagnahmten. Daraufhin brachte man sie in den Trakt 2A des Evin-Gefängnisses, wo sie 41 Tage lang in Einzelhaft und ohne Zugang zu ihrem Rechtsbeistand und ihrer Familie festgehalten wurde. Mittlerweile hat man sie in eine Sammelzelle verlegt. Laut Ghoncheh Ghavami wurde sie während der Einzelhaft bei den Verhören psychisch unter Druck gesetzt, indem man ihr drohte, sie in das Gharchak-Gefängnis von Varāmīn in der Provinz Teheran zu verlegen. Dort werden Häftlinge, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, unter trostlosen Bedingungen festgehalten. Zudem soll man ihr gedroht haben, sie würde "nicht lebendig aus dem Gefängnis herauskommen".
Laut Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört, darf niemand willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Die Inhaftierung gilt als willkürlich, wenn einer Person die Freiheit entzogen wird, weil sie im IPbpR garantierte Rechte wahrgenommen hat. Eine Inhaftierung kann außerdem als willkürlich betrachtet werden, wenn die Rechte des Gefangenen auf ein faires Verfahren verletzt wurden. Dazu gehören die Rechte, vor dem Gerichtsverfahren einen Rechtsbeistand konsultieren zu dürfen, unverzüglich einem Gericht vorgeführt zu werden, die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung anzufechten und ausreichend Zeit und Mittel zu haben, um die Verteidigung vorzubereiten. Die Standards der Fairness sehen außerdem vor, dass Gefangene bis zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens aus der Haft entlassen werden können. Zudem steht ihnen eine Entschädigung zu, wenn sie rechtswidrig in Haft gehalten wurden.
Paragraf 48 der neuen iranischen Strafprozessordnung, die im April 2014 in Kraft trat, sieht vor, dass "eine angeklagte Person zu Beginn der Inhaftierung das Recht auf einen Rechtsbeistand hat". In der Anmerkung zu dem Paragrafen wird jedoch erwähnt, dass wenn die angeklagte Person wegen des Verdachts auf bestimmte Straftaten festgenommen wurde, darunter organisiertes Verbrechen, Verbrechen gegen die nationale Sicherheit, Diebstahl und Drogendelikte, es der Person bis zu einer Woche nach der Festnahme verwehrt werden kann, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.