Hinrichtungsaufschub

Ergebnis dieser Urgent Action

Das Berufungsgericht für Strafsachen im US-Bundesstaat Texas hat zugunsten des Gefangenen Marcus Druery einen Hinrichtungsaufschub angeordnet. Der wegen eines im Jahr 2002 begangenen Mordes zum Tode verurteilte Afro-Amerikaner sollte ursprünglich am 1. August 2012 exekutiert werden.

Das Berufungsgericht für Strafsachen im US-Bundesstaat Texas hat zugunsten des Gefangenen Marcus Druery einen Hinrichtungsaufschub angeordnet. Der wegen eines im Jahr 2002 begangenen Mordes zum Tode verurteilte Afro-Amerikaner sollte ursprünglich am 1. August 2012 exekutiert werden.

Sachlage

Die RechtsanwältInnen von Marcus Druery hatten am 11. Juli 2012 bei einem Gericht in Texas zugunsten ihres Mandanten einen Hinrichtungsaufschub beantragt. Sie wollten die Frage klären lassen, ob der 32-Jährige verstandesmäßig überhaupt erfassen könne, warum er zum Tode verurteilt worden ist und dass seine Hinrichtung unmittelbar bevorsteht. Die RechtsanwältInnen legten eindeutige Beweise für eine schwere psychische Erkrankung von Marcus Druery vor. Sie belegten, dass ihr Mandant unter anderem an Schizophrenie leidet, die sich durch Symptome wie Wahnvorstellungen und akustischen Halluzinationen äußert. Auch die Gefängnisbehörden in Texas haben Marcus Druery als schwer psychisch krank eingestuft.

Im Mai 2012 fand auf Antrag der VerteidigerInnen eine Befragung und Untersuchung von Marcus Druery durch eine auf schizophrene Erkrankungen spezialisierte Neuropsychologin statt. Die Ärztin kam zu dem Ergebnis, dass der 32-Jährige seit dem Alter zwischen Mitte und Ende 20 an paranoider Schizophrenie leidet. "Schwere und Art (der Erkrankung)", so das Gutachten der Ärztin, "haben zur Folge, dass er keine verstandesgemäße Beziehung zwischen dem von ihm verübten Verbrechen und seiner Strafe" herstellen kann.

Dessen ungeachtet wies am 24. Juli der mit dem Fall befasste Richter den Antrag der Verteidigung ab. Er erklärte, die RechtsanwältInnen von Marcus Druery seien "einen substanziellen Nachweis der Unzurechnungsfähigkeit (ihres Mandanten) schuldig geblieben". Die AnwältInnen legten Rechtsmittel gegen die Abweisung ihres Antrags ein. Daraufhin ordnete am Nachmittag des 27. Juli das texanische Berufungsgericht einen Hinrichtungsaufschub mit der Maßgabe an, die Entscheidung des Richters gegen die Durchführung einer Anhörung zur geistigen Reife von Marcus Druery nochmals zu überprüfen.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.