Flüchtlinge abgeschoben

Die ägyptischen Behörden haben 41 SyrerInnen und PalästinenserInnen, die in Syrien gelebt hatten, in die Türkei und den Libanon abgeschoben. Die Betroffenen, darunter mindestens 13 Kinder und zehn Frauen, waren vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien geflohen und hatten Zuflucht in Ägypten gesucht.

Sachlage

Die ägyptische Marine nahm am 9. August 13 SyrerInnen und 28 PalästinenserInnen, die vor dem bewaffneten Konflikt in Syrien geflohen waren, in der Nähe des Hafens El-Dekhela in Alexandria wegen des Versuchs, Ägypten auf illegalem Wege zu verlassen, fest. Der Staatsanwalt hatte die Freilassung der Gruppe angeordnet, aber das Innenministerium ließ die Menschen aus Gründen der "nationalen Sicherheit" nicht frei. Amnesty International bekannten Informationen zufolge wurden 28 PalästinenserInnen am 21. August in den Libanon nach Beirut abgeschoben. Acht SyrerInnen wurden am 15. August in die Türkei nach Istanbul abgeschoben. Die Gruppe war in der Polizeiwache von El-Dekhela in Alexandria festgehalten worden. Das Kairoer Regionalbüro des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) hat bestätigt, dass mindestens acht der SyrerInnen beim UNHCR registriert waren.

Alle Personen, die vor dem Konflikt in Syrien fliehen, brauchen internationalen Schutz, einschließlich syrische StaatsbürgerInnen und PalästinenserInnen, die in Syrien leben. Ägypten ist Unterzeichnerstaat der Flüchtlingskonvention von 1951 und des Übereinkommens zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969, die es Vertragsstaaten ausdrücklich verbietet Menschen abzuschieben, die aus ihrem Heimatland oder dem Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts aufgrund eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts geflohen sind.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Laut Angaben des UNHCR gibt es in Ägypten 107.112 Personen, die als Flüchtlinge aus Syrien registriert sind bzw. auf ihre Registrierung als Flüchtlinge warten. Nachdem Mohammed Mursi am 3. Juli 2013 abgesetzt worden war, wurden am 8. Juli strengere Richtlinien für SyrerInnen erlassen, die nach Ägypten einreisen. Sie brauchen seitdem vor der Einreise ein Visum. Seit dem 1. Juli haben die ägyptischen Behörden mindestens 160 SyrerInnen festgenommen und 61 von ihnen ausgewiesen. Am 26. Juli äußerte sich der UNHCR besorgt über die Situation der SyrerInnen, die Zuflucht in Ägypten suchen, sowie über das Risiko willkürlicher Festnahmen im Kontext einer "zunehmend anti-syrischen Stimmung".

Etwa die Hälfte der 500.000 in Syrien lebenden palästinensischen Flüchtlinge sind im Zuge der Kämpfe oder damit verbundenen Menschenrechtsverstößen vertrieben worden. Nach Angaben örtlicher AktivistInnen sind über 1.400 von ihnen getötet worden, in der Mehrzahl Zivilpersonen. Angesichts der prekären humanitären Situation aufgrund der fortgesetzten Blockade des Gazastreifens und eines fehlenden Systems für die Aufnahme von Flüchtlingen, sollten PalästinenserInnen aus Syrien unter keinen Umständen in den Gazastreifen abgeschoben werden.