Willkürlich festgenommen

Einen Tag nachdem ein Gericht am 20. September 2016 seine Freilassung angeordnet hatte, wurde eine Verwaltungshaftanordnung gegen den bekannten aus Kaschmir stammenden Menschenrechtsverteidiger Khurram Parvez erlassen. Zuvor war er ohne offizielle Angabe von Gründen daran gehindert worden, zur Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf zu fliegen. Am 16. September war er festgenommen worden.

Appell an

LEITENDE MINISTERIN VON JAMMU UND KASCHMIR
Mehbooba Mufti Sayeed

Chief Minister’s Secretariat,
Srinagar: 190009
Jammu and Kashmir
INDIEN
(Anrede: Dear Madam / Sehr geehrte Frau Sayeed)
Fax: (00 91) 194 250 6200 (Srinagar)
Twitter:: @MehboobaMufti

LEITER DES KOT-BHALWAL-ZENTRALGEFÄNGNISSES
Mr Dinesh Sharma
Kot Bhalwal Central Jail, Jammu: 181123, Jammu and Kashmir
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Sharma)
Fax: (00 91)1912623975

GENERALDIREKTOR DER GEFÄNGNISBEHÖRDEN IN JAMMU UND KASCHMIR
SK Mishra, IPS
Old Secretariat, Srinagar: 19001
Jammu and Kashmir
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Mishra)
Fax: (00 91) 194 245 7811

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S. E. Herrn Gurjit Singh
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030–2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. November 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Khurram Parvez sofort und bedingungslos frei.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Khurram Parvez bis zu seiner Freilassung weder Folter noch anderweitiger Misshandlung ausgesetzt ist, und dass er regelmäßigen und unbeschränkten Zugang zu seinen Rechtsbeiständen hat. Gewähren Sie ihm bitte außerdem angemessene medizinische Versorgung und Hilfe.

  • Heben Sie bitte unverzüglich alle Reisebeschränkungen gegen Khurram Parvez auf.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • To immediately and unconditionally release Khurram Parvez.

  • Pending his release, ensure Khurram Parvez is not subjected to torture or any other ill-treatment, and that he has regular and unrestricted access to his lawyers and provided adequate medical care and attention.

  • To immediately lift any travel bans imposed on him.

Sachlage

Khurram Parvez wurde am 16. September festgenommen. Es wurde eine Verwaltungshaftanordnung gegen ihn erlassen, da ihm vorgeworfen wird, eine unmittelbare Bedrohung des öffentlichen Friedens darzustellen. Khurram Parvez wird in Kupwara festgehalten, einer Stadt, die über 100 Kilometer von seiner Heimatstadt Srinagar entfernt liegt. Die Haftanordnung erfolgte aufgrund eines Polizeiberichts, in dem stand, Polizist_innen hätten am 15. September beobachtet, wie Khurram Parvez vor einer Moschee Personen dazu anstiftete, Parolen zu rufen und in Richtung eines Regierungsgebäudes zu laufen. Die Ehefrau von Khurram Parvez wies diesen Vorwurf zurück und gab an, dass sie und ihr Mann zur fraglichen Zeit im Haus ihrer Eltern in einem anderen Stadtteil waren.

Am 20. September ordnete ein Gericht die Freilassung von Khurram Parvez an, nachdem es entschieden hatte, dass der zuständige Beamte, der die Haft angeordnet hatte, nicht nach den Vorschriften gehandelt und die Gründe für die Haft nicht angemessen erklärt habe. Kurz nach seiner Freilassung wurde Khurram Parvez erneut festgenommen und in eine Polizeistation in Srinagar gebracht. Seine Rechtsbeistände sagen, dass die Polizei ihn auf Grundlage des Gesetzes für Öffentliche Sicherheit in Jammu und Kaschmir (Jammu and Kashmir Public Safety Act) in Verwaltungshaft halte. Die Polizei hat jedoch keine Gründe für die Haft angegeben. Khurram Parvez wird im Kot-Bhalwal-Gefängnis in Jammu festgehalten. Dieses liegt etwa 300 Kilometer von seiner Heimatstadt Srinagar entfernt.

Am 14. September wurde Khurram Parvez am internationalen Flughafen in Delhi aufgehalten, als er zu einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf fliegen wollte. Der Beamte gab ihm keine offizielle Erklärung und sagte nur, dass Khurram Parvez eine Genehmigung des Geheimdienstes benötige, bevor er ausreisen dürfe.

Khurram Parvez trägt eine Beinprothese. Sein linkes Bein musste 2004 nach einem Landminenunfall amputiert werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Khurram Parvez ist der Programmkoordinator der Menschenrechtsorganisation Jammu Kashmir Coalition of Civil Society (JKCCS) und Vorsitzender der Asiatischen Föderation gegen das Verschwindenlassen (Asian Federation against Involuntary Disappearances), einem Zusammenschluss von 13 Nichtregierungsorganisationen aus zehn asiatischen Ländern. JKCCS dokumentiert Menschenrechtsverletzungen in Jammu und Kaschmir und ist an Gerichtsverfahren gegen Verantwortliche von Menschenrechtsverletzungen beteiligt.

Am 13. September stellte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte erneut einen Antrag auf Zugang zu allen Teilen Kaschmirs, um Vorwürfe über Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Bereits im Juli war dieser Antrag an die indischen und pakistanischen Behörden gestellt worden. Das indische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten hat den Antrag abgelehnt.

Nachdem im Juli ein führendes Mitglied der bewaffneten Gruppe Hisbollah-Mudschaheddin getötet worden war, kam es in den vergangenen Monaten zu Protesten und gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen über 80 Personen getötet und Tausende verletzt wurden. Als Reaktion auf die Proteste haben Sicherheitskräfte willkürliche und unverhältnismäßige Gewalt angewandt. So wurden durch den Einsatz von Luftgewehren Hunderte Personen verletzt, einige verloren sogar ihr Augenlicht.

VERWALTUNGSHAFT
Gesetze zur Verwaltungshaft ermöglichen es, Personen ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festzuhalten. Nach dem Völkerrecht ist Verwaltungshaft nur unter besonderen Umständen gestattet. Außerdem unterliegt sie strengen Richtlinien. In Indien werden diese Gesetze häufig dazu verwendet, um Personen aufgrund vage formulierter Vorwürfe festzuhalten, wobei die regulären Verfahrensgarantien des Strafrechts ignoriert werden. Der Oberste Gerichtshof von Indien bezeichnete die Gesetze zur Verwaltungshaft als "gesetzlose Gesetze". Amnesty International lehnt die Praxis der Verwaltungshaft ausnahmslos ab.

RECHT AUF FREIZÜGIGKEIT
Indische Gerichte haben entschieden, dass das Recht, ins Ausland zu reisen, sich aus dem Recht auf Leben und persönliche Freiheit ergibt, welches in Artikel 21 der indischen Verfassung festgeschrieben ist. Im März 2015 erklärte das Hohe Gericht von Delhi ein Reiseverbot für rechtswidrig, das gegen einen Greenpeace-Aktivisten ergangen war. Das Gericht erklärte: "Der Staat stimmt möglicherweise nicht mit den Ansichten der Bürgerrechtsaktivistinnen und -aktivisten überein, aber das allein ist kein ausreichender Grund, abweichende Meinungen nicht zu akzeptieren."

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat Indien ist, legt fest, dass es "jedermann freisteht, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen". Einschränkungen dieses Rechts müssen gesetzlich vorgesehen, notwendig und nach internationalen Menschenrechtsnormen verhältnismäßig für bestimmte Ziele sein.

Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Umsetzung des IPbpR überwacht, erklärte, dass die Einschränkung der Freizügigkeit von Journalist_innen und anderen Personen, die ins Ausland reisen möchten, beispielsweise um Veranstaltungen im Zusammenhang mit Menschenrechten zu besuchen, deren Recht auf freie Meinungsäußerung verletze.