Hungerstreik lebensbedrohlich

Das Leben des palästinensischen Häftlings Akram Rikhawi ist in großer Gefahr. Er verweigert seit dem 12. April die Nahrungsaufnahme und befindet sich derzeit in einem israelischen Gefängniskrankenhaus, das ihn nicht angemessen versorgen kann. Akram Rikhawi leidet unter chronischen Erkrankungen, darunter Diabetes, Asthma und Osteoporose. Außerdem sind bei ihm erhöhte Cholesterinwerte gemessen worden.

Appell an

STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND VERTEIDIGUNGSMINISTER
Ehud Barak

Ministry of Defence
37 Kaplan Street, Hakirya
Tel Aviv 61909
ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 3 69 16940 oder (00 972) 3 69 62757

LEITER DER GEEFÄNGNISVERWALTUNG
Lieutenant-General Aharon Franco
Israel Prison Service, PO Box 81
Ramleh 72100, ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Lieutenant-General /
Sehr geehrter Herr Generalleutnant
Fax: (00 972) 8 919 3800

Sende eine Kopie an

MILITÄRISCHER GENERALANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya, Tel Aviv
ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Judge Advocate /
Sehr geehrter Herr Generalanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S.E. Herrn Jaakov Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: 030-8904 5555
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin in großer Sorge um die Gesundheit von Akram Rikhawi. Bitte ergreifen Sie umgehend Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass er angemessen medizinisch versorgt wird. Dazu gehören weitere Untersuchungen in entsprechend ausgestatteten zivilen Kliniken. Stellen Sie bitte sicher, dass Akram Rikhawi Zugang zu einem unabhängigen Arzt seines Vertrauens erhält.

  • Bitte leiten Sie alle notwendigen Schritte ein, um sicherzustellen, dass Akram Rikhawi stets menschlich behandelt und nicht wegen seines Hungerstreiks bestraft wird, indem man ihn unter anderem in Einzelhaft hält und ihn ankettet.

Sachlage

Der aus dem Gazastreifen stammende Akram Rikhawi wird vom israelischen Gefängnisdienst (Israel Prison Service – IPS) im Krankentrakt der Strafvollzugsanstalt von Ramleh in Einzelhaft gehalten. Dabei handelt es sich offenbar um eine Strafmaßnahme wegen seines Hungerstreiks. Akram Rikhawi hat keinen regelmäßigen Zugang zu einem unabhängigen Arzt. Um ihn angemessen medizinisch versorgen zu können, müsste er in ein ziviles Krankenhaus verlegt werden, das über die notwendige Ausstattung verfügt. Seit Beginn seines Hungerstreiks hat Akram Rikhawi zeitweise nur Wasser, gelegentlich auch Vitamine zu sich genommen.

Akram Rikhawi begann mit seinem Hungerstreik, um gegen seine unzureichende medizinische Versorgung im Gefängnis zu protestieren. Zuvor hatte er zwei Anträge auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, die jedoch beide Male abgelehnt worden waren. Am 4. Juli suchte ihn ein Arzt der Nichtregierungsorganisation Physicians for Human Rights – Israel (PHR-I) im Gefängnis auf. Zuvor hatte die Organisation mehrfach beim IPS und schließlich auch in einer Eingabe an das Bezirksgericht beantragt, einen unabhängigen Mediziner zu Akram Rikhawi vorzulassen. Das Bezirksgericht ordnete daraufhin mit Urteil vom 27. Juni an, dass der Besuch eines Arztes bis spätestens 3. Juli ermöglicht werden muss.

Am 4. Juli verwies PHR-I darauf, dass sich die Asthmaerkrankung von Akram Rikhawi dramatisch verschlechtert habe. In der Stellungnahme hieß es weiter: "Nach Einschätzung des Arztes hat man ihm [wegen seines Asthma-Leidens] in hoher Dosierung Steroide verabreicht, die schwere und irreversible Schäden auslösen können." Der Arzt bekräftigte zudem die bereits nach dem Besuch im Juni ausgesprochene Empfehlung, Akram Rikhawi von einem Lungenspezialisten untersuchen zu lassen. Außerdem, so der Mediziner, müsse das rechte Auge des Gefangenen untersucht werden, da er möglicherweise an grauem Star leide und gegebenenfalls eine Operation notwendig sei. Am linken Auge hatte sich Akram Rikhawi bereits wegen einer Linsentrübung einem Eingriff unterziehen müssen. Akram Rikhawi klagte über starken Schwindel und ein Taubheitsgefühl im linken Oberschenkel, was nach Einschätzung von PHR-I auf eine Schädigung des peripheren Nervensystems hinweisen könnte. Akram Rikhawi fällt es schwer, zu laufen oder auch nur aufrecht zu stehen. Er erhält jedoch offenbar keinerlei Hilfe bei der Fortbewegung.

Am 24. Juni wurde Akram Rikhawi ins öffentliche Assaf-Harofeh-Krankenhaus gebracht, wo man ihn zwei Tage lang bis zu seiner Rückverlegung ins Gefängnis an sein Bett ankettete. Ein solches Vorgehen stellt eine Form der Misshandlung dar.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin in großer Sorge um die Gesundheit von Akram Rikhawi. Bitte ergreifen Sie umgehend Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass er angemessen medizinisch versorgt wird. Dazu gehören weitere Untersuchungen in entsprechend ausgestatteten zivilen Kliniken. Stellen Sie bitte sicher, dass Akram Rikhawi Zugang zu einem unabhängigen Arzt seines Vertrauens erhält.

  • Bitte leiten Sie alle notwendigen Schritte ein, um sicherzustellen, dass Akram Rikhawi stets menschlich behandelt und nicht wegen seines Hungerstreiks bestraft wird, indem man ihn unter anderem in Einzelhaft hält und ihn ankettet.

[APPELLE AN]

STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND VERTEIDIGUNGSMINISTER
Ehud Barak

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37 Kaplan Street, Hakirya
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Israel Prison Service, PO Box 81
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Sehr geehrter Herr Generalleutnant
Fax: (00 972) 8 919 3800

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Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya, Tel Aviv
ISRAEL
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Fax: (00 972) 3 569 4526
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S.E. Herrn Jaakov Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: 030-8904 5555
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Akram Rikhawi war im Jahr 2004 von den israelischen Sicherheitskräften an einer Kontrollstelle festgenommen worden, die er passieren musste, um zu seiner Wohnung in Rafah im Gazastreifen zu gelangen. Noch im selben Jahr hatte ihn ein Militärgericht zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Aufgrund welcher Gesetzesverstöße die Strafe verhängt worden ist, ist Amnesty International nicht bekannt.

Akram Rikhawi ist einer von rund 2.000 palästinensischen Strafgefangenen und Untersuchungshäftlingen, die jüngst aus Protest gegen ihre schlechten Haftbedingungen, wie z. B. Einzelhaft, die Verweigerung von Familienbesuchen und Inhaftierung ohne Anklage in den Hungerstreik getreten waren. Am 14. Mai kam es unter ägyptischer Vermittlung zu einer Vereinbarung, die den Hungerstreik beendete. Israel sicherte unter anderem zu, die Isolationshaft von 19 Gefangenen zu beenden und das gegen aus dem Gazastreifen stammende Gefangene verhängte Verbot von Familienbesuchen aufzuheben. Am 16. Juli durften 40 Familienmitglieder von 24 aus dem Gazastreifen stammenden und in Südisrael inhaftierten Gefangenen erstmals seit 2007 ihre Angehörigen im Ramon-Gefängnis (bekannt auch unter der Bezeichnung Nafkha-Gefängnis) besuchen. Akram Rikhawi hatte seine im Gazastreifen wohnhafte Familie zuletzt 2006 gesehen.

Nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sitzen derzeit 554 Personen, deren Familien im Gazastreifen ansässig sind, in israelischen Gefängnissen ein (siehe http://www.icrc.org/eng/resources/documents/news-release/2012/israel-palestine-news-2012-07-16.htm). Den Familien von Gefangenen aus dem Westjordanland verweigern die israelischen Behörden aus nicht näher dargelegten "Sicherheitsbedenken" ebenfalls häufig eine Besuchsgenehmigung.
Mindestens drei weitere in israelischen Gefängnissen einsitzende Palästinenser führen ihren Hungerstreik aus Protest gegen ihre Haftbedingungen und ihre Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren fort (siehe UA-119/2012-5 vom 12. Juli 2012).