Journalist gegen Kaution freigelassen

Urunboy Usmonov

Urunboy Usmonov

Der tadschikische BBC-Journalist Urunboy Usmonov ist am 14. Juli gegen Kaution aus der Haft entlassen worden, darf jedoch nicht aus Tadschikistan ausreisen.

Appell an

PRÄSIDENT
Emomali Rahmon
Apparat Prezidenta Respubliki Tajikistan
Pr. Rudaki 80, 734023 g. Dushanbe
TADSCHIKISTAN
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
E-Mail: mail@president.tj

AUSSENMINISTER
Zarifi Khamrohon
Pr. Rudaki 42, 734051 Dushanbe
TADSCHIKISTAN
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 992) 37 221 02 59
E-Mail: info@mfa.tj

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT
Sherhon Salimzoda
Pr. A. Sino 126
734043 g. Dushanbe
TADSCHIKISTAN
Fax: (00 992) 37 235 24 41

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TADSCHIKISTAN
S.E. Herrn Imomudin Sattorov
Perleberger Straße 43
10559 Berlin
Fax: 030 - 3479 3029
E-Mail: info@botschaft-tadschikistan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Tadschikisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich begrüße die Freilassung von Urunboy Usmonov.

  • Zugleich möchte ich meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass der BBC-Journalist Urunboy Usmonov verhaftet worden war, um ihn für sein berufliches Engagement und die friedliche Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung zu bestrafen.

  • Ich fordere Sie dringend auf, sämtliche gegen den Journalisten aufgrund seiner legitimen beruflichen Tätigkeit erhobenen Anklagen umgehend zurückzunehmen.

  • Ich erwarte, dass Vorwürfe über Folterungen und Misshandlungen an Urunboy Usmonov unverzüglich in unparteiischer und unabhängiger Weise untersucht und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

Sachlage

Urunboy Usmonov ist aus einem in der Stadt Khujand in der Region Soghd gelegenen Haftzentrum im Norden Tadschikistans entlassen worden und konnte zu seiner Familie zurückkehren. Nach seiner Festnahme am 13. Juni 2011 war er zunächst der Mitgliedschaft in der Gruppe Hizb-ut Tharir angeklagt worden, einer in Tadschikistan und den übrigen vier zentralasiatischen Staaten verbotenen islamischen Organisation. Die ursprünglich gegen Urunboy Usmonov erhobenen Anklagen sind inzwischen abgeändert worden, nach wie vor wird dem Journalisten jedoch vorgeworfen, sich durch seine Mitarbeit in verbotenen religiösen Gruppierungen strafbar gemacht zu haben. Sollte er schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünf Jahren. Urunboy Usmonov darf derzeit nicht aus Tadschikistan ausreisen.

Urunboy Usmonov versichert nach wie vor, Ziel seiner Kontakte zu Hizb-ut Tharir sei es gewesen, die Gründe für die zunehmende Popularität der Organisation zu erforschen. Amnesty International ist weiterhin von der Unschuld des Journalisten überzeugt und vermutet, dass gegen ihn wegen seines beruflichen Engagements strafrechtliche Schritte eingeleitet worden sind. Urunboy Usmonov hat lediglich in friedlicher Weise von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht.

Seine Ehefrau hat Urunboy Usmonov nur ein einziges Mal im Gefängnis besuchen dürfen. Vorwürfe, dass er in der Haft gefoltert oder misshandelt worden ist, stehen nach wie vor im Raum.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich begrüße die Freilassung von Urunboy Usmonov.

  • Zugleich möchte ich meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass der BBC-Journalist Urunboy Usmonov verhaftet worden war, um ihn für sein berufliches Engagement und die friedliche Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung zu bestrafen.

  • Ich fordere Sie dringend auf, sämtliche gegen den Journalisten aufgrund seiner legitimen beruflichen Tätigkeit erhobenen Anklagen umgehend zurückzunehmen.

  • Ich erwarte, dass Vorwürfe über Folterungen und Misshandlungen an Urunboy Usmonov unverzüglich in unparteiischer und unabhängiger Weise untersucht und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
Emomali Rahmon
Apparat Prezidenta Respubliki Tajikistan
Pr. Rudaki 80, 734023 g. Dushanbe
TADSCHIKISTAN
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
E-Mail: mail@president.tj

AUSSENMINISTER
Zarifi Khamrohon
Pr. Rudaki 42, 734051 Dushanbe
TADSCHIKISTAN
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 992) 37 221 02 59
E-Mail: info@mfa.tj

KOPIEN AN
GENERALSTAATSANWALT
Sherhon Salimzoda
Pr. A. Sino 126
734043 g. Dushanbe
TADSCHIKISTAN
Fax: (00 992) 37 235 24 41

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TADSCHIKISTAN
S.E. Herrn Imomudin Sattorov
Perleberger Straße 43
10559 Berlin
Fax: 030 - 3479 3029
E-Mail: info@botschaft-tadschikistan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Tadschikisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Tadschikistan mit seinen rund 7,2 Millionen EinwohnerInnen grenzt im Osten an die Volksrepublik China, im Süden an Afghanistan, im Westen an Usbekistan und im Norden an Kirgisistan. Das Land erlangte 1991 seine Unabhängigkeit von der Sowjetunion. Nach dem Zerfall des Sowjetreichs begann 1992 in Tadschikistan ein verheerender Bürgerkrieg, der bis 1997 andauerte. Der tadschikische Präsident Emomali Rakhmon ist seit 1994 im Amt. Er hat das Land relativ erfolgreich konsolidiert und sieht sich vor dem Hintergrund möglicher neuer Unruhen als einen unverzichtbaren Garanten für Stabilität und Frieden. Die prekäre wirtschaftliche Lage Tadschikistans und die politisch instabile Situation im benachbarten Afghanistan bergen die Gefahr erneuter Unruhen.

Amnesty International beanstandet Menschenrechtsverletzungen in Tadschikistan wie Folter und andere Misshandlungen durch Ordnungskräfte, Straffreiheit für Folternde, Gewalt gegen Frauen und Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Seit einigen Jahren sehen sich unabhängige Medien und JournalistInnen straf- und zivilrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, wenn sie die Regierung kritisieren.

Die Polizei von Tadschikistan ist schon oft beschuldigt worden, Gefangene gefoltert oder geschlagen zu haben. Die tadschikischen Gesetze zum Schutz vor Folter werden nicht immer beachtet. So ist in der neuen Strafprozessordnung festgehalten, dass Gefangene vom Moment der Festnahme an das Recht auf einen Rechtsbeistand haben. Doch in der Praxis sind die AnwältInnen vom guten Willen der ermittelnden BeamtInnen abhängig, die ihnen den Zugang zu ihren MandantInnen tagelang verweigern können. In der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt ist das Risiko der Folter oder anderer Misshandlung für Gefangene besonders hoch. Aus Tadschikistan wird zum Beispiel über Elektroschocks, die Befestigung von mit Wasser oder Sand gefüllten Plastikflaschen an den Genitalien der Gefangenen, Vergewaltigung und Verbrennungen mit Zigaretten berichtet. Schläge mit Schlagstöcken, Knüppeln und Stöcken sowie Tritte und Faustschläge sind Berichten zufolge ebenfalls an der Tagesordnung.