Minderjähriger inhaftiert

20. Juli 2012: Umar Farooq Shaikh befindet sich derzeit nicht in Haft. Bitte keine Appelle mehr verschicken.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT DES BUNDESSTAATES JAMMU UND KASCHMIR
Omar Abdullah

Civil Secretariat
Government of Jammu and Kaschmir
Srinagar
INDIEN

(korrekte Anrede: Dear Chief Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 91) 194 245 2224

INNENMINISTER
P. Chidambaram

North Block, Central Secretariat
New Delhi 110 001
INDIEN
Fax: (00 91) 11 230 94 221
E-Mail: hm@nic.in

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
I.E. Frau Sujatha Singh
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die Haftanordnung gegen Umar Farooq Shaikh auf der Grundlage des PSA sofort aufzuheben.

  • Sollte Umar Farooq Shaikh einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden, muss dies in einem fairen Verfahren in Übereinstimmung mit internationalem Recht und besonders unter Beachtung der Artikel 40 (2) sowie 37 (b) und (c) des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes erfolgen. Darin wird ausgeführt, dass Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden darf. Außerdem ist Umar Farooq Shaikh in diesem Fall von Erwachsenen getrennt unterzubringen. Weiterhin dringe ich darauf, dass er die Haft an einem Ort verbringt, der dem Wohnort seiner Familie möglichst nah ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Demanding that the state authorities immediately end the administrative detention under the PSA of Umar Farooq Shaikh.

  • Urging that if Umar Farooq Shaikh is to be held on charges of a recognizably criminal offence, he be afforded all fair trial guarantees set out in international law and specifically the UN Convention on the Rights of the Child, ratified by India. This Convention stipulates that any detention shall be used only as a measure of last resort and for the shortest appropriate period of time; such detention should be in a separate facility for children, as close as possible to his family in order to facilitate family contact.

Sachlage

Umar Farooq Shaikh wird im nordindischen Bundesstaat Jammu und Kashmir seit über drei Monaten auf der Grundlage des Gesetzes zur Öffentlichen Ordnung (Public Safety Act - PSA) in Haft gehalten. Die Inhaftierung des Jugendlichen steht im Widerspruch zur jüngsten Gesetzesänderung, nach der Personen unter 18 Jahren nicht auf der Grundlage dieses Gesetzes inhaftiert werden dürfen.

Laut Angaben der Familie von Umar Farooq Shaikh wurde der Minderjährige am 3. Februar zunächst zur Polizeiwache Zukura und später zur Polizeistation Sheegari gebracht, die beide in Srinagar im Bundesstaat Jammu und Kashmir liegen. Wenige Tage darauf erfuhr die Familie, dass Umar Farooq Shaikh im Zusammenhang mit gewalttätigen Protesten in den vergangenen zwei Jahren mehrere Straftaten zur Last gelegt werden, darunter Rowdytum, Aufruhr mit tödlichen Waffen, Körperverletzung eines Beamten bzw. Einsatz von Gewalt gegen einen Beamten, um ihn an der Ausübung seiner Pflichten zu hindern, und öffentliches Singen von unflätigen Liedern.

Obwohl ein örtliches Gericht am 27. Februar die Freilassung von Umar Farooq Shaikh gegen Kaution anordnete, blieb er weiterhin in Haft. Am 29. März wurde die Haftanordnung auf Grundlage des PSA verlängert und man verlegte ihn ins 270 Kilometer entfernte Bezirksgefängnis von Udhampur. Dort wird er nach wie vor festgehalten, obwohl eine Novellierung des Gesetzes vom 18. April die Inhaftierung von Personen, die unter 18 Jahre alt sind, verbietet.

In der auf der Grundlage des PSA erfolgten Haftanordnung werden Umar Farooq Shaikh "gegen die Gesellschaft gerichtete Handlungen, die darauf abzielen, die öffentliche Ruhe und den öffentlichen Frieden zu stören" vorgeworfen sowie "Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, die Spannungen in dem Bundesstaat anzuheizen und die Abspaltung von Jammu und Kashmir von Indien" voranzutreiben.

Die spezifischen Straftaten, die er begangen haben soll, werden in der Haftanordnung jedoch nicht erläutert. In der Haftanordnung wird lediglich Bezug auf die Anklagen vom Februar genommen, die gerichtliche Anordnung vom 27. Februar, Umar Farooq Shaikh gegen Kaution aus der Haft zu entlassen, findet jedoch keine Erwähnung. Die von der Familie eingelegten Rechtsmittel gegen die Haftanordnung sind derzeit vor einem lokalen Gericht anhängig.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die Haftanordnung gegen Umar Farooq Shaikh auf der Grundlage des PSA sofort aufzuheben.

  • Sollte Umar Farooq Shaikh einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden, muss dies in einem fairen Verfahren in Übereinstimmung mit internationalem Recht und besonders unter Beachtung der Artikel 40 (2) sowie 37 (b) und (c) des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes erfolgen. Darin wird ausgeführt, dass Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden darf. Außerdem ist Umar Farooq Shaikh in diesem Fall von Erwachsenen getrennt unterzubringen. Weiterhin dringe ich darauf, dass er die Haft an einem Ort verbringt, der dem Wohnort seiner Familie möglichst nah ist.

[APPELLE AN]

MINISTERPRÄSIDENT DES BUNDESSTAATES JAMMU UND KASCHMIR
Omar Abdullah

Civil Secretariat
Government of Jammu and Kaschmir
Srinagar
INDIEN

(korrekte Anrede: Dear Chief Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 91) 194 245 2224

INNENMINISTER
P. Chidambaram

North Block, Central Secretariat
New Delhi 110 001
INDIEN
Fax: (00 91) 11 230 94 221
E-Mail: hm@nic.in

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
I.E. Frau Sujatha Singh
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im indischen Bundesstaat Jammu und Kaschmir sind auf der Grundlage des Gesetzes "Public Safety Act" (PSA) Hunderte Menschen ohne Gerichtsverfahren in Haft genommen worden. Einige von ihnen, darunter auch Kinder, sind wegen Steinewerfens und Rowdytums im Zusammenhang mit verschiedenen Protesten gegen die indischen Behörden im Sommer 2010 inhaftiert worden. Auch Wiederholungsfestnahmen werden häufig angeordnet.

Amnesty International setzt sich für die Aufhebung des Gesetzes PSA ein. Eine Novellierung des Gesetzes, die vom Parlament von Jammu und Kashmir am 5. April 2012 verabschiedet wurde, verbietet die Inhaftierung von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und reduziert die Dauer der Haft von zwei Jahren auf sechs Monate. Die Reform des PSA trat am 18. April 2012 in Kraft. Die Behörden von Jammu und Kaschmir haben angegeben, dass in dem Bundesstaat keine Kinder inhaftiert seien.