Gesundheitszustand kritisch

Mehr als zehn Monate nach seiner Festnahme befindet sich der sudanesische Aktivist Bushra Gamar Hussein Rahma nach wie vor ohne Gerichtsverfahren oder Zugang zu einem Rechtsbeistand in Haft. Trotz seines angeschlagenen und sich verschlechternden Gesundheitszustands wird ihm die ärztliche Behandlung verweigert.

Appell an

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 281
Khartoum
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: mut@isoc.sd

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de oder
poststelle@botschaft-sudan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Gewähren Sie Bushra Gamar Hussein Rahma bitte umgehend Zugang zu einem Rechtsbeistand, seiner Familie und angemessener medizinischer Versorgung.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Bushra Gamar Hussein Rahma vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird. Untersuchen Sie außerdem umgehend die Vorwürfe, er sei in der Haft gefoltert worden.

  • Klagen Sie Bushra Gamar Hussein Rahma entweder einer international als Straftat anerkannten Handlung an oder lassen Sie ihn frei.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urge the government to grant Bushra Gamar Hussein Rahma immediate access to a lawyer, his family, and to provide him with adequate health care.

  • Call on the government to ensure that Bushra Gamar Hussein Rahma is protected from torture or other forms of ill-treatment and immediately investigate the allegations of torture.

  • Call on the authorities to either charge Bushra Gamar Hussein Rahma with a recognizable criminal offence or release him.

Sachlage

Bushra Gamar Hussein Rahma wird seit dem 25. Juni 2011 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in der Hauptstadt Khartum in Haft gehalten. Seit Januar 2012 befindet er sich auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft im allgemeinen Trakt des Kober-Gefängnisses im Norden Khartums. Ihm wird nach wie vor der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert, und auch seine Familie hat ihn seit dem 5. März nicht mehr besuchen dürfen. Berichten zufolge soll Bushra Gamar Hussein Rahma in der Haft bereits gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden sein.

Bushra Gamar Hussein Rahma leidet an Asthma und einer Herzerkrankung. Seit seiner Inhaftierung leidet er zudem unter einer Reihe weiterer Erkrankungen, unter anderem an einem Bandscheibenvorfall, den er sich aufgrund der schlechten Behandlung im Gefängnis und infolge seiner beiden Hungerstreiks im September und Oktober 2011 zugezogen hat. Trotz seiner schlechten gesundheitlichen Verfassung wird Bushra Gamar Hussein Rahma weiterhin kein Zugang zu ärztlicher Behandlung gewährt. Falls er aber nicht behandelt wird, könnte dies schlimme Folgen für seine Gesundheit haben.

Bushra Gamar Hussein Rahma ist Röntgentechniker und gründete in seiner Heimat Südkordofan die Menschenrechtsorganisation "Human Rights and Development Organization" (HUDO). Zuvor war er Direktor der Hilfsorganisation "Sudan Social Development Organization" (SUDO) in Nyala in Darfur. Zwischen 2006 und 2008 war Bushra Gamar Hussein Rahma in Darfur Mitglied der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (Sudan People's Liberation Movement – SPLM). Er gehört der ethnischen Gruppe der Nuba an, die vor allem in Südkordofan lebt.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Gewähren Sie Bushra Gamar Hussein Rahma bitte umgehend Zugang zu einem Rechtsbeistand, seiner Familie und angemessener medizinischer Versorgung.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Bushra Gamar Hussein Rahma vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird. Untersuchen Sie außerdem umgehend die Vorwürfe, er sei in der Haft gefoltert worden.

  • Klagen Sie Bushra Gamar Hussein Rahma entweder einer international als Straftat anerkannten Handlung an oder lassen Sie ihn frei.

[APPELLE AN]

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People’s Palace
PO Box 281
Khartoum
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@sudan.gov.sd

JUSTIZMINISTER
Mohammed Bushara Dousa
Ministry of Justice
PO Box 302
Al Nil Avenue
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN
INNENMINISTER
Ibrahim Mohamed Hamed
Ministry of Interior
PO Box 873
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: mut@isoc.sd

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn Baha’aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
E-Mail: sudaniberlin@hotmail.de oder
poststelle@botschaft-sudan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zur selben Zeit wie Bushra Gamar Hussein Rahma wurden noch weitere Intellektuelle und AktivistInnen sowie Personen, von denen die Behörden glauben, dass sie Mitglieder der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung des Nordens (Sudan People's Liberation Movement-North – SPLM-N) sind, festgenommen. Im Juni 2011 brachen in Südkordofan Kampfhandlungen zwischen den sudanesischen Streitkräften und dem bewaffneten Flügel der SPLM-N, der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee des Nordens (SPLA-N), aus. Dieser Oppositionsgruppe gehören in Südkordofan hauptsächlich Angehörige der ethnischen Gruppe der Nuba an. Seitdem nehmen die Behörden immer wieder Mitglieder sowie mutmaßliche Mitglieder der SPLM-N und auch Nuba fest, von denen angenommen wird, sie seien UnterstützerInnen der SPLM-N. Sie werden häufig ohne Gerichtsverfahren und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien festgehalten.