Zwangräumung in Githogoro
Etwa 3000 Menschen wurden aus ihren Häusern in Githogoro in der kenianischen Hauptstadt Nairobi vertrieben. Die Räumungen führte man ohne angemessene Benachrichtigung oder Konsultation der Betroffenen durch. Dabei wurden viele obdachlos, manche der Obdachlosen leben in den übrig gebliebenen Trümmern. Sie haben keinen Zugang zu sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen und zu gesundheitlicher Versorgung.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT VON KENIA
Hon. Mwai Kibaki
President of the Republic of Kenya
State House
Harambee Avenue
P.O. Box 30510-00100
Nairobi, Kenya
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 254) 20 313 600
Email: pps@statehousekenya.go.ke
PREMIERMINISTER VON KENIA
Hon. Raila Odinga
Prime Minister
Treasury Building
P.O. Box 74434-00200
Nairobi
Kenya
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 254) 20 252 299
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK KENIA
S.E. Herrn Mutuma Kathurima
Markgrafenstraße 63
10969 Berlin
Fax: 030 – 25 92 66 50
E-Mail: office@embassy-of-kenya.de oder office@kenyaembassyberlin.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach 8. September 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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fordern, dass alle Personen, die aus der Siedlung in Githogoro in Nairobi vertrieben wurden, umgehend Hilfe und Unterstützung erhalten;
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die kenianische Regierung auffordern, allen Betroffenen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum und der notwendigen Grundversorgung einschließlich sauberem Wasser, angemessener Sanitäreinrichtungen und medizinischer Versorgung vor Ort sicherzustellen;
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fordern, dass widerrechtliche Zwangsräumungen sofort eingestellt werden und Betroffenen der Zugang zu Notunterkünften und anderer humanitärer Hilfe garantiert wird;
- die Regierung auffordern, sicherzustellen, (a) dass die von möglichen Zwangsräumungen Betroffenen angemessen konsultiert und ihnen alle möglichen Alternativen aufgezeigt werden, (b) dass angemessene Verfahren und rechtliche Sicherungsmaßnahmen eingerichtet werden, und (c) dass eine umfassende Umsiedlungs- und Entschädigungspolitik beschlossen wird.
Sachlage
Am und um den 22. Juli hat man geschätzte 3000 Menschen aus etwa 100 Haushalten widerrechtlich zwangsgeräumt und aus ihren Häusern in Githogoro in der Nähe von Runda in Nairobi vertrieben. Einige der Betroffenen haben die Siedlung verlassen, um sich eine neue Unterkunft zu suchen, andere kampieren vor einer Kirche neben der Siedlung. Viele der Vertriebenen, darunter auch Kinder, haben keine andere Wahl, als in den Trümmern ihrer einstigen Unterkünfte zu bleiben. Sie schlafen unter freiem Himmel und sind der Kälte und dem Regen des kenianischen Winters ausgesetzt.
Die Regierung Kenias bietet den Opfern keine Unterstützung oder Soforthilfe an. Augenzeugen berichten, dass bei der widerrechtlichen Zwangsräumung Gemeinschaftstoiletten zerstört wurden, wodurch das Krankheitsrisiko für die in der Siedlung Verbleibenden steigt. Ihnen steht kein angemessener Zugang zu sauberem Wasser, Sanitäranlagen oder medizinischer Versorgung zur Verfügung.
Die widerrechtliche Zwangsräumung wurde von der Polizei ohne ausreichende Benachrichtigung oder Konsultation der Betroffenen durchgeführt. Berichten zufolge setzte man den Bewohnern eine Frist von 72 Stunden, um ihre Häuser selbst abzureißen. Die Polizei drohte damit, andernfalls bereits vor der Siedlung stehende Bulldozer einzusetzen und die Siedlung zu zerstören. Viele der Bewohner lebten schon seit ihrer Errichtung in den 1960er Jahren in der Siedlung. Grund für die widerrechtlichen Zwangsräumungen ist scheinbar ein von der kenianischen Regierung geplanter Straßenbau in Nairobi.
Hintergrundinformation
Schon seit Errichtung der ersten informellen Siedlung in Kenia kommt es regelmäßig zu großräumig angelegten widerrechtlichen Zwangsräumungen, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen.
Trotz der von der Regierung gemachten Zusagen, bei etwaigen Zwangsräumungen diese Standards einzuhalten, verstößt die Regierung immer wieder gegen ihre Verpflichtung, gemäß internationalen Menschenrechtsgesetzen widerrechtliche Zwangsräumungen zu verbieten und zu vermeiden. Die Regierung hat es bislang ebenso versäumt, Zwangsräumungen im kenianischen Gesetz zu verbieten und dafür Sorge zu tragen, dass sie weder von der Regierung noch von Privatpersonen durchgeführt werden. Außerdem wurden die von mehreren internationalen Menschenrechtsinstitutionen ausgesprochenen Empfehlungen nicht umgesetzt.