Drohende Zwangsräumung
Weltweit ist das Zuhause für Hundertausende Menschen ein bedrohter Ort.
© Amnesty International / Fotos: Jens Liebchen & Philipp von Recklinghausen
Tausenden Personen im nigerianischen Bundesstaat Kaduna droht die rechtswidrige Zwangsräumung nachdem sie schriftlich angewiesen wurden, ihre eigenen Häuser innerhalb von 21 Tagen abzureißen. Andernfalls wird der Staat den Abriss vornehmen und die Bewohner_innen haften für die Erstattung der entstandenen Kosten. 92 Häuser sind bereits abgerissen worden, 267 weitere könnten folgen.
Appell an
GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES KADUNA Malam Nasir El-Rufai Governor’s Office, Kaduna
Kaduna State, NIGERIA (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) E-Mail: nasir@el-rufai.org Facebook: www.facebook.com/nasirelrufai Twitter: @elrufai
GENERALDIREKTORIN Kaduna State Urban Planning and Development Authority
Mrs. Saratu M. Haruna
KASUPDA House, 5, Ahmadu Bello Way Kaduna, Kaduna State, NIGERIA (Anrede: Dear Madam / Sehr geehrte Frau Haruna)
Sende eine Kopie an
LEITER DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION The Executive Secretary Professor Bem Angwe National Secretariat No.19, Aguiyi Ironsi Street Maitama P.M.B. 444, Garki Abuja NIGERIA
BOTSCHAFT DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA S.E. Herrn Abdu Usman Abubakar Neue Jakobstraße 4 10179 Berlin Fax: 030-2123 0164 E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. September 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS, FACEBOOK- ODER TWITTER-NACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie eindringlich, die geplanten rechtswidrigen Zwangsräumungen in Kofan Doka, Kofan Kibo, Anguwan Alkali und anderen Gemeinden in Zaria zu stoppen und sicherzustellen, dass vor weiteren Räumungen verfahrenstechnische und rechtliche Schutzmaßnahmen geschaffen werden, darunter wirkliche Konsultation, rechtzeitige Ankündigung und die Bereitstellung alternativer Unterkünfte für diejenigen, die nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können.
- Ich fordere Sie auf, alternative Unterbringungen für die Bewohner_innen von Bayan Alhudda-hudda, deren Häuser bereits abgerissen wurden, bereitzustellen und Soforthilfe zu leisten, indem Sie Zugang zu Nahrungsmitteln, Obdach, Wasser, sanitären Einrichtungen, Gesundheitsdiensten und wirksamen Rechtsmitteln schaffen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the authorities to stop the planned forced eviction of residents in Kofan Doka, Kofan Kibo and Anguwan Alkali and other communities in Zaria, and ensure that legal and procedural safeguards including genuine consultation, adequate notice, and alternative housing for those who cannot provide for themselves are in place before carrying out any further evictions.
- Insisting that they provide adequate alternative housing and emergency relief – including access to food, shelter, water, sanitation, healthcare services and effective remedies – to the residents of Bayan Alhudda-Hudda whose houses have already been demolished.
Sachlage
Die Behörde für Stadtplanung und -entwicklung des Bundesstaates Kaduna (Kaduna State Urban Planning and Development Authority, KASUPDA) hat schriftlich angeordnet, dass 267 Häuser in Gemeinden in Zaria innerhalb von 21 Tagen abgerissen werden müssen, unter anderem in den Gemeinden Kofan Doka, Kofan Kibo und Anguwan Alkali. Die schriftlichen Mitteilungen, die Amnesty International vorliegen, wurden am 12. August erstellt und die Frist zum Abriss der Häuser endet am 2. September. Den Bewohner_innen zufolge wurden sie weder bezüglich der Abrisse konsultiert, noch zahlte man ihnen eine Entschädigung und / oder stellte alternative Unterkünfte zur Verfügung. Laut den Mitteilungen haben die Betroffenen "ohne Zustimmung der Regierung Land in Anspruch genommen, das sich im Staatsbesitz befindet (Alhudda-hudda College)". Ibrahim Usman, Vorsitzender einer Vereinigung dreier betroffener Gemeinden, gab Amnesty International gegenüber an, dass einige Bewohner_innen bereits seit beinah 30 Jahren in diesen Gemeinden wohnen. Amnesty International hat Dokumente eingesehen, die den Verkauf von Land und die Bewohnbarkeit der Gebäude bescheinigen und somit das Recht der Bewohner_innen, in der Gegend zu leben, gesetzlich anerkennen. Diese Dokumente scheinen zu belegen, dass die lokalen und bundesstaatlichen Regierungsbehörden wussten, dass die Betroffenen in diesen Gemeinden leben, und dem zugestimmt haben.
Sollten die Häuser abgerissen werden, würden Tausende Personen obdachlos werden und weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein. Von Amnesty International befragte Bewohner_innen gaben an, dass zwischen zehn und 42 Menschen in einem Haus leben. Hunderte Männer, Frauen und Kinder sind aufgrund der Zerstörung von 92 Häusern in der Gemeinde Bayan Alhudda-hudda in Zaria, bereits obdachlos. Einige von ihnen haben in einer Moschee, in behelfsmäßigen Hütten und auf dem Marktplatz Zuflucht gefunden.
Hintergrundinformation
Die Regierung des Bundesstaates Kaduna ist derzeit bemüht, durch den Abriss von Gebäuden Land zurückzuerlangen, das staatlichen Institutionen gehört. Die erste Phase der Abbrucharbeiten fand bei starken Regenfällen am 5. August zwischen 8 und 16 Uhr in der Gemeinde Bayan Alhudda-hudda in Zaria statt. Die Bewohner_innen der 92 betroffenen Häuser, die rechtswidrig zwangsgeräumt wurden, hatten nur 21 Tage zuvor von den bevorstehenden Abrissarbeiten erfahren. Viele der Anwohner_innen teilten Amnesty International mit, dass es keine Konsultation, Entschädigung oder Umsiedlung gegeben hatte. Viele von ihnen sind arm und können sich keine alternative Unterkunft leisten. Sie mussten hilflos zusehen, wie ihre Häuser von den Bulldozern der Behörde für Stadtplanung und -entwicklung des Bundesstaates Kaduna (KASUPDA), begleitet von Männern in Polizei- und Militäruniformen, zerstört wurden. Die Regierung des Bundesstaates hat Berichten zufolge versprochen, diejenigen zu entschädigen, die von den Abrissarbeiten betroffen sind und ihren Rechtsanspruch nachweisen können.
Es läuft derzeit ein Verfahren in diesem Fall: die Rechtssache Alhaji Ibrahim Usman und 124 weiterer Personen gegen die Behörde für Stadtplanung und -entwicklung des Bundesstaates Kaduna (KASUPDA) und 4 weitere Institutionen, vor dem Hohen Gericht des Bundesstaates Kaduna. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der Regierung und ihren Vertreter_innen untersagt, "bis zur Anhörung und zur Entscheidung über den Antrag… den Grundbesitz der Antragssteller abzureißen oder den Abriss fortzuführen." Diese Verfügung wurde am 26. August erlassen, ist jedoch nur vorläufig und kann kurzfristig aufgehoben werden.
Nigeria ist aufgrund einer Reihe von Menschenrechtsabkommen wie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta über Menschenrechte und Rechte der Völker dazu verpflichtet, rechtswidrige Zwangsräumungen zu unterlassen und ihre Bürger_innen davor zu schützen. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte betont, dass Räumungen nur dann stattfinden dürfen, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft wurden und angemessene verfahrenstechnische und rechtliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Dazu gehören die wirkliche Konsultation der Betroffenen, die angemessene und rechtzeitige Ankündigung, angemessene alternative Unterkünfte und Entschädigung für alle Verluste, Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Durchführung von Räumungen sowie der Zugang zu Rechtsschutz und rechtlichen Verfahren einschließlich Prozesskostenhilfe, falls nötig. Die Regierung muss darüber hinaus sicherstellen, dass niemand obdachlos wird oder aufgrund der Räumung anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wird. Die Bestimmungen sind bei allen Räumungen einzuhalten, unabhängig vom Eigentumsstatus der Bewohner_innen.
Der UN-Sonderberichterstatter über angemessenes Wohnen, ein unabhängiger Experte, der dafür zuständig ist, Regierungen Bericht zu erstatten, sie zu beraten, und ihnen technische Unterstützung bezüglich des Rechts auf angemessenen Wohnraum zukommen zu lassen, hat die Grundsätze und Prinzipien zur Räumung und Umsiedlung im Rahmen von Entwicklungsprojekten entwickelt. Diese Prinzipien spiegeln existierende Standards und die bisherige Rechtsprechung im Zusammenhang mit Räumungen wider. Sie besagen, dass Behörden und ihre Vertreter_innen von den Betroffenen nie verlangen oder sie gar zwingen dürfen, ihre eigenen Unterkünfte oder andere Gebäude selbst abzureißen. Diese Option muss ihnen jedoch offengelassen werden, da sie es erleichtert, Eigentum und Baumaterialien zu bergen.
Kapitel 2, Abschnitt 16 (2) (d) der nigerianischen Verfassung von 1999 fordert den Staat auf, für die Bereitstellung von angemessenen, adäquaten Unterkünften für alle Bürger_innen zu sorgen. Ebenso wie andere Bestimmungen über soziale und wirtschaftliche Rechte fällt diese Bestimmung unter die "leitenden Prinzipien" der Verfassung, die nicht justiziabel und somit vor Gericht nicht einklagbar sind.