Bei Auslieferung Foltergefahr
Die russischen Behörden bereiten die Auslieferung des Usbeken Yusup Salimakhunovich Kasymakhunov vor. Sollte er tatsächlich an Usbekistan ausgeliefert werden, könnte er dort möglicherweise gefoltert oder auf andere Weise misshandelt werden.
Appell an
GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office of the Russian Federation
ul. Bolshaia Dmitrovka, 15 A
Moscow, GSP-3, 107048
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 58 41
E-Mail: prgenproc@gov.ru
AUSSENMINISTER
Third department on CIS countries
M. A. Peshkov - Director
Ul. Smolenskaya-Sennaia pl, 32/34
Moscow
119200
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (007) 499 241 21 75 (wenn jemand abhebt, bitte deutlich "Fax" sagen)
E-Mail: 3dsng@mid.ru
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DES OBERSTEN GERICHTSHOFS
Vyachslav Mikhailovich Lebedev
Povarskaya ul. 15
Moscow
121260
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 495 695 51 72 oder (007) 495 691 98 77
E-Mail: nikibor@vsrf.ru
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030 2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie nachdrücklich auf, den vom Büro des Generalstaatsanwalts gegen Yusup Salimakhunovich Kasymakhunov erlassenen Auslieferungsbefehl aufzuheben.
- Ich bitte Sie eindringlich, die nach internationalem Recht geltenden Verpflichtungen der Russischen Föderation zu achten und zu erfüllen. Insbesondere fordere ich Sie auf, eine Person nicht an ein Land auszuliefern, in dem sie möglicherweise schweren Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt wäre.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Call on the authorities to rescind the extradition order granted by the General Prosecutor’s Office against Yusup Kasymakhunov.
- Call on them to honour and uphold the Russian Federation’s obligations under international law, particularly not to forcibly return anyone to a country where they would be at risk of serious human rights violations, including torture or other cruel, inhuman and degrading treatment.
Sachlage
Yusup Salimakhunovich Kasymakhunov kam 1995 nach Russland. Dort wurde er im Jahre 2004 zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil ihm die Beteiligung an Aktivitäten der islamistischen politischen Partei Hizb-ut-Tahrir zur Last gelegt wurde. Hizb-ut-Tahrir gilt in Russland als eine terroristische Organisation und ist in Usbekistan verboten. Gegen Ende seiner Haftstrafe, im Juni 2011, forderten die usbekischen Behörden aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Partei seine Auslieferung.
Am 26. April 2012 wurde Yusup Salimakhunovich Kasymakhunov mitgeteilt, dass das Büro des Generalstaatsanwalts der Russischen Förderation am 19. April aufgrund der dort gegen ihn anhängigen Strafprozesse seine Auslieferung an Usbekistan beschlossen hat. Yusup Salimakhunovich Kasymakhunov hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Die nächste Anhörung im Verfahren um die Auslieferung wurde für den 18. Juli am Obersten Gerichtshof der Russischen Förderation angesetzt.
Amnesty International ist der Ansicht, dass Yusup Salimakhunovich Kasymakhunov in ernster Gefahr schweben wird, schweren Menschenrechtsverletzungen zum Opfer zu fallen – insbesondere Haft ohne Kontakt zur Außenwelt unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen, Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren. Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Personen auf Anfrage der usbekischen Behörden rückgeführt und anschließend nach unfairen Gerichtsverfahren gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurden. Der Organisation wird aus Usbekistan nach wie vor über weit verbreitete Folter und Misshandlung an Gefangenen vor und nach der Verurteilung berichtet. Mit der Auslieferung von Yusup Salimakhunovich Kasymakhunov würden die russischen Behörden gegen das grundsätzliche Verbot von Folter im internationalen Recht verstoßen.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie nachdrücklich auf, den vom Büro des Generalstaatsanwalts gegen Yusup Salimakhunovich Kasymakhunov erlassenen Auslieferungsbefehl aufzuheben.
- Ich bitte Sie eindringlich, die nach internationalem Recht geltenden Verpflichtungen der Russischen Föderation zu achten und zu erfüllen. Insbesondere fordere ich Sie auf, eine Person nicht an ein Land auszuliefern, in dem sie möglicherweise schweren Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt wäre.
[APPELLE AN]
GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office of the Russian Federation
ul. Bolshaia Dmitrovka, 15 A
Moscow, GSP-3, 107048
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 58 41
E-Mail: prgenproc@gov.ru
AUSSENMINISTER
Third department on CIS countries
M. A. Peshkov - Director
Ul. Smolenskaya-Sennaia pl, 32/34
Moscow
119200
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(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (007) 499 241 21 75 (wenn jemand abhebt, bitte deutlich "Fax" sagen)
E-Mail: 3dsng@mid.ru
KOPIEN AN
VORSITZENDER DES OBERSTEN GERICHTSHOFS
Vyachslav Mikhailovich Lebedev
Povarskaya ul. 15
Moscow
121260
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (007) 495 695 51 72 oder (007) 495 691 98 77
E-Mail: nikibor@vsrf.ru
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030 2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. August 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Seit der Unabhängigkeit Usbekistans von der Sowjetunion im Jahre 1991 beobachtet Amnesty International aufmerksam die Menschenrechtslage des Landes. Die Organisation sorgt sich insbesondere darüber, dass die usbekischen Behörden im Namen der nationalen Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung aktiv die Auslieferung angeblicher Mitglieder islamischer Bewegungen oder radikalislamischer Parteien wie Hizb-ut-Tahrir aus Nachbarländern zu erreichen versucht. Die Recherchen von Amnesty International haben ergeben, dass die meisten dieser an Usbekistan ausgelieferten Personen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden, wodurch eine erhöhte Gefahr der Folter und anderweitiger Misshandlung besteht.
Amnesty International ist großer Sorge, dass Tausende gläubiger Muslime, die in Usbekistan wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer verbotenen radikalislamischen Organisation verurteilt wurden, unter Bedingungen festgehalten werden, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen.
Im Juni 2012 erließ der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation eine Verordnung über die Auslieferung an andere Regierungen. Diese wiederholte die Verpflichtungen Russlands aus internationalen Menschenrechts-bestimmungen, unter anderem das Verbot der Folter, und wies die Gerichte an, Auslieferungsgesuchen nicht stattzugeben, wenn die begründete Sorge besteht, dass die ausgelieferte Person gefoltert, auf andere Weise grausam, unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder zu Tode verurteilt werden könnte.